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Laser mit 40mw grün!

  • dj-backspin
  • 21. Dezember 2005 um 19:20
  • Geschlossen
  • dj-backspin
    Beiträge
    280
    • 21. Dezember 2005 um 19:20
    • #1

    Hab letztens ein grünen 40iger Laser bei mediazero gesehn. Wolt jetzt mal rein Informativ hier nachfragen was ich beachten müsst wenn ich mir so ein Teil hol und bei Party's in Turnhallen oder anderen Gebäuden reinhäng und auf die Menge loslass? Ich hätt mir da ja überlegt ein Schild zu schreiben auf dem dann drauf steht dass es da drinne halt Laserstarhlung gibt und dies Selbst zu verantworten ist. Also so hab ich dass schon bei paar Va's mit grünen Clublasern gesehn. Geht dass auch oder iss dass sogar ein muss?


    Greetz>>Tobi :grin:

    Rock on!!

  • mellow
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    • 21. Dezember 2005 um 20:00
    • #2
    Zitat

    Ich hätt mir da ja überlegt ein Schild zu schreiben auf dem dann drauf steht dass es da drinne halt Laserstarhlung gibt und dies Selbst zu verantworten ist.

    Das reicht nicht. Laserschutzbestimmung sagt, bei solchen Laser muß vor und während der Veranstalltung ein Laserschutzbeauftragter anwesend sein. Bei öffentlichen veranstalltungen muß der Tüv das teil abnehmen ,sonst darf es garnicht betrieben. Desweiteren muß der Laser über ein "Not Aus " verfügen , während der Veranstalltung.

    Deshalb gibt es ja den "Spooky mit TÜV" Gutachten, damit diese Abnahmen wegfallen.

    Sollten meine Angaben falsch sein , lasse ich mich gerne einst des besseren belehren.

  • dj-backspin
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    280
    • 21. Dezember 2005 um 20:04
    • #3

    Und wie sieht dass aus kann man auch einen Schein für den Betrieb so eines Teils haben? Weil ich hab nämlich nich lust dass da die ganze Zeit ein "laserschtzbeauftragter" neben mir steht. Was auch von Vorteil wäre wenn man dass Ding einfach zum Tüv bringt und sich dort die "Erlaubnis" dafür holt und dass ding dann hat. Dann braucht man nich immer vor jedem Va so ein Typ herholen.

    Greetz>>Tobi

    Rock on!!

  • mellow
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    • 21. Dezember 2005 um 20:15
    • #4

    Da ich selber einen Schein machen will und mich ein bissel schlau gemacht hab , kann ich dir sagen , das der schein zwischen 300 - 700 € kostet je nachdem, wo man ihn macht .

    Und das ding zum Tüv bringen geht net :D , Der Tüv will ja vorort gucken , das eine Gefährdung der Menschheit ausgeschlossen ist. Warum das beim Spooky nicht so ist ,weiß ich leider nicht.

  • databass.ch
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    • 21. Dezember 2005 um 20:41
    • #5

    Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass der TÜV dieses Gerät gar nicht zulassen würde, da Ihm (vermutlich!) die dafür notwenigen Schutzschaltung fehlen, die den Laser im Falle einer Störung der Ansteuerung oder Ablenkung sofort abschalten.
    Ich würd' mir nie so ein Low-Budget Laser kaufen :!: wäre mir zu gefährlich und zu teuer.

  • DJheini
    Moderator
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    4
    • 21. Dezember 2005 um 20:56
    • #6

    Bitte erstmal hier über Vorschriften informieren:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=37386

    Und dann überlege dir das Ganze nochmal.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • dj-backspin
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    • 22. Dezember 2005 um 12:23
    • #7

    Danke für die Link's noch mal. Ich hab mich jetzt auch ein bissel schlau gemacht und bin auf folgendes gestosen: Laserschutzbeauftragte benötigt man soweit ich weis nur in der Gewerblichen bzw. Medizinischem Berreich. Im Show und Disco Betrieb muss man auf die Zeit der Bestrahlung und auf den Mindestabstand achten. Also so hab ich dass zumindest aufgefasst. Weil mal ganz ehrlcih hat von euch schon al jemadn mit einem "laserschutzbeauftragten" gearbeitet wegen nem kleinen 40mw Laser?


    Greetz>>Tobi

    Rock on!!

  • subkiller
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    799
    • 22. Dezember 2005 um 13:43
    • #8

    laser ist ist laser ob klein oder groß blind kannst du auch von nem kleinen werden mit>4.5mW das gefahrenpotenzial was in so einem laser steckt sollte nicht verachtet werden.


    subkiller

    Wer gutes nicht verändern will,
    Verpaßt das Bessere.

  • DJheini
    Moderator
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    • 22. Dezember 2005 um 14:55
    • #9
    Zitat von "Spin Doctor"

    Danke für die Link's noch mal. Ich hab mich jetzt auch ein bissel schlau gemacht und bin auf folgendes gestosen: Laserschutzbeauftragte benötigt man soweit ich weis nur in der Gewerblichen bzw. Medizinischem Berreich. Im Show und Disco Betrieb muss man auf die Zeit der Bestrahlung und auf den Mindestabstand achten. Also so hab ich dass zumindest aufgefasst. Weil mal ganz ehrlcih hat von euch schon al jemadn mit einem "laserschutzbeauftragten" gearbeitet wegen nem kleinen 40mw Laser?


    Greetz>>Tobi

    Also. ich finde, du gehst dieses heikle Thema ein bischen zu locker an.
    40 mw sind kein Pappenstiel. Du bist bei Personenschäden auf jeden Fall
    haftbar und verantwortlich. Und das kann teuer werden. Besonders bei
    bleibenden Augenschäden. Die Auflagen sind nicht aus der Laune eines
    TÜV- Mitarbeiters entstanden. Die haben schon ihre Berichtigung.
    Ich denke, du solltest das alles nochmal überdenken.

    Laser sind kein (Kinder)Spielzeug!

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • rayman
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    272
    • 22. Dezember 2005 um 15:38
    • #10
    Zitat von "Spin Doctor"

    Ich hab mich jetzt auch ein bissel schlau gemacht und bin auf folgendes gestosen: Laserschutzbeauftragte benötigt man soweit ich weis nur in der Gewerblichen bzw. Medizinischem Berreich. Im Show und Disco Betrieb muss man auf die Zeit der Bestrahlung und auf den Mindestabstand achten. Also so hab ich dass zumindest aufgefasst.

    Dann hast Du das leider falsch aufgefasst. Da würde ich aber gerne mal wissen, wo Du das gelesen haben willst. Bei öffentlicher Vorführung und ab 5mW geht nix ohne LSB.

    Mit 40mW kannst Du absolut problemlos einen bleibenden Augenschaden bis hin zur Erblindung verursachen.

  • blackangel
    Beiträge
    989
    • 22. Dezember 2005 um 16:33
    • #11
    Zitat von "DJheini"

    Laser sind kein (Kinder)Spielzeug!

    RICHTIG! :!:

    Die Prüfung zum Laserschutzbeauftragten muss in jeden Fall da sein.
    Weiters müssen 2 Personen in die Materie eingewiesen werden.

    Dei aktoren Sicherheitsabstand sowie Laserwarnleuchte und diverse Schutzschaltungen sind ebenfalls zu beachten.

    Das ganze gilt für alle Laser mit mehr Leistung als 5mW.

    Auch wenn der Laser wie zb. der Spooky ein sogenantes TÜV hat - MUSS in jedem Fall ein Laserschutzbeauftratgter mit den 2 eingewiesennen Personen anwesend sein.
    Eine Laserschutzbrille für Justierarbeiten sowie die Sicherheitsmappe sollte auch nicht fehlen.

    Über das Tehma kann mann Stundenlang diskutieren - es wird immer wieder Irre und GEFÄHRLICHE Leute geben die es auf die LEICHTE SCHULTER nehemn :!: :idea:

    OBERTON-Austria

  • dj-backspin
    Beiträge
    280
    • 22. Dezember 2005 um 19:08
    • #12

    Stimmt! Aber da ich generell gerne und of auf verschiedene Va's gehe hab ich auch gemerkt dass bei Lasereinsatzt meisetns nie einer darauf achtet. Zum Beisspiel im Sommer als ich iauf ner Baechparty gewesen war, da haben se auch 2 Clublaser der Firma Showtech mit je 30mw Grün hängen gehabt. Der einzig Hinweis für den Besucher war ein Hinweisschild auf Lserstarhlung an der Eingangstür. Dass iss ja alles schön, Laserbeauftragter hin und her es wird wohl kaum jemand auffallen ob jetzt einer dabei setht und dass kontrolliert oder auch nicht. Ich weis auch gar nicht was so ein "Laserschutzbeauftragter" kostet den Aben. Es geht nämlich sicherlich auch noch um den Geldlichen Aspekt und ich weis auch echt nich wie die Clubs dass Lösen denn REIN RECHTLICH müsste bei denen dann jeden Abend ein Laserschutzbeauftragter da sein.


    Greetz>>Tobi

    Rock on!!

  • manuela
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    • 22. Dezember 2005 um 21:49
    • #13
    Zitat von "Spin Doctor"

    Ich weis auch gar nicht was so ein "Laserschutzbeauftragter" kostet den Aben. Es geht nämlich sicherlich auch noch um den Geldlichen Aspekt

    üblicherweise ist der Tonmensch / Lichtmensch der ausführenden Beschallungsfirma nebenher ein LSB, somit kostet das nix extra. 8)
    Für Staplerscheine und FS wird ja auch nicht extra kassiert.... :roll:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • DJheini
    Moderator
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    • 22. Dezember 2005 um 21:50
    • #14
    Zitat von "Spin Doctor"

    Stimmt! Aber da ich generell gerne und of auf verschiedene Va's gehe hab ich auch gemerkt dass bei Lasereinsatzt meisetns nie einer darauf achtet. Zum Beisspiel im Sommer als ich iauf ner Baechparty gewesen war, da haben se auch 2 Clublaser der Firma Showtech mit je 30mw Grün hängen gehabt. Der einzig Hinweis für den Besucher war ein Hinweisschild auf Lserstarhlung an der Eingangstür. Dass iss ja alles schön, Laserbeauftragter hin und her es wird wohl kaum jemand auffallen ob jetzt einer dabei setht und dass kontrolliert oder auch nicht. Ich weis auch gar nicht was so ein "Laserschutzbeauftragter" kostet den Aben. Es geht nämlich sicherlich auch noch um den Geldlichen Aspekt und ich weis auch echt nich wie die Clubs dass Lösen denn REIN RECHTLICH müsste bei denen dann jeden Abend ein Laserschutzbeauftragter da sein.


    Greetz>>Tobi

    Das ist doch völlig egal, wie diverse Clubs, oder wie das auf
    der Beachparty gelöst war. Hier geht es um Körperverletzung. Und
    da hört der Spass auf. Willst du das nicht verstehen? Scheinbar nicht.
    Diese Diskussion ist völlig überflüssig, da, wie schon so oft jetzt gesagt,
    Laser dieser Leistungsklassen nur was für ausgebildete Profis sind. Basta!

    Geschlossen!

    Beschwerden (aber nur Sinnvolle) an mich !

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

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