zu 1.
Ich meinte auch nicht nur die kleinen "Schaubuden". Warum sollte ich bei größeren Bühnen nicht auch den Staudruck von 0,15 bis 5m Höhe ansetzen dürfen?
zu 2.
Ich kenne die DIN 4112 sehr gut. Und mir ist auch bewusst was und wielange schon da drin steht.
Stand der Technik war es nunmal, dass die Prüfer keinen Nachweis ausser Betrieb gefordert haben und dieser somit auch nicht erbracht wurde.
Ein Kunde zahlt nur für die Berechnungen, die er auch wirklich braucht für seine Konstruktion.
Zum Entfernen der Planen gibt es viele gute Ideen ohne zusätzlichen technischen Aufwand, welche auch von den TÜVs bereits anerkannt wurden.
Gruß
Stephan