als Selbstständiger für Schweizer Firma tätig, was tun ?

  • Wir sollten doch nun langsam alle wissen, dass wir rechtlich betrachtet keine freien Mitarbeiter sind, sondern im normalfall ein Unternehmen, was von einem anderen Unternehmen beauftragt wird, eine Dienstleistung zu erbringen.
    Dementsprechend ergibt sich doch daraus, wie es in der Schweiz laufen würde bzw. läuft.
    Ein Schweizer Unternehmen beauftragt ein deutsches Unternehmen mit der Erbringung einer Dienstleistung.
    Da die Schweiz ein genauso tolles Land ist wie Deutschland, wo man frei ist, kann man sich eben auch da aussuchen, woher das Unternehmen kommt, an das man einen Auftrag vergibt.

  • Zitat von "rockland"

    Wir sollten doch nun langsam alle wissen, dass wir rechtlich betrachtet keine freien Mitarbeiter sind, sondern im normalfall ein Unternehmen, was von einem anderen Unternehmen beauftragt wird, eine Dienstleistung zu erbringen.


    Das mag aus betriebswirtschaftlicher Sicht stimmen, aber Verantwortungen und Pflichten entsprechen denen eines Mitarbeiters.
    So kann sich ein Unternehmen nicht vor der Verantwortung und Überwachung der Arbeitssicherheit drücken so nach dem Motto "Iss ne andere Firma, die sind für sich selbst verantwortlich".
    Sobald eine Firma sich freies Personal entweder direkt oder über eine Agentur bucht, hat es über dieses auch die Verantwortung.




    Hier mal ein kleines Update, bevor es morgen losgeht.


    Bezüglich der Arbeit in der Schweiz habe ich eine Meldung über kurzfristige Erwerbstätigkeit abgegeben.
    Die Bestätigung kam zügig per Email.
    Diese Meldung kostenlos und kann online erfolgen (Danke an der Stelle an Christine Rainer von Skylight :) :
    http://www.bfm.admin.ch/bfm/de…-efta/meldeverfahren.html


    Auf das Carnet ATA habe ich verzichtet und mich für den Gang zum Zollbüro entschieden.
    Das Carnet hätte mit allem drum&dran für mich ca. 70€ gekostet.
    Es gibt da widersprüchliche Angaben, aber auf einer Seite der Österreichischen Verwaltung habe ich das hier gefunden was den Bezug zwischen Werkzeug und Equipment gut darstellt.
    https://www.usp.gv.at/Portal.N…chinen/Seite.1672400.html


    Also für einen einfachen Werkzeugkoffer, Klettergurt ggf. Laptop und Kamera einfache Einfuhr möglich.
    Klingt auch logisch, ein Tourist wird ja auch nicht an den persönlichen Gegenständen wie Klammotten, Kamera, Laptop oder der teuren Uhr bewertet.
    Da geht es dann um Lebensmittel, Alkohol und Tabak ..


    Wenn ich "drüben" bin und wieder Zeit&Lust zu schreiben sag ich wie es gelaufen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von tufkaleho ()