Rechtsfrage- regelwidrige Prüfbücher für Überdachte Bühnen

  • zu 1.
    Ich meinte auch nicht nur die kleinen "Schaubuden". Warum sollte ich bei größeren Bühnen nicht auch den Staudruck von 0,15 bis 5m Höhe ansetzen dürfen?


    zu 2.
    Ich kenne die DIN 4112 sehr gut. Und mir ist auch bewusst was und wielange schon da drin steht.
    Stand der Technik war es nunmal, dass die Prüfer keinen Nachweis ausser Betrieb gefordert haben und dieser somit auch nicht erbracht wurde.
    Ein Kunde zahlt nur für die Berechnungen, die er auch wirklich braucht für seine Konstruktion.


    Zum Entfernen der Planen gibt es viele gute Ideen ohne zusätzlichen technischen Aufwand, welche auch von den TÜVs bereits anerkannt wurden.


    Gruß
    Stephan

  • Hallo Stephan,


    auch bei größeren Bühnen wird bis in 5m Höhe der Staudruck von 0,15 angesetzt.
    Das hängt damit zusammen, das die Windgeschwindigkeit in Bodennähe abnimmt. der Referenzpunkt für die Messung der Windgeschwindigkeit ist auf +10m festgelegt- aber da schlabbern wir auch- wir nehmen den höchsten Punkt der Bühne- das heißt bei den Kleinen Dächern sind wir auf ca. 8m ( müssten wir eigentlich z.B. mit einem 2m Pipe erhöhen), und bei den Grossen natürlich darüber, weil der Windmesser auf +10m immer mit einer Seite im Windschatten hängen würde- was aber natürlich zu einem früheren erreichen von W8 in der Anzeige führt.


    Und wie bereits erwähnt - es war nicht!! Stand der Technik, sondern eher gängige Vorgehensweise.


    Dem TÜV Köln drohte dadurch 2005 bereits der Entzug der Prüflizenz,
    und die Prüfer werden mittlerweile genauer durch die zuständigen Ministerialräte aus den Ministerien für Bauen und Wohnen überprüft.


    Gruss
    Bernie

  • Zitat

    Künstler schrieb: Man könnte denken, das hier von einigen Herstellern demzufolge bewußt, Baubücher verkauft wurden, die regelwidrig von den Bestimmungen abweichen und demzufolge unter vorspielung falscher Tatsachen dem nicht entsprechen. Also könnte man ja sein Geld für das Baubuch zurückfordern ? da es ja nicht den Bestimmungen entsprechend ist und falsche Angaben über das Produkt gemacht wurden ?


    Hallo Künstler,


    die Hersteller haben dies nicht bewusst gemacht - sie haben auf Grund von Preiswünschen der Kunden immer weiter beim TÜV gekitzelt, um zu sehen was möglich ist. Der Unternehmer ist selber verpflichtet zu kontrollieren, ob die Zertifikate und Zulassungen die er angeboten bekommt für Seine Anwendung relevant sind. Bestes Beispiel ist die TÜV- Bauartprüfung ( wird von TÜV- Insidern gerne selber als TÜV- Baumarktprüfung bezeichnet ) Der Zeichnungsausweis sieht toll aus,
    besitzt aber keinerlei baurechtliche Relevanz.


    Gruss
    Bernie


  • Schön das du mir zustimmst. Wäre das mit dem Staudruck also geklärt.


    SdT: OK, nennen wir es "gängige Vorgehensweise". Jedenfalls wurde es Jahrzehnte in ganz Deutschland (wüsste jedenfalls nicht wo nicht) so behandelt.


    Geprüft haben in der Form alle mir bekannten TÜVs. Der TÜV "KÖLN" (nennen wir ihn lieber TÜV Rheinland), TÜV Thüringen, RW TÜV....usw