Hallo zusammen
Mir liegt eine Anfrage auf dem Tisch für eine Zeltveranstaltung (Zeltgrösse: 12m x 21m), bei der ich für Ton und Licht sorgen soll. Der Veranstalter ist eher einer der Sorte "wir machen das zum ersten mal".
Die paar Lampen und Lautsprecher bereiten mir keine Kopfschmerzen. Was ich mich jedoch frage ist, wer ist zuständig für eine Notbeleuchtung im Falle eines Stromausfalls?
Spontan vermute ich, dass es in der Verantwortung des Veranstalters liegt, dass die Sicherheit im (und um das) Zelt den Vorschriften entspricht und es würde nahe liegen, wenn der Zeltbauer das Zelt mit entsprechender Minimalausstattung versehen hat.
Wer kann mir helfen? Wie ist das geregelt? Habt ihr "Notbeleuchtung" auch in Angebot? Oder grenzt ihr euch ganz klar ab?
Bin dankbar um sachdienliche Hinweise.