"Vermietung" gg. Spendenquittung ?

  • Seitens einer Kirchengemeinde wurde eine Bitte an uns herangetragen, einen Tag der offenen Tür quasi über Umwege zu "finanzieren".


    Ich stehe dem recht skeptisch gegenüber. Bezahlung wäre uns natürlich lieber.


    Kosten zum Absetzen haben wir genug.


    Für & Wider & rege einmal zu Grundsatzdiskussion an...

  • Frag deinen Steuerberater. Das kann im Einzelfall auch böse nach hinten losgehen, da Spendenquittungen nur zu zu einem gewissen % am Umsatz angerechnet werden...

    SK-Event
    65321 Heidenrod

  • Besonders dumm ist auch, daß man die Umsatzsteuer komplett abführen muss.
    z.B: Normalpreis 1.000,- EUR netto - 190,- USt.
    800,- EUR Spende:
    Einnahme 200,- EUR + 38,- EUR USt. = 238,-
    Das Finanzamt will aber trotzdem die 190,- EUR USt
    Es muss auch die "normale" Rechnung gestellt werden, der Verein begleicht das dann mit einer Teilzahlung und/oder der Spendenquittung.


    Tipp: machs doch andersrum:
    Verlange den Normalbetrag und überweise anschliessend einfach eine Geldspende...
    Keiner vom Verein wird soweit mitdenken, daß er somit die USt. voll trägt...


    Wegen Absetzbarkeit der Spende:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Spende#Sonderausgabenabzug
    Als Spende gelten Geld-, Sach- oder Dienstleistungen dann, wenn für sie keine Gegenleistung vereinbart wird. Der Empfänger muss eine gemeinnützige Institution sein und der Gesamtbetrag der Spenden darf im Jahr 2 Promille des Gesamtumsatzes und der aufgewendeten Löhne und Gehälter oder aber 10 % des steuerpflichtigen Gewinns nicht übersteigen
    Bei Umsatz + Gehälter von 100.000 EUR kannst also maximal 200,- EUR Spende im Jahr als solches überhaupt absetzen.