AG will kosten auf 3. abwälzen zahlt nicht + Folgeauftrag

  • Wichtig ist halt immer:


    1.) schriftliches Angebot (per Fax oder als pdf) mit genauer Bezeichnung des Auftraggebers - das ganze natürlich unterzeichnet zurückbekommen.


    2.) wenns schnell gehen soll: schriftliche Auftragsbestätigung (unter Kaufleuten) - evtl. das o.k. sich noch als E-Mail geben lassen


    3) wenns wieder ein "am-besten-gestern-schon-Auftrag" wird: Auftragsbestätigung incl. Lieferschein vor Ort unterzeichnen lassen.


    Dann den Job fachgerecht ausführen...


    Danach:


    Zügig die Rechnung an den Auftraggeber stellen. Sollte hier dann ein Spruch kommen wie "kannst Du die nicht an Firma XY ausstellen, die übernehmen die Kosten" dann konsequent verneinen, da man ja keinen Auftrag von dieser Firma hat. Das sollen die dann bitte selbst untereinander regeln.
    Kennt man die Leute näher und will kooperativ sein, dann kann man ja etwas vereinbaren so nach dem Motto: Falls die Firma XY nicht innerhalb X Tage zahlt, stellen wir Euch als Auftraggeber die Rechnung....


    Wenn alles klar ist, dann auch das pünktliche Mahnen nicht vergessen (bei guten Kunden vielleicht mal eine Erinnerung per Mail etc.), aber sich nicht durch Vertröstungen und kommt-gleich-Ausreden beirren lassen...
    Dann auch nicht irgendwelche Dinge telefonisch vereinbaren, sondern alles schriftlich.


    Nur so erkennt ein schlampiger oder klammer Auftraggeber den Ernst und die Dringlichkeit der Rechnung. Er wird dann wohl zuerst Deine Rechnung zahlen und dafür dann die Rechnung von einem anderen zurückstellen, der weniger Druck macht...

  • Deine Ausführung ist Lückenhaft! 8)


    Noch wichtiger ist klar festzulegen, ob es ein Dienstleistungsvertrag oder ein Werkvertrag ist.
    Bei Letzterem, musst du ne unterzeichnete Abnahme haben.
    Beim Dienstleistungsvertrag, schuldest du keinen Erfolg! Ich tendiere daher immer zu ersteren Version!

  • Zitat von "DJ-JAJA"

    ...Noch wichtiger ist klar festzulegen, ob es ein Dienstleistungsvertrag oder ein Werkvertrag ist...



    GENAU! Man siehe es als Analogie zu Ärzten:


    Versuch mal dem Doc einen Werkvertrag aufzudrücken. Der jagt Dich achtkantig aus der Klinik.


    Du bist Doc und "verarztest" demnach den Veranstalter und selbststverständlich schliesst Du nur mit ihm ausschl. Dienstleistungsverträge.



    ina

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