Abschreibung Musikinstrumente?

  • Eine Akustikgitarre unter € 410 (netto) ist ein GWG, da selbständig nutzbar, nehme ich an!?


    Aber wie verhält es sich mit einer E-Gitarre bzw. einem E-Gitarren-Amp? GWG bei einem Preis von unter € 410 (netto) oder da eigentlich ja nicht selbständig nutzbar BGA und abzuschreiben? Wenn letzteres, wie viele Jahre sind üblich?

  • Hallo Winfried,


    willkommen hier im Forum. Da hast Du als Einstand gleich schon eine Finanzfrage...


    Das selbständig nutzbar würde ich schon sehen. Zwar kann man die E-Gitarre ja nicht ohne eine Verstärkung betreiben, aber das muss ja nicht zwangsläufig der sein, den Du dafür gekauft hast. Man kann die Gitarre ja auch an andere Verstärker und den Verstärker ja auch mit anderen Gitarren nutzen. Eine DI-Box-Anwendung über Mischpult und Monitor ist ja auch denkbar. Außerdem gibts ja Musiker, die zwei Gitarren oder mehr haben, da kann man dann ja auch nicht mehr sagen, welche Kombinationen eine Einheit bilden...


    Wenn allerdings Gitarre und Amp auf einer Rechnung stehen dann muss man halt wie oben argumentieren und hoffen, daß der Finanzbeamte das auch so sieht...


    Wenn man aber gerne abschreiben will, dann hindert Dich natürlich niemand. Auch ein GWG darf man abschreiben. Je nach Gewinnsituation kann das ja durchaus Sinn machen, z.B. bei Firmengründungen...


    Was Abschreibungsdauer betrifft, bin ich eher etwas überfragt. In den Afa-Tabellen steht nämlich nichts konkretes, evtl. hat sich ja mal ein Steuergericht mal damit befasst. Es kommt ja auch etwas auf das Instrument selber an. Wertvolle Gitarren, evtl. sogar mit Sammlerwert dürften eine andere Wertentwicklung zeigen als "normale".
    Bei Produkten "von der Stange" könnte man diese ja auch evtl. ganz normal als Unterhaltungselektronik sehen. Hier liegen die Abschreibungen bei 7 Jahren, im Mobilbetrieb (stärkere Abnützung) bei 5 Jahre.