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mal ne frage zum gewerbeschein !!

  • nicki
  • 20. Juli 2006 um 12:11
  • nicki
    Beiträge
    96
    • 20. Juli 2006 um 12:11
    • #1

    Hallo

    mein dad ist im bau tätig und hat ne firma also auch nen gewerbeschein
    kann ich den schein auch für das lichttechnische benutzen also für zelfeste und so
    oder muss ich für das lichtbusiness einen extra beantragen ??

    danke im voraus

    mfg.dominik

  • kiki
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    670
    • 20. Juli 2006 um 13:00
    • #2

    kommt drauf an, was drinsteht:

    wenn im tätigkeitsfeld irgendetwas ala ausrichtungen und technische betreuung von veranstaltungen steht, ist das kein problem, dass dein VATER die ausrichtet. d.h. er macht das alles und müsste dich als minijobber o.ä. beschäftigen, außerdem erzielt er den umsatz sowie den gewinn.

    n gewerbeschein kostet 30 E(bei uns zumindest), ist also kein problem.

  • nicki
    Beiträge
    96
    • 20. Juli 2006 um 13:26
    • #3

    ja nen gewerbeschein ist ja kein prob. zu beantragen kostet ja keine welt nur die umkosten danach steuererklärung und sowas das ist das prob.

  • kiki
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    670
    • 20. Juli 2006 um 13:35
    • #4

    wieso ? is bei mir in 2 minuten erledigt. (habe kein eigenes zeuch)

    kunde bekommt 2 rechnungen, einmal für mich, einmal für technik; bzw ich stelle eine rechnung an meine cheffles, wenn ich meine arbeitskraft verhöker.

    geordnet aufgehoben müssen sie eh werden, einmal im jahr wandern sie auf den kopierer, und dann mitsamt eines sonst fast leeren bogens zum finanzamt. fertig

  • nicki
    Beiträge
    96
    • 20. Juli 2006 um 14:03
    • #5

    also
    muss man nur seine ganzen rechungen sammeln die dann am ende des jahres kopieren und dann bei finanzamt abgeben muss man nicht noch ne steuererklärung erstellen
    ja und habe gehört man brauch dann noch einige versicherungen die alles bei unfällen unso weiter abdecken ?!

    MFG:DOMINIK

  • mr. x
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    321
    • 20. Juli 2006 um 15:24
    • #6

    Also bei mir läuft das so:

    -Rechnungen sammeln (is klar)
    -eine Gewinn-Verlust-Rechnung erstellen (ganz einfach in Excel: Einnahmen schwarz, Ausgaben rot, zu jeder Position Datum und Rechnungsnummer und am Ende ein Ergebnis)
    -dieses Ergebnis auf Anlage N (glaub ich) "Selbstständige Arbeit" eintragen; mehr nicht ausfüllen
    -Steuererklärungsbogen und GuV-Rechnung in einen Briefumschlag und ab zum Finanzamt
    -fertig

    Die Rechnungskopien wollen die gar nicht sehen (war zumindest bei mir so). Ich hab alle beim ersten Mal wieder zurückgeschickt bekommen, mit dem Vermerk, diese in den kommenden Jahren nicht mehr als Kopie beizulegen, die Originale aber aufheben.

    Einmal editiert, zuletzt von Mr. X (20. Juli 2006 um 15:25)

  • MRspeaker
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    5.030
    • 20. Juli 2006 um 15:24
    • #7

    Na dann erklär mal wie du das machst?

    Das möchte ich mal wissen- Rechnungen einfach kopieren und zum Finanzamt... ?

    Dominik
    Du wirst mit aller Warscheinlichkeit ein Gewerbe beantragen müssen. Vorher lohnt natürlich ein Blick auf den Gewerbeschein deines Vaters aber ich geh mal davon aus das von deinem Sektor nichts auf dem Zettel steht.

    Ob du dich versicherst hängt teilweise freiwillig ab. Das kann jeder so wie er will, mit Ausnahme der Gesetzlich vorgeschriebenen.

    Ich geh mal davon aus das bei dir die Berufsgenosschenschaft dafür verantwortlich ist, bei der hast du unter einem Gewissen Umsatz auch Beitragsfreiheit. Näheres und rechtlich richtiges kann dir aber mit Sicherheit ein Steuerberater erzählen.

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • nicki
    Beiträge
    96
    • 20. Juli 2006 um 15:58
    • #8

    jo werde mir dann als nächstes den gewerbeschein mienes dadies schnappen und anschauen was so draufsteht
    ich finde das alles ist nicht so einfach wie sich das anhört irdendwie finde ich das keiner so richtig weiß wie das mit der reihenfolge ist also von rechung austellen bis finazamt und die ganzen versciherungen welche pflicht sind und sowas halt
    ist nicht böse gemeint aber wenn ich die texte lese kommt mir das so vor

    mfg.dominik

  • DaftMedia
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    1.169
    • 20. Juli 2006 um 16:09
    • #9
    Zitat von "MRspeaker"


    Ob du dich versicherst hängt teilweise freiwillig ab. Das kann jeder so wie er will, mit Ausnahme der Gesetzlich vorgeschriebenen.

    Ich geh mal davon aus das bei dir die Berufsgenosschenschaft dafür verantwortlich ist, bei der hast du unter einem Gewissen Umsatz auch Beitragsfreiheit. Näheres und rechtlich richtiges kann dir aber mit Sicherheit ein Steuerberater erzählen.

    Im Falle der Tätigkeit im Veranstaltungswesen:
    Wenn man selebr einen Gewerbeschein hat ist man juristisch gesehen Unternehmer und somit auch erstmal nicht Versicherungspflichtig bei der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE).
    Man kann sich freiwillig versichern, das lohnt sich aber erst, wenn man einen gewissen Umsatz hat, da schlägt der Verdienstausfall halt nicht so stark zu Buche.
    Versicherungspflichtig sind hingegen aber alle Angestellten des Betriebes.

    Zur Steuergeschichte und so:
    http://www.klicktipps.de auf der Seite ist zum Thema Gewerbe alles sehr gut erläutert.

    If you can't fix it with gaffa, it's destroyed.

  • jojo5
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    • 20. Juli 2006 um 16:31
    • #10

    Hi,

    ich finde das Problem ist einfach der Gesetztgeber.

    Viele dieser kleinen "Firmen" die unter 7xxx€ Umsatz im Jahr machen, werden ja später mal größer.

    Also sollte man meiner Meinung nach Leuten die hemschwelle nehmen und sagen alle unter 7250€ als Nebenverdienst nur +16%MWST und gut ist (+Gewerbeschein).

    Dann ist eine große Hürde genommen sich Geschäftlich zu engagieren.
    Und später wenn er dann größer wird kennt er sich schon besser aus und bekommt das dann auch besser hin.

    Aber so wie das im mom alles läuft ist kein Wunder das die Wirtschaft nicht im Schwung kommt.

    Jojo

  • tamaris-pa / mts
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    • 20. Juli 2006 um 17:52
    • #11

    Bei mir macht das der Steuerberater. Ist nicht so teuer wie man denkt. Versicherung kostet eben schon nen paar Euro wenn man eine geringe Selbstbeteiligung will.

  • slaytalix
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    • 20. Juli 2006 um 18:52
    • #12

    Equipmentversicherung sowie Betriebshaftpflicht. Das ist recht günstig über das Versorgungswerk der Medienwirtschaft http://www.vdmv.de

    Berufsgenossenschaft nur bei Angestellten, Risikofaktor 5.5, sonst eine freiwillige Unfallversicherung für den Unternehmer.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • tamaris-pa / mts
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    • 20. Juli 2006 um 19:01
    • #13

    da sind ma auch:-)

  • m_und_l
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    • 20. Juli 2006 um 21:34
    • #14

    Nikki
    bist du denn schon 18? Wenn nicht wird das mit dem gewerbeschein ein Problem.

    Music&LightVT
    http://www.mlvt.de
    info@music-and-light.com

  • nicki
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    • 20. Juli 2006 um 22:59
    • #15

    hi

    mein freund mit dem ich das mache wird im august 18

  • slaytalix
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    • 21. Juli 2006 um 08:57
    • #16

    Na ja, manchmal fällt man auch herein auf den GbR Gesellschafter.

    Die Gesellschaft Bürgerlichen Rechts basiert ja auf dem BGB. Bist Du dann nur stiller Teilhaber ?

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • nicki
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    • 21. Juli 2006 um 09:37
    • #17

    ja wir wollen zu 3 nen Gewerbe anmelden also auf meinen kumpel der 18 wird und das dann alles auf ihn läuft und uns gar nicht als Mitarbeiter amelden sonst müssen wa versicherungen und sowas halt noch beantragen
    und dann lohnt sie das bei nem kleingewerbe nicht wenn der ganze Gewinn nur an Steuer und Versicherungen rausgeht

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