Fußböden in Veranstaltungsstätten

  • Hallo Kollegen,


    in einer Turnhalle soll für eine Konferenz Fußbodenbelag zum Schutz des Parketts ausgelegt werden.
    Muss dieser komplett "B1 - schwer entflammbar" sein? Auf welche Vorschrift wird hierbei Bezug genommen?


    Gruß - Oliver

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    amtlicher Leser des paforums.de seit 2004.

  • In diesem Falle Eure jeweils gültige VStättV - da das Vogtland sich ja laut Wikipedia über drei Bundesländer erstreckt, wäre es nützlich zu wissen, welches Landesbaurecht zur Anwendung gebracht werden muss.


    Aber grundsätzlich erstmal: Ja, ein Bodenbelag muss je nach Ort der Verlegung mindestens B1 sein (§5 MVStättV).


    MfG Tobias Zw.

  • VstättVO Sachsen §5 Abs 7.:


    In notwendigen Treppenräumen, Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie müssen Bodenbeläge nichtbrennbar sein. In notwendigen Fluren und Foyers müssen Bodenbeläge mindestens schwerentflammbar sein.


    Damit ist kein direkter Bezug genommen zu den Publikumsräumen. Somit wäre es, bei genauer Auslegung, auch möglich nicht B1 Material zu verwenden. (Über die Sinnhaftigkeit lässt sich vermutlich diskutieren. Warum sollte ich die Rettungswege (Flure und Foyers) brandfrei halten, wenn sich schon keiner mehr aus dem brennenden VA-Raum retten kann.)
    Sollte natürlich auch im Vorraum Teppich verlegt werden wäre hier dann (Foyer) B1-Teppich zu verwenden.


    Ich bin gerne bereit mich vom Gegenteil überzeugen zu lassen. Vielleicht habe ich ja auch etwas falsch gedeutet bzw. übersehen


    Meiner persönlichen Meinung (und meinem Sicherheitsbedürfnis) nach würde ich B1 Bodenbelag verwenden.


    P.s.: Immer ganz wichtig: Das hier ist meine Meinung, die durchaus mal fehlerbehaftet sein kann und weder eine Rechtsberatung darstellt noch rechtsverbindlich ist :)


    Ich habe übrigens die Vstätt Sachsen genommen weil Olmei im Kleinanzeigenbereich für eine Konferenz Bodenbelag angefragt hat. Die VA sollte in Westsachsen sein. Also nur eine kleine Interpretation von mir.

    Daniel Heide
    Lange Reihe 4
    99755 Hohenstein


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