Hallo,
mal eine bescheidene Frage zu Verordnungen und Vorschriften:
Egal, wo ich in der Veranstaltungsstättenverordnung lese - alles bezieht sich allein auf Veranstaltungen, die in einem Gebäude stattfinden, die Höhe der Bühne und des Zuschauerraumes ist mit Mindesthöhe vorgegeben, auch die Mindesthöhe / Breite der Zugangs- und Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten, etc.
Ist für ein Open Air die Veranstaltungsstättenverordnung eigendlich im Grunde nach anwendbar?
Ich finde, in der VStättVO stehen einige Vorgaben drin, die sich zwar in einer Halle nebst dazugehörigem Grundstück prima umsetzen lassen, nicht jedoch auf einem OpenAir, welches die Nutzung öffentlicher Flächen mit einbezieht.
So kann ich z.B. auf dem Grundstück einer VStätte (in der regel Privatgelände) ein die Feuerwehrzufahrt zuparkendes Fahrzeug problemlos kurzerhand abschleppen lassen - ein den (öffentlichen) Zu/Abfahrtsweg zu einem OpenAir-Gelände blockierendes Fahrzeug abzuschleppen halte ich aber für problematisch, da ich dort erst mal die Polizei zur Prüfung der Lage einschalten muss und somit unter Umständen Zeit verliere.
Also - welche Vorschriften greifen evtl. neben der VStättVO zusätzlich bei OpenAir-Veranstaltungen?