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Laserbestimmungen bezgl. Spooky Blue 10G V2

  • Meisterlampe
  • 12. März 2005 um 16:09
  • Meisterlampe
    Beiträge
    304
    • 12. März 2005 um 16:09
    • #1

    Hallo!

    Kann mir jemand hier im Forum genaue Angaben über die Bestimmungen zum Betrieb eines Spooky Blue 10G V2 machen?
    In der Beschreibung bei diversen Händlern steht das er ohne TÜV zu betreiben ist,wenn bestimmte Vorschriften (Abstände usw.) eingehalten werden. Leider wird gerade da nicht weiter drauf eingegangen.Dabei sind diese Infos ja gerade die wichtigsten wie ich finde. Natürlich gibt es jetzt im Internet etliche Seiten mit Laservorschriften,wo allerdings der Spooky einzuordnen ist (laut Beschreibung ja ein Sonderfall) bleibt mir ein Rätsel.
    Da ich bislang noch nichts mit Lasern zu tun hatte ist das ganze eh Neuland für mich.
    Wer kennt die geforderten Sicherheitsbestimmungen und/oder arbeitet mit einem solchen Gerät?
    Wie sieht es bei öffentlichen VAs aus?
    Ist ein Betrieb ohne Laserbeauftragten Schein zulässig?

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 12. März 2005 um 17:02
    • #2

    Hallo

    Media Las bietet diese Versionen auch mit Tüv gegen Mehrpreis an

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Meisterlampe
    Beiträge
    304
    • 12. März 2005 um 18:40
    • #3

    Das war mir schon klar...trotzdem müssen da noch Vorschriften eingehalten werden. Und genau um die geht es mir hier....
    Ich meinte die jeweilige Abnahme vor Ort durch den Tüv!

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 13. März 2005 um 20:59
    • #4

    wie so oft hätte es geholfen mal die suchen-funktion zu bemühen. aber trotzdem zum x-ten male:

    din 56912 "showlaser"

    EN 60 825

    bgv b2 http://www.vbg.de/imperia/md/con…ten/bgv_b_2.pdf

  • Meisterlampe
    Beiträge
    304
    • 14. März 2005 um 20:04
    • #5

    Wie schon gesagt: Solche Seiten finden ist nicht schwer,jedoch das zuordnen des genannten Gerätes (laut div. Anbieter hat es ja einen Sondestatus) und genau darum ging es mir hier.........
    Gerade als Neuling hat man das Problem bei solchen VBG-Vorschriften,mit vielen Fachbegriffen usw. zu tun zu haben, das man am Ende nur noch Bahnhof versteht.
    Deshalb hatte ich gedacht das hier jemand evtl. die Sache ohne Beamtendeutsch und auch für Neueinsteiger verständlich dabringen kann.
    Jeder hat mal bei 0 angefangen!
    Mein Ziel war es sich hiermit vorab und vor dem Kauf einen solchen Lasers zu infomieren ,ob ich die nötigen Vorschriften einhalten kann, damit ich weder mir noch jemand anderes Schaden zufüge.

  • SimonFB
    Beiträge
    1.875
    • 14. März 2005 um 21:04
    • #6

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=28063

    Gruß, Simon

    Am Anfang war das Licht

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 15. März 2005 um 09:52
    • #7
    Zitat von "Meisterlampe"

    Hallo!
    In der Beschreibung bei diversen Händlern steht das er ohne TÜV zu betreiben ist,wenn bestimmte Vorschriften (Abstände usw.) eingehalten werden.

    Die TÜV Abnahme entfällt, wenn das Ordnungsamt einverstanden ist, denn Anmelden muss man auch den Spooky, wenn man ihn öffentlich einsetzt!!!
    Das Amt KANN aber auf der Abnahme bestehen.

    Zitat von "Meisterlampe"


    Ist ein Betrieb ohne Laserbeauftragten Schein zulässig?

    Steht eigentlich ganz klar in der BGV B2:

    §6
    (1)
    Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3 B oder 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen.

    (3)
    Absatz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nachweist, daß er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt, und den Betrieb der Lasereinrichtungen selbst überwacht.


    Der Spooky ist Klasse 3B, also nix ohne LSB!!

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