Das Grundproblem wird sein, dass wie so oft überhaupt kein Vertrag geschlossen wurde. Jedenfalls kein schriftlicher Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung. Es wird wie immer gewesen sein: "Kannst Du am xx.xx. ab yy. Uhr um zzz zu machen?". "Ja klar"
rechtsfrage! geldforderung durch verleiher an freelancer
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Zitat von "falcocgn"
Das Grundproblem wird sein, dass wie so oft überhaupt kein Vertrag geschlossen wurde. Jedenfalls kein schriftlicher Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung. Es wird wie immer gewesen sein: "Kannst Du am xx.xx. ab yy. Uhr um zzz zu machen?". "Ja klar"
Das ist realistisch!
Und falls es unter diesen Gegebnehieten zu einem Rechtsstreit kommen sollte, wird sich das Gericht zuallererst mit der Klärung der Rechtsverhltnisse beschäftigen, bevor ein möglicherweise privat AudioEnthusiastischer Richter sich für die Geräte und Steckverbindungen interessiert. Und falls dennoch die Technik zum Thema bei Gericht werden würde, müßte ein Sachverständiger Gutachter beauftragt werden. Dann können wir uns ja alle mal melden und diesen Threat als Begründung für ein Gutachten vorlegen