RCD bei CEE63 und CEE125 / Vorschriften in D

  • Hallo


    wir sind in der Planung für neue mobile Stromverteilungen mit Powerlock 400A und CEE125 Einspeisungen. Nun habe ich einige Frage bezüglich der Vorschriften zu RCD in Deutschland.


    - alle Abgänge <= 32A mit 30mA RCD (auch in der Schweiz gefordert)


    - Abgänge > 32A wie CEE63 und CEE125 / ist in D ein RCD gefordert? (in der Schweiz ist da kein RCD gefordert da diese Abgänge normalerweise keine Endverbraucher speisen und die nachfolgende Verteilung den RCD Schutz gewährleistet)


    - Kleinverteilung mit CEE32 Einspeisung und div. Schuko Abgängen / der RCD Schutz ist durch den vorgeschalteten grösseren Verteiler bereits gewährleistet. Muss so ein Kleinverteiler in Deutschland einen zusätzlichen, eigenen RCD enthalten?


    Ich möchte gerne wissen was vom Gesetz her verlangt wird / wie die Vorschriften in Deutschland für den Event- und Messebereich sind / und nicht, was man sinnvollerweise noch alles zusätzlich machen könnte.


    Gruss und Danke, Andi

  • hallo linearray,


    ich hab jetzt mal meine VDE-Sammlung gewälzt und folgendes in VDE 0100-711/ (Austellungen, Shows, Stände) 711.481.3.1.3 ist nur die empfehlung gegeben, dass man ab dem Speisepunkt für Vorübergehende Aufbauten einen RCD<=300mA setzen sollte.



    In der VDE 0100-740 ( Zirkus, Volksfeste, Vergnügungsparks) 740.481.3.1.3 muss ein RCD <=300mA eingesetzt werden.


    Das sind die Vorschriften der VDE, doch es bleibt jedem selber überlassen ob er sie einhält oder nicht.


    Genauso wenig weiß ich wie die abnehmenden Personen vor Ort mit diesem Thema umgehen.


    Ich hoffe ich habe dir geholfen.


    mfg Jan

  • Zitat von &quot;Jan Peter Korb&quot;

    wie die abnehmenden Personen vor Ort mit diesem Thema umgehen


    Hallo Jan


    was sind konkret die Probleme wenn wir für eine Show mit Equipement aus der Schweiz auftauchen welches die 63A und 125A Abgänge ohne 300mA RCD hat (so wie es den schweizer Bestimmungen entspricht) ?
    Es geht um Messe und Events wie Konzerte usw. Nicht das wir in einer Halle stehen und die Verteilungen nicht in Betrieb nehmen können. Werden bei ausländischen Technikfirmen dieselben Bestimmungen angewendet?



    Gruss und Danke, Andi

  • Hallo Andi,
    ich behaupte mal, daß es bei 99% aller Veranstaltungen niemanden interessiert.
    (Immerhin übernimmst du als Betreiber bzw. Ausrüster ja die Verantwortung für deine Installation, inkl. aller vorgeschriebener Messungen etc.)

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  • Tacho!


    Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen haben ihren Geltungsbereich, wie z.B. die StVO. Die deutsche StVO ist in Deutschland gültig und daran hat sich jeder zu halten. Egal aus welchem Land er nun ist. Bei der VDE ist es genauso.


    Letztendlich wird erst dann richtig nachgehakt, wenn etwas geschehen ist. Im Vorfeld machen sich nur wenige Veranstalter oder Betreiber gedanken darum. Auch bei Abnahmen, obwohl ich erfreulicherweise auch schon das Gegenteil mitbekommen habe. Nur gut, wenn man eine ordentliche Stromversorgung sein eigen nennt. ;)


    Stichwort: Gefahrenanalyse!
    Also gesunden Menschverstand einschalten und nachdenken.
    Wenn die Stromverteilung lediglich eine Unterverteilung darstellt und die eigentlichen Abnahmestellen geschützt und gesichert sind, so dürfte die kein Problem darstellen.
    Andererseits - was kostet ein RCD/FI im Vergleich zu einem Menschenleben oder dem Ärger, wenn nicht schlimmeres passiert ist. Ganz einfache Rechnung, oder?


    Grüßle,
    michael

    Laut heisst nicht immer gleich gut und toll und wer schreit ist meist im Unrecht.

  • Zitat von &quot;yamaha4711&quot;

    Die deutsche StVO ist in Deutschland gültig und daran hat sich jeder zu halten. Egal aus welchem Land er nun ist


    da ist doch zu unterscheiden zwischen StVO und TÜV. Mein Auto aus der Schweiz muss nicht allen TÜV Bedingungen sondern allen Schweizerischen Bestimmungen entsprechen und kriegt so die Schweizer Zulassung. Mit diesem Fahrzeug darf ich dann ja auch auf nach Deutschland fahren ohne Probleme bei einer Kontrolle zu bekommen. Mit diesem Fahrzeug, dass nicht durch den TÜV käme (andere Lärmwerte, Abgaswerte usw.), muss ich dann selbstverständlich die StVO einhalten.



    Zitat von &quot;yamaha4711&quot;

    Andererseits - was kostet ein RCD/FI im Vergleich zu einem Menschenleben oder dem Ärger, wenn nicht schlimmeres passiert ist. Ganz einfache Rechnung, oder?


    korrekt, da stimme ich Dir komplett zu. Über den Personenschutz müssen wir hier garantiert keine Diskussionen führen.


    Konkret geht es um 400A Verteiler mit Powerlock und da sollten unter anderem 2 x CEE125 und 4 x CEE63 Dosen drauf, die natürlich nicht direkt für Endverbraucher bestimmt sind.
    Da die Gehäusegrösse für den Verteiler gegeben ist, verzichte ich entweder bei diesen 6 Abgängen auf RCD mit 300mA, oder ich muss auf 4 Dosen reduzieren weil es platzmässig nicht anders geht.


    Daher meine Frage nach den Vorschriften und auch der Abnahmepraxis.


    Andi