Vielen Dank Niggles, für das Zitieren der FeV, ein nein - doch - nein - doch würde uns hier ja auch nicht weiterhelfen.
Daher muss ich dir, Klaus, auch leider erneut widersprechen.
Die Klasse E erlaubt das Ziehen von Anhängern >750kg mit einem Zugfahrzeug der jeweils vorangestellten Klasse (z.B. B). Hierbei gibt es keine Begrenzung, ob der Anhänger da noch mit in die Klasse bezüglich des Gesamtgewichtes "reingequetscht" wird oder nicht.
Im Gegenteil: Laut §6 (1) FeV beziehen sich die Gewichtsbeschränkungen nur auf das Zugfahrzeug und dann kannst du noch einen Anhänger >750kg dranhängen.
Unbeachtet der Führerscheinklassen, sind natürlich immer seitens des Zugfahrzeuges die zulässigen Anhängelasten zu beachten.
Eine solche Kombination ist dann natürlich im Berufsalltag mit nem Fahrtenschreiber auszustatten, da sind wir uns ja einig.
Alles von mir hier genannte bezieht sich auf deutsches Recht, wie es weiterhin in der EU aussieht, kann ich leider nicht sagen.
Grüße,
Smitty