kosten für anbotserstellung

  • Zitat von "Andy006"

    Im Gegenteil - einige wenige aber wichtige Kunden würden bei einem Geiz ist Geil Angebot stutzig werden. Denn Material kostet, Manpower ist nicht umsonst und die Logistik muß auch bezahlt sein. Bei diesen Kunden ist einfach die Einstellung vorhanden das gute Arbeit gutes Geld kostet.


    wenn du das weißt, warum schreibst du dann solche Angebote???

  • ... mal kurz zurück zum ursprünglichen Thema.
    Das Ganze ist eine Gratwanderung da sind wir uns wohl alle einig.
    Wir handhaben dies so:
    - Anfrage: Angebot am PC zusammengestellt als erste Info. Unbekanntes
    wird im Angebot definiert und evtl. Mehrkosten offen gelassen.
    ---> das Ganze dann ohne Angebotsgebühren


    - Angebot beim Kunden interessant, weitere Aktivitäten erforderlich:
    ---> Abschätzung des Aufwands, (Km, Zeit, Skizzen u.s.w.) und Kosten
    nennen, die im Auftragsfall wieder gegengerechnet werden.


    Dies ist die fairste Regelung für beide Parteien. Dies ist zwar häufig mit Erklärungsbedarf verbunden, zahlt sich aber aus.
    Mein Lieblingssatz: "Was erzählt Dir wohl ein Servicetechniker vor deiner defekten Waschmaschine stehend, wenn er Dir den Defekt zeigen soll, so dass du das Ersatzteil bei Ebay kaufen kannst"


    Gruss
    Martin

  • Nach der Regelung des § 632 Abs. 3 BGB ist ein Kostenvoranschlag im
    Zweifel nicht zu vergüten. Der Unternehmer kann deshalb ein Entgelt
    grundsätzlich nur verlangen, wenn zwischen den Parteien eine
    entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.


    Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine spezialisierte Ausarbeitung handelt, die einen besonderen Aufwand erfordert. Der Unternehmer hat es in der Hand, eine Vergütungsvereinbarung herbeizuführen oder kein Angebot abzugeben.


    Daher sind Vorarbeiten wie Pläne, Zeichnungen oder Berechnungen nicht
    zu vergüten. Demgegenüber kann in der Regel von einem Auftrag zur
    Angebotserstellung gegen Vergütung ausgegangen werden, wenn in der
    Entwicklung des erforderlichen Entwurfs die eigentliche (kreative)
    Leistung liegt, auch wenn der Besteller diese nicht verwertet.


    Dies war keine Rechts- oder Linksberatung ;)

  • Eine entsprechende Vereinbarung, daß ein Angebot etwas kosten soll, wird natürlich vorausgesetzt.
    Ein Passus in den AGBs bringt auch nichts, denn die AGB werden erst als Bedingungen in den Vertrag selbst mit einbezogen...


    Sonst wäre das ja ein gutes Geschäftsmodell von zwielichtigen Firmen :)
    ("was soll das kosten?" "Fünfzig Euro" - "ich überlegs mir" - "ja, aber macht schonmal 5 EUR Angebotserstellungsgebühr")


    Aber noch ein anderer Hinweis:
    Wenn man aufwändig Pläne erstellt und sich ausführliche Gedanken zur technischen Ausführung macht, dann unterliegen diese selbstverständlich dem Urheberrecht. Wer mag, kann das noch ins Angebot mit reinschreiben. Vielleicht ist dann der Kunde etwas sensibler, was die Weitergabe von Angeboten an Mitbewerbern angeht...
    Bei der Durchsetzbarkeit bzw. Beweisbarkeit, daß sich jemand die Ideen geklaut hat, sehe ich allerdings Probleme. Und wer will es sich schon mit einem potentiellen Kunden vergraulen. Vielleicht klappts ja beim nächsten Mal?

  • Angebotserstellungen sind bei uns auch kostenfrei. Kostenvoranschläge nicht.


    Ärgerlich natürlich bei Verkaufsangeboten, wobei mit unseren Kursen Gegenangebote eingeholt werden bzw. hausiert wird.


    Dumm auch bei Kundenbesuchen mit auf potentielle Kunden zugeschnittenen Powerpointpräsentationen & Grand MA 3 D Graphiken, wo wir uns viel (vergebliche) Mühen geben.


    Vielen DJ´s sollte zumind. klar sein, daß entsprechende Geräte auch Geld kosten in der Vermietung & nur Spaßangebote einholen, um die eigenen Preise zu rechtfertigen