Eine Akustikgitarre unter € 410 (netto) ist ein GWG, da selbständig nutzbar, nehme ich an!?
Aber wie verhält es sich mit einer E-Gitarre bzw. einem E-Gitarren-Amp? GWG bei einem Preis von unter € 410 (netto) oder da eigentlich ja nicht selbständig nutzbar BGA und abzuschreiben? Wenn letzteres, wie viele Jahre sind üblich?