In Deutschland gibt es Prüfbücher mit gültiger Ausführungsgenehmigung
für fliegende Bauten, in denen die Windlastansätze unter den Windlastansätzen
der Technischen Bestimmungen der Landesbauordnungen liegen,
und die bei der Gebrauchsabnahme vor Ort akzeptiert werden.
Nun stellen sich folgende Fragen:
Müssen die Prüfer diese Ausführungsgenehmigungen akzeptieren ?
Bzw. dürfen sie das überhaupt?
Die ARGEBAU hat bereits in ihrer 63. Sitzung vom November 2005 festgestellt, das eine Reduzierung
unter die Ansätze der DIN 4112 ( die in den Technischen Bestimmungen der Landesbauordnungen gelistet ist und somit zwingend umzusetzen ist) nicht erfolgen darf.
Nach wie vor ist es jedoch gängige Praxis, und die meisten im Umlauf befindlichen Prüfbücher
liegen mit ihren Windlastansätzen unter den Vorgaben.
Dazu stellen sich weitere Fragen - wie weit gefährden die Prüfer nun die öffentliche Ordnung ?
Wie weit sind die Prüfenden Behörden im Unglücksfall haftbar zu machen ?
Können die prüfenden Behörden von Firmen Schadenersatz pflichtig gemacht werden,
die alle Bestimmungen umsetzen, und daher im Wettbewerb durch zu hohe Kosten verlieren ?
Gruss
Bernie