öffentlich begehbare Bühne, Vorschriften ?

  • Hallo,
    ich soll ein Angebot für ein öffentlich begehbares Bühnenpodest abgeben, also jeder kann darauf !
    Das Podest ist 80cm hoch, gibt es besondere Vorschriften ?

  • ich würde mich da an die VStättVO deines Bundeslandes richten - dort sind die Regelungen für den öffentlichen Bereich enthalten.
    die BGVC1 geht in der Richtung nicht so weit und ist eher für Mitarbeiter und bei der BG versicherte anzusehen. (auffälligster Unterschied: Geländer ab 1m statt 0,4m Podesthöhe)


    bei der MVStättVO währen das zB die Paragraphen 10 und 11; wenn du einen eigenen, geschlossenen Bereich schaffst (allseitiges Geländer) auch noch 6-9