Hallo zusammen,
ich betreue bei uns die jährliche Karnevallsveranstaltung in unserer Schule.
Es geht um das Thema Nebel. Wir haben deswegen bei unserem Hausmeister angefragt, ob das generell möglich ist, bezüglich eventuellen Rauchmeldern.
Er äußerte Bedenken, dass im Panikfall keine Notausgäng durch Nebel verschlossen sein dürfen (fragt mich nicht was er damit meint).
Deswegen meine Frage: Gibt es irgendwelche Regelungen bezüglich dem Nebel? Verhält sich das ganze anderes als z.B. in einer Schützenhalle?
Ein Beleg mit eventuellen Vorschrifen wäre nicht schlecht, damit ich noch die Zustimmung von unserem HM bekomme. Gesucht hab ich schon im Internet, leider aber nichts gefunden.
Gruß
Noel