Wo bekommt man einen dB Messer her?
Mfg
Andreas
Wo bekommt man einen dB Messer her?
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ES gibt da nen sehr guten Digitalen von Radio schack.
http://members.fortunecity.com/audiotreff/images/splradiodigi.jpg
oder so nen multimeter mit eingebautem SPL meter nur C kruve und nur bis 100DB genau
http://members.fortunecity.com/audiotreff/ima…lmulitmeter.jpg
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Falls Du den Schalldruck bei Veranstaltungen (zur Stressvermeidung) überprüfen willst, achte darauf, daß das Ding nach IEC 651 - wenigstens Type II - spezifiziert ist.
Noch besser sind die Teile mit den OPtionen Datalogger und/oder Druckerschnittstelle (zum Dokumentieren - als Beweis ...).
Es gibt mittlerweile mehrere Anbieter für solche Teile - integrierende (teure ...) Geräte sind für Veranstaltungssachen nicht zwingend erforderlich.
Falls Du soetwas benötigst, kann ich Dir einige Quellen sagen.
Mail mich einfach unter info@sound-klinik.de an.Viele Grüsse sendet
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Hta jemand schon die Teile von ELV? (z.B. SPM130 oder billiger SPM100)
Die hören sich von der Beschreibung her schon gut an.
Was sollte man sonst beim Kauf beachten ausser der Genauigkeit und der Schnittstelle, die nicht unbedingt jeder braucht?
Filterkurve A?
Mit welchem Preis muss man rechnen, wenn man nur ein einfach Gerät zur Schallpegelmessung auf Veranstaltungen zur Selbstkontrolle und Aussenmessungen (für Nachbarn) braucht? -
Zitat von "cyberlight"
Mit welchem Preis muss man rechnen, wenn man nur ein einfach Gerät zur Schallpegelmessung auf Veranstaltungen zur Selbstkontrolle und Aussenmessungen (für Nachbarn) braucht?
Selbstkontrolle ist harmlos. Für die Nachbarn macht man Messungen nach TA-Lärm, und da wird's dann ein amtlich geeichter Schallpegelmesser Klasse 1. Mit Kalibrator und Eichung roundabout 5000,- Euro zzgl.
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Haben gebrauchtes Teil von Hearsafe anzubieten:
http://www.hearsave.de/produkte/produkte.php?display=p&nr=29
ist baugleich mit dem erwähnten Teil von Radio Schack. Zur Kontrolle prima, sehr genau, leicht zu bedienen, kann aber nicht integrieren (kein LEQ, LTm etc. anzeigen...)
Ist frisch Kallibriert.Peter
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Hallo,
Wir bieten
den bekannten "Radio Shack" Schallpegelmesser
http://www.dr-jordan-design.de/splevel.htmzum Sonderpreis von 75€ statt 99€ an.
docjordan
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@ Sound-Klinik
äh.. sorry, aber so wie ich den ADMIN verstehe, und so wie ich die Gerichtsurteile in die Richtung verstehe sind integrierende Geräte SEHR wohl zwingend erforderlich...
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Zitat von "diablo"
@ Sound-Klinik
äh.. sorry, aber so wie ich den ADMIN verstehe, und so wie ich die Gerichtsurteile in die Richtung verstehe sind integrierende Geräte SEHR wohl zwingend erforderlich...
... bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist meines Wissens das dokumentieren (z.B. Druckerschnittstelle o.ä.) der entscheidende Punkt.
Integrierend heißt nur, das sich über die Zeit ein mittlerer Wert einstellt (es läuft eine "Uhr" mit, wo ersichtlich ist, wann die Messung gestartet wurde). Wenn ich einen gewissen Zeitraum die Musik leiser mache, sinkt auch der integrierte Wert trotz vorheriger Pegelspitzen, die massiv die Ohren schädigen. Der integrierte (quasi über die Zeit gemittelte Wert) allein reicht nicht.
Geräteklassen: Class 1 bedeutet nur, daß eine höhere Genauigkeit spezifiziert wurde - bei Class 2 betragen die zulässigen Abweichungen dann +/- 1,5 dB (1 kHz).
Bei dokumentierten Pegel, die z.B. 4 dB unter erlaubte Werte liegen, wären Messungen mit Class 2 (regelmässig kalibriert - mit Zertifikat ...) sicher auch zu gebrauchen.Viele Grüsse sendet
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Zitat von "Sound-Klinik"
... bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist meines Wissens das dokumentieren (z.B. Druckerschnittstelle o.ä.) der entscheidende Punkt.
Die entscheidenden Punkte sind:
1.) Geräte in der vorgeschriebenen Genauigkeitsklasse und amtlich geeicht.
2.) Messung gemäß der vorgeschriebenen Norm, das heißt immer (sowohl TA Lärm als auch BGV als auch DIN 15905, dass ein Leq(A) gemessen wird).
3.) Dass ein Protokoll erstellt wird. Ob das vom Gerät automatisch ausgedruckt wird oder nicht, sollte weniger die Rolle spielen.
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Zitat
Die entscheidenden Punkte sind:
1.) Geräte in der vorgeschriebenen Genauigkeitsklasse und amtlich geeicht.
2.) Messung gemäß der vorgeschriebenen Norm, das heißt immer (sowohl TA Lärm als auch BGV als auch DIN 15905, dass ein Leq(A) gemessen wird).
3.) Dass ein Protokoll erstellt wird. Ob das vom Gerät automatisch ausgedruckt wird oder nicht, sollte weniger die Rolle spielen.
... dann sag doch mal konkret: Meinst Du daß ein Class 2 mit Kalibrierzertifikat nicht ausreicht ?
Pegelspitzen tauchen im Leq ja ab einer gewissen Messzeit praktisch nicht auf (wg. integrierend über die Zeit) - Beispiel: Du könntest ja 10 Minuten 130 dB abfeuern und die restliche Zeit von (sagen wir mal ...) der insgesamt 5 Stunden um die 95 "machen" und dann sagen "guck mal, war doch gar nicht laut". Ich denke, daß die Spitzenpegel - was die Wirkung auf das Gehör angeht - schon eine Rolle spielen (sollten).
Tja, das mit dem Dokumentieren ...
Wie soll man denn beweisen, daß die (im Gerät gespeicherten ?) Messungen wirklich auf DER Veranstaltung gemacht wurden, wo hinterher gerichtlich über die Folgen diskutiert wird ? Ich stelle mir das juristisch nicht einfach vor.Ich nehm bei Problemlocations ein Class 2 Gerät mit, messe beim Soundcheck und bleibe "in einem gewissen Rahmen" (Livemusik wird zur Erhöhung der Lautheit bei mir 3-bandig komprimiert ...) - damit ich Ordnungshüter mit amtlich geeichten Pegelmessern gelassen ins Gesicht schauen kann.
Viele Grüsse sendet
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Zitat von "Sound-Klinik"
Pegelspitzen tauchen im Leq ja ab einer gewissen Messzeit praktisch nicht auf (wg. integrierend über die Zeit) - Beispiel: Du könntest ja 10 Minuten 130 dB abfeuern und die restliche Zeit von (sagen wir mal ...) der insgesamt 5 Stunden um die 95 "machen" und dann sagen "guck mal, war doch gar nicht laut". Ich denke, daß die Spitzenpegel - was die Wirkung auf das Gehör angeht - schon eine Rolle spielen (sollten).
Einen Pegel von 130 dB darfst Du etwa 7 Sekunden fahren (jetzt überschlägig berechnet, habe gerade keinen Taschenrechner zur Hand...), dann ist der Grenzwert für den Abend erreicht und die Veranstaltung müsste nach DIN 15 905 Teil 5 eigentlich abgebrochen werden...
ZitatTja, das mit dem Dokumentieren ...
Wie soll man denn beweisen, daß die (im Gerät gespeicherten ?) Messungen wirklich auf DER Veranstaltung gemacht wurden, wo hinterher gerichtlich über die Folgen diskutiert wird ? Ich stelle mir das juristisch nicht einfach vor.Ist Geräteausdruck ist erst mal nicht vorgeschrieben. Wenn der Messtechniker ein gefaketes Messprotokoll unterschreibt, macht er sich strafbar. Im Umkehrschluss hat so etwas dann auch Beweiskraft wie eine Zeugenaussage. Wenn ein Anwalt so eine Messung wiederlegen möchte, braucht er erst mal gute Argumente.
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Zitat von "ADMIN"
Einen Pegel von 130 dB darfst Du etwa 7 Sekunden fahren (jetzt überschlägig berechnet, habe gerade keinen Taschenrechner zur Hand...), dann ist der Grenzwert für den Abend erreicht und die Veranstaltung müsste nach DIN 15 905 Teil 5 eigentlich abgebrochen werden...
... bist Du sicher, daß sich 7 Sekunden mit 130 dB SPL im Leq über mehrere Stunden (mit sonst ca. 95 dB SPL) bemerkbar machen ? Ich hab es nämlich noch nicht "ausprobiert" (... ich fahre mit meiner Band nicht so ein "Rohr" ...) und mir den Berechnungs-Algorithmus auch noch nicht angeschaut.
Viele Grüsse sendet
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... ich hab mir selbst mal die Mühe gemacht und nachgerechnet.
Als Basis hab ich mal 5 Stunden mit 95 dB SPL genommen.
Den gleichen (über die Zeit) integrierten Schallpegel (Leq) bekomme ich bei 130 dB bereits nach 5,7 Sekunden, bei 120 dB SPL nach ca. 57 Sekunden (... wenn ich mich nicht vertippt habe ...).
Kommt ja doch ganz schön was zusammen !
Viele Grüsse sendet
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Zitat von "Sound-Klinik"
Kommt ja doch ganz schön was zusammen
dB ist halt ein logarithmisches Maß...
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... wenn man sich das mal durch den Kopf gehen läßt, braucht man eigentlich - sofern Gehörschäden vermieden werden sollen - gar nicht soooooo große Soundanlagen.
Ich behaupte sowas ja seit Jahren (das mit dem "Aufrüsten" in den letzten 15 Jahren), aber viele wollen das nicht wahrhaben und tragen mit ihrer gelebten "Meinung" verstärkt dazu bei, daß Behörden immer öfter einschreiten und dann immer mehr Veranstaltungen einschränken oder ganz unterbinden.
Und wenn ich mit einigen Verleihern über dieses Thema mal "rede", dann höre ich oft Aussagen wie "am FOH-Platz muß das mit 120 dB SPL "kesseln" ...
Ich jedenfalls werde mit meinen Muckerkollegen auch weiterhin in 1000-Personen-Zelten pro Seite mit einer 12"/1" auf Distanzstange und pro Seite zwei 15"-Basshörner spielen (... und bei kleineren Events dann auch nur ein Horn pro Seite ...). Bei Stadtfesten leiht man sich dann halt etwas größeres.
Ich mache seit fast 30 Jahren auf öffentlichen Veranstaltungen Mucke und wir hatten noch nie Ärger wegen der Lautstärke (und haben auch noch immer recht schnell auf- und abgebaut). Obwohl wir nicht mit 120 dB "fahren" (auch nicht 110 dB ...), haben uns die Veranstalter immer wieder engagiert.
Viele Grüsse sendet