Aussenbeleuchtung

  • Hallo Zusammen,


    wir müssen für einen Kunden auf einem Firmengelände in seiner Aussenanlage einen Aussichtsturm ausleuchten für eine Abendveranstaltung bzgl. der Sicherheitsvorschriften. Mir ist nur bekannnt, dass Fluchtwege mindestens mit 1 Lux Helligkeit
    beleuchtet werden müssen. Kann mir jemand sagen, ob diese Regelung hier auch greift? Ist ja eigentlich kein Fluchtweg.


    Danke


    Gruss Soundeffekt

  • Zitat von "soundeffekt"


    wir müssen für einen Kunden auf einem Firmengelände in seiner Aussenanlage einen Aussichtsturm ausleuchten für eine Abendveranstaltung bzgl. der Sicherheitsvorschriften. Mir ist nur bekannnt, dass Fluchtwege mindestens mit 1 Lux Helligkeit
    beleuchtet werden müssen. Kann mir jemand sagen, ob diese Regelung hier auch greift? Ist ja eigentlich kein Fluchtweg.


    Auf einer Versammlungsstätte musst Du eine gewisse Grundbeleuchtung sicherstellen (Sicherheitsbeleuchtung) und zwar auch, wenn der Strom ausfällt ;) - unabhängig ob Fluchtweg oder nicht.


    Siehe dazu auch §15 VstättVO
    http://dejure.org/gesetze/VStaettVO/15.html


    Die Helligkeit ist überall 1 Lux und das für mind. 3 Stunden.


    Jetzt sieht es natürlich schön aus, wenn der Turm angestrahlt wird und indirekt somit die Landschaft drumherum etwas erhellt wird, aber ob das ausreicht, muss man mal vor Ort messen.
    Ggf. einfach mehr beleuchten. (Baume, andere Dinge etc.)