Moin
Ich hab da mal eine Frage.
Kann die Baubehörde Sonderregelungen aufstellen, in Bezug auf die Anwesenheit einer Brandwache bei Veranstaltungen.
In diesem Fall will die Baubehörde auf die Anwesenheit einer Brandwache auf einer Großbühne verzichten, obwohl diese ja in der Versammlungsstättenverordnung vorgeschrieben ist. Wenn dies möglich ist, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das ganze dann?
Danke für eure Hilfe.
Christoph