ZitatNach Artikel 4 Abs. 1 der RoHS-Richtlinie in der deutschen Sprachfassung haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass ab dem 01.07.2006 neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte kein Blei etc. enthalten. Nach § 5 ElektroG ist es verboten, ab dem 01.07.2006 neue Elektro- und Elektronikgeräte erstmals in der EU in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei etc. enthalten.
ist die frage, ob das jetzt schon greift....