Zulassung folgender Muttern??

  • @ profis only!!!


    Zuerst ne kleine Regel für dieses Thema:

    Laien (=Danke Hamster!) und Amateure ( = auch Kleinveranstalter und die es werden wollen mit weniger als 10 Jahren Berufserfahrung!!)


    BITTE NUR LESEN!!! NIX POSTEN!


    Also folgender Fall:


    Ihr kennt doch die Muttern Güteklasse 8.8 mit dem Zahnkranz dran.


    Meine Frage:
    Beim Verschluss eines Halfcouplers brauche ich ja


    1x Beilagscheibe
    1x Mutter
    1x Flügelmutter


    ersetzt diese Art der Muttern diese Beilagscheibe???


    Wenn ja, wo finde ich Infos darüber?


    PS: Es geht um ein TÜV Gutachten!!!

    __________________________________________________________________


    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör


    http://www.uifei.de


    BoXo Gehäuse


    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

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  • -> Muttern


    meine Würth Katalog sagt dazu:
    Sperrzahnmuttern ähnlich DIN 6923
    die DIN liegt mir leider nicht vor. So kann ich zu den Eigenschaften der Muttern nicht sagen.


    -> Halfcoupler


    Ich denke hier ist es Wichtig zwichen einer lösbaren Verbindung und einer nicht lösbaren zu unterscheiden. Im 1. Fall ist eine Sicherung erforderlich (vgl. BGV C1). Im 2. Fall ist keine weitere Sicherung erforderlich. Soll die Verbindung nicht lösbar sein reicht es nicht aus eine Flügelmutter auch eine Mutter zu drehen. Hier ist Kontern erforderlich. Dabei werden aber 2 Muttern GEGENEINANDER gedreht. Das Anzumoment spielt hier natürlich auch eine Rolle. Dieses Moment läst sich mit einer Flügelmutter auch nicht aufbringen. Wichtig ist nicht nur die Schrauben der Klappe zu betrachten sondern auch die Verbindung des Couplers mit dem folgenden Bauteil.
    So weit ich mich erinnere ist die Verwendung von Stop-Muttern mit Kunststoff "Bremse" nicht unumstritten. Ich habe leider auch hier keine aktuelle Auskünfte.

  • @ Markus,


    ja, genau, die Sicherungsmuttern sind ja eigentlich auch nicht wirklich hitzebeständig ( siehe hierzu PAR Kannen und die innenliegenden Sicherungsmuttern).
    Gut das mit der DIN hilft mir schon weiter.


    Übrigens, der TÜV hat mich auf sogenannte Stopmuttern verwiesen:


    Stopmuttern aus Metall sind Muttern, welche durch Aufdrehen die Eigenschaft haben nicht mehr ( sehr schwer) bewegbar zu sein (wird bei Doublehalfcouplern mit 90° Versetzung verwendet) ( so eine Art Einwegmutter)
    Aber auch hier gilt für die Halfcoupler schon besagtes, wie du es geschrieben hast ( Kontern etc...). Man lernt nie aus.


    8):)
    Danke für Deine Auskunft.

  • Hallo zusammen!


    Zuerst sollten wir uns auf einige Namen für verwendete Teile einigen. Uifei, meinst Du mit Beilagscheibe eine auf beiden Seiten glatte Scheibe? Die hätte ich nämlich als Unterlegscheibe bezeichnet. Ich gehe davon aus, denn Doughty liefert die von Dir beschriebene Zusammensetzung in der Form aus.
    Die von Plettac in der Zulassung vom Dt. Institut für Bautechnik ihrer Normalkupplung so benannte Bundmutter ist eine, deren "Scheibenseite" gezahnt ist. Ich denke allerdings, daß auch glatte Muttern als Bundmutter bezeichnet werden. Diese Mutter soll mit 50 Nm +/- 10% angezogen werden.
    Diese Gerüstbaukupplungen kommen ja wie jeder weiß ohne Kontern oder andere Sicherungsmechanismen zum Einsatz.
    A propos Kontern:
    Die erste Mutter wird mit irgendeinem Drehmoment angezogen, die Kontermutter soll mit 80% des Drehmomentes der zu konternden Mutter angezogen werden. Das Teil, um das die Schelle greift, wird also auch von gekonterten Schellen gespannt.
    Das macht man in der Tat nicht mit einer Flügelmutter von Hand.


    Beide Arten Schelle (Alu und Gerüst) sind in der existierenden Form zugelassen. Kannst Du damit nicht ausreichend argumentieren?
    Was hast Du denn vor?


    Ach so:

    Zitat

    Leihen und Amateure


    ...Laien? Lion? (´tschudigung) :wink:


    > keine Ursache, uifei! <


    Gruß,
    Christoph

    Einmal editiert, zuletzt von Hamster ()

  • Hi Hamster, Markus,


    joop, genau des wollte ich wissen.


    Also es geht um folgendes:


    ein 2 achsiger Plattformanhänger wird mit zwei Towern ausgestattet und stellt eine fahrbare Leinwand oder Werbeträger mit der Flächenbreite von ca. 7m und einer Höhe von naja, kommt drauf an ca. 8m da. Hier bei geht es um die Befestigung der Tower am Stahlrahmen des Fahrgestells.


    Problem war folgendes:
    Diese Tower sollten auch noch zusätzlich lösbar sein. Der TÜV hat jetzt mir folgendes zugesagt:


    Einer Abnahme steht nix im Wege, wenn die jeweiligen Schrauben mit folgender Mutternkonfiguration fest gemacht werden:


    also Towerbasis, Unterlegscheibe (ist doch a Beilagscheibe oder net??), Bundmutter und dann noch am besten eine Kontersicherungsmutter.

    So stellte sich der TÜV die Abnahme vor und i habs halt so g'macht!
    Genauso musste ich die die Coupler ausstatten, welche den Towern jeweils zur Seite eine Abstützung gewähren. Grund für diese doppelte Sicherung sind die Erschütterungen während des Transports ( so der TÜV)!


    Schade, dass ich eine Digicam net dabei hatte, muss mir mal eine zulegen. Skizze kann ich Euch bei Bedarf schicken!