Brandwache & Baubehörde

  • Moin


    Ich hab da mal eine Frage.
    Kann die Baubehörde Sonderregelungen aufstellen, in Bezug auf die Anwesenheit einer Brandwache bei Veranstaltungen.
    In diesem Fall will die Baubehörde auf die Anwesenheit einer Brandwache auf einer Großbühne verzichten, obwohl diese ja in der Versammlungsstättenverordnung vorgeschrieben ist. Wenn dies möglich ist, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das ganze dann?
    Danke für eure Hilfe.


    Christoph

  • Hallo,


    Zunächst die Betrachtung: in welchem Bundesland befindest du dich? Ist die VStätVO bei Euch Verordnung oder Richtlinie?
    Um welche Art der Genehmigung handlt es sicht? Fliegender Bau? Neues Gebäude?


    Viele Grüße

  • Moin


    Es handelt sich um eine bestehendes Gebäude in Niedersachsen.


    Also sehe ich das richtig, die Bauaufsichtsbehörde kann entscheiden, dass bei gewissen Veranstaltungen trotz der vorhandenen Großbühne keine Brandwache anwesend sein muss.
    Muss ich das noch weiter hinterfragen, in wie weit dass Sinn macht, oder ist der Betreiber des Gebäudes somit auf der sicheren Seite, da es ja von der Bauaufsichtsbehörde so angeordnet wurde?


    Gruß Christoph