moin!
Ich hätte da mal eine Frage zur Rechnungsstellung bei einer Europa Tour mit Musikern aus den USA
Da der freundliche Mann beim Finanzamt meiner Zwangswahl mir trotz eines 45minütigem Telefonats keine Amtliche Aussage machen konnte, wollte ich mal fragen wie ihr das so löst, da ich seit 2010 neu in der MWST bin.
Wie mache ich das am besten? Ich dachte mir erst mal, dass ich Immer Rechnungen stelle wenn ich DE verlasse oder wieder nach DE rein komme.
Beispiel:
Tag 1 DE
Tag 2 DE
Tag 3 DE
---------erste Rechnung mit MWST, da Inland
Tag 4 FR
Tag 5 FR
Tag 6 FR
---------zweite Rechnung ohne MWST (da Dienstleitung im Ausland, aber mit Verweis aus "reverse charge")
Tag 7 DE
Tag 8 DE
---------Rechnungen wieder mit MWST, da Inland
Die Rechnungsadresse ist in allen fällen eine Amerikanische Adresse und kann quasi nicht mit der MWST arbeiten. In wie weit macht es dann Sinn auf "reverse charge" (also verlagerte Steuerschuld) hinzuweisen? Ich dachte vorerst, dass "RC" mehr für im Ausland ansässige Unternehmen eine Rolle spielt, da diese dann die Steuer abführen müssen, da sie im gegebenen Land ansässig sind.
Kann mir da wer weiterhelfen?!
Danke!