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Garantie...Gewährleistung

  • stainless
  • 10. Dezember 2007 um 19:08
  • stainless
    Beiträge
    1.021
    • 10. Dezember 2007 um 19:08
    • #1

    Hallo,

    ich wolte bei Mediazero etwas einschiken was repariert/ausgetauscht werden solte, als antwort habe ich folgendes beckommen:

    > Sehr geehrter Herr Rink
    > Leider verwechslen Sie Garantie mit Gewährleistung.
    > Wir haben in Deutschland eine Gewährleistung von 2 Jahren und eine Garantie von 6 Monaten. Innerhalb der ersten 6 Monate wird das Gerät repariert. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweisumkehrlast. D.h. Sie als Käufer müssen dem Hersteller beweisen das der von Ihnen angegebene Fehler bereits bei Kauf vorlag.
    > Der Hersteller geht ja nun davon aus, das das Gerät nun ja 1 Jahr ohne Probleme gelaufen hat.
    > Sie können gerne das Gerät zu uns schicken. Wir schicken es auf unsere Kosten zum Hersteller.

    Nun stell ich mir die Frage wie ich soetwas beweiße oder ob sie das nicht so zurück nehmen müssen, bitte um Aufklärung.

    MFG

    Samuel

  • Jürgen Klingel
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    Beiträge
    4.858
    • 10. Dezember 2007 um 20:19
    • #2
    Zitat von "Stainless"

    > Leider verwechslen Sie Garantie mit Gewährleistung.
    > Wir haben in Deutschland eine Gewährleistung von 2 Jahren und eine Garantie von 6 Monaten. Innerhalb der ersten 6 Monate wird das Gerät repariert. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweisumkehrlast. D.h. Sie als Käufer müssen dem Hersteller beweisen das der von Ihnen angegebene Fehler bereits bei Kauf vorlag.


    Hallo Samuel,

    richtig ist:
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, nicht gesetzlich geregelt, Hersteller definiert seine Garantieleistungen und auch die Länge der Garantiezeit.
    In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf geht man davon aus, dass Defekte auf Mängel bei der Herstellung zurückzuführen sind. Also hat der Kunde Anspruch, den Schaden unentgeltlich behoben zu bekommen.

    Ab dem 7. Monat bis zu zwei Jahren greift die "gesetzliche Gewährleistungsfrist":
    Hier musst Du als Käufer gegenüber dem Verkäufer (also dem MZ - nicht dem Hersteller!) beweisen, dass der Schaden infolge Mängel bei der Herstellung aufgetreten ist.
    Was auf Verschleiß und fehlerhaften/nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen ist wird demzufolge auch nicht ersetzt.


    Beispiel: Kunde kauft Beamer mit Leuchtmittel, 6 Monate sind rum, Beamer geht kaputt:

    1. Lampe verreckt wegen Verschleiß --> persönliches Pech, Lampe zahlt Kunde selber
    2. Lampe verreckt und explodiert, Beamer innen zerstört weil Kühlung nicht mehr funktioniert --> Gewährleistungsfall, wenn der Lüfter defekt ist
    3. Lampe verreckt und explodiert, Beamer innen zerstört weil Kühlung nicht mehr funktioniert --> keine Gewährleistung, wenn Lüfter in Ordnung ist und sich herausstellt, dass das Gerät keine Kühlluft gekriegt hat, weil dem Kunde nen Bündel Molton aufs Gerät gelegt und vergessen hat...

    So, jetzt überlegste mal, was Du mit dem Gerät angestellt hast, warum es defekt ist und ob du dem MZ das so verkaufen kannst, dass er´s glaubt.
    Sollte der Defekt auf etwas zurückzuführen sein, wo Du nichts dafür kannst, dann gibts auch keine Probleme mit der Gewährleistung.


    Lass Dich nur nicht zu Einem hinreißen: Selber versuchen am Gerät was rumzufrickeln und zu probieren.
    "No user serviceable parts inside", sag ich da nur.
    Da haste ruckzuck versch..., das führt i.d.R. zum sofortigen Verlust von Ansprüchen zwecks Gewährleistung.

    Viel Erfolg bei der Sache wünscht,

    Jürgen

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • florian splettstößer
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    732
    • 10. Dezember 2007 um 20:27
    • #3

    EDIT ADMIN: Solches bitte in der Warnungen-Brett des PA-Forums unter Beachtung der dort geltenden Regeln.

    AZ CD12, Monacor Propasubs, Yamaha P7000s u. 3500s

    Einmal editiert, zuletzt von florian splettstößer (11. Dezember 2007 um 19:49)

  • nils kristiansen
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    1.641
    • 10. Dezember 2007 um 20:34
    • #4
    Zitat von "florian splettstößer"

    EDIT ADMIN: Solches bitte in der Warnungen-Brett des PA-Forums unter Beachtung der dort geltenden Regeln.

    Was du da schreibst könnte man gut und gerne als Rufmord bezeichnen. Ich z.B. habe ganz andere Erfahungen mit Mediazero gemacht. Aber über sowas lässt du dich dann besser im Warnungen-Brett im großen Forum aus... sonst ist der Threat hier ziemlich schnell wieder weg.

    Um das mit dem Beweisen verstehen zu können...Was ist denn nun konkret wodran kaputt? ;)

    Gruß,
    Nils.

    Account selten genutzt -> Party PA

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 10. Dezember 2007 um 20:41
    • #5
    Zitat

    ...aber was sagt uns dass. ...


    Daß Florian erst schreibt, dann denkt?

    Die Garantie
    ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers.
    Siehe hierzu die Garantiebedingungen des Händlers, bzw. Herstellers.

    Die Gesetzliche Gewährleistung (hier im B2C)
    beträgt 2 Jahre.
    Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumker in Kraft, d.h. der Kunde muß beweisen, daß der Artikel schon beim Kauf Fehlerhaft war.
    Genau lässt sich das im BGB nachschlagen.

    Edit hat eine Erklärung eingefügt.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • sheepsound
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    1.087
    • 11. Dezember 2007 um 08:22
    • #6
    Zitat von "Stainless"

    Hallo,

    ich wolte bei Mediazero etwas einschiken was repariert/ausgetauscht werden solte, ...

    Guten Morgen,

    wenn du ernsthaft an Rat interessiert sein solltest und nicht nur deinen Kummer kund tun wolltest dann würde ich an deiner Stelle mal ein paar Fakten anführen:

    1.) Was für ein Gerät ?
    2.) Wie Alt ?
    3.) Welcher Defekt ?
    4.) Aktueller allgemein Zustand des Gerätes ?
    5.) Selbst bei MediaZero erworben ?

    usw. usw.

    Jaja, die lieben AGB und die allerliebste Garantie ;)

    Welcome to the real world !

    Gruß

    Sheep

    http://www.SheepSound.de

  • hendrik fischedick
    Beiträge
    643
    • 11. Dezember 2007 um 15:12
    • #7

    Auch wenn es etwas am Thema vorbei ist, kann ich zu MZ 2 Sachen sagen:

    1.) Lasst euch von den nicht veräppeln was die Versandkosten bei Nichtgefallen innerhalb der ersten 14 Tage, bei einem Warenwert über 40,- € angeht. Ich habe kürzlich selber was zurückschicken müssen und der erste Mitarbeiter wollte mir erklären, ich hätte diese Kosten selber zu tragen. Als ich erzählte dass ich mir sicher sei, dass das nicht so wäre hat er mich weiterverbunden und dann lief alles reibungslos.

    2.) Ich muss mal eine Lanze für Mediazero brechen. Ich habe jetzt schon bei diversen Internethändlern eingekauft und von der Kommunikation kommt bisher nichts an Mediazero ran. Dicht gefolgt vom großen T und ganz klar vor ProL aus Bayern.
    Ich habe gestern die oben bereits erwähnten Sachen zusammengepackt (habe leider vergessen den Grund der Rücksendung, oder Lieferschein etc beizufügen), habe bei UPS angerufen (nachdem mir der Mailaukleber von MZ zugesandt wurde) und die Sachen wurden gestern noch abgeholt. Heute um 12:30 habe ich von MZ einen Anruf bekommen, warum ich die Sachen zurückgeschickt habe (ich habe halt vergessen da nen Zweizeiler beizulegen). Ich habe dem Mitarbeiter das telefonisch erklärt und ich habe jetzt bereits das Geld zurückerstattet bekommen.
    Wenn ich dort Sachen bestelle, welche nicht oder erst spät lieferbar sind, bekomme ich sehr schnell einen Anruf, dass die Sachen nicht, bzw erst dann und dann verfügbar sind mit möglichen Alternativen etc. Das ist so vom Service nicht verkehrt.

    Da ich mit Gewährleistungen auch schon meine Erfahrungen geacht habe, kann ich dir nur sagen, dass du immer auf ein gewisses Wohlwollen des Händlers angewiesen bist. Ich denke/hoffe, dass es hilft, wenn man viele Teile bei einem Unternehmen bestellt. Das habe ich auch versucht und wurde halt beim ersten Gewährleistungsfall von einem Shop aus Bayern nicht sehr wohlwollend behandelt. Daraufhin habe ich alle weiteren Utensilien entweder beim großen T oder bei MZ gekauft und dort bisher noch keine Probleme gehabt.

    Vielleicht hilft dieser kleine Erfahrungsbericht ja.

    Mfg Hendrik

  • florian splettstößer
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    732
    • 11. Dezember 2007 um 17:55
    • #8

    jeder truer Händler der ein wenig Service versteht und dem seine Kunden lieb sind mach tsolche Zicken nicht. habe noch ni eein Gerät welches Defekte zeigte innerhalb von zwei Jahren nicht umgetauscht bekommen gegen ein neuwertiges. ganz im Gegenteil selbst wenn man einen Gerätedefekt hatte wo das Kaufdatum länger als zwei Jahre her war zeigten sich die Händler sehr Kulant.

    und dass MZ nur eine Garantiezeit von 6 monaten fährt würde mich ja schon veranlassen da nicht zu kaufen.

    außerdem äußern sich genug Leute hier im Forum ktitisch gegenüber Mediazero.

    manche bestellen was und es kommt was völlig anderes. oder sie bekommen ihre Ware garnicht. oder sie kommt mit Defekt an und sie haben Probleme mit dem umtausch und und und.

    hat nix mit mir zu tun. gibt genug seriöse einschlägige Händler auf dem Markt. siehe Thomann. tauschen ohne zu murren um. übernehmen sogar den Rücktransport über eine Spedition. un dun dund. von den 3 Jahren Garantie mal ganz zu schweigen.

    sachliche Argumente wer auch welche bieten kann kann zurück schreiben


    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?t=42884&highlight=mediazero


    und das Thema mit dem Rufmord dollten sich mal lieber hier alle durch den Kopf gehen lassen. denn hier werden ständig die Forenuser von anderen beleidigt. dass hier ist kein Forum sondern eine Spielwiese für Pupertierende

    AZ CD12, Monacor Propasubs, Yamaha P7000s u. 3500s

  • djobi
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    • 12. Dezember 2007 um 10:58
    • #9

    wo ist denn jetzt das Problem?

    wir wissen immern noch nicht was an welchem Gerät defekt ist.
    ohne diesen Hintergrund sind alles weitere blosse Vermutungen!

    Seht das bitte auch mal aus Sicht der Händler:
    ich kaufe als Endkunde eine Endstufe, Lieferung portofrei.
    Portokosten für Händler (durch Mengenrabatt) 5-10 EUR.
    Mir gefällt das Ding nicht, schicke ich zurück.
    Portokosten für Händler 10-15 EUR
    Gerät ist u.U. nicht mehr als neu zu verkaufen und muss mit Nachlass als Demogerät verkauft werden.
    Verlust X
    Plus Arbeitszeit fürs Verschicken, Rechnung schreiben, Gutschrift schreiben, Überprüfung / Test der Rücklieferung
    Somit hat ein Händler locker über 30 EUR Verlust wenn du ein Gerät zum testen bestellst!
    Dies muss über andere Verkäufe gedeckt werden!

    Gleiches gilt analog für Gewährleistung!
    Die Händler tragen Aufwand und Porto!

    Ist nur verständlich das da einige Händler blocken!

    Wenn dann noch König Kunde haarsträubende Forderungen stellt
    (ala .. ist mir runtergefallen und nun kaputt, will umtauschen, ist doch Garantie drauf) ist eine solche Reaktion doch nur verständlich.

    Das (grosse) Anbieter trotzdem oft Rücknahme oder Umtausche zulassen hängt ausschliesslich mit KULANZ zusammen!
    Leider werden so auch kleinere Anbieter benachteiligt und über kurz oder lang weggedumpt.

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • DJheini
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    • 12. Dezember 2007 um 12:32
    • #10
    Zitat von "djobi"


    Somit hat ein Händler locker über 30 EUR Verlust wenn du ein Gerät zum testen bestellst!

    Der Händler, der das nicht mit einkalkuliert, sollte aber lieber aufhören, Handel zu treiben.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • treibsand
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    • 12. Dezember 2007 um 19:20
    • #11
    Zitat von "florian splettstößer"

    jeder truer Händler der ein wenig Service versteht und dem seine Kunden lieb sind mach tsolche Zicken nicht. habe noch ni eein Gerät welches Defekte zeigte innerhalb von zwei Jahren nicht umgetauscht bekommen gegen ein neuwertiges. ganz im Gegenteil selbst wenn man einen Gerätedefekt hatte wo das Kaufdatum länger als zwei Jahre her war zeigten sich die Händler sehr Kulant.

    ... denn hier werden ständig die Forenuser von anderen beleidigt. dass hier ist kein Forum sondern eine Spielwiese für Pupertierende


    Vorwort:
    ich habe nix mit mz zu tun, habe noch nie da bestellt und werde dies vorerst nicht tun. Aber ich bin (gelernter) Händler - wenn auch in einem anderen Sachgebiet.

    1. es heisst pubertierende - wenn schon niemand beleidigt werden soll... (meiner einer mit ü30 ist das nichtmehr [zumindest zeitweise])

    2. Ich als Händler tausche keine Geräte um - ich sende sie zum Hersteller. Soll der entscheiden und sich ärgern.
    Nach 2 Jahren mache ich mir die Mühe aber nicht mehr, höchstens in seltensten Kulanzfällen.
    Das BGB gibt die Richtung vor.
    Wenn dir nach 2 Jahren nach einem Neugerät ist, hilft eine gekonnte Verschrottung des alten und eine Reklamation rein garnix.

    3. Das BGB sieht sogar vor, dass dir bei zeitweiser Nutzung eines funktionierenden Gerätes bei Rückgabe oder Umtausch der Nutzwert dieses Gerätes in Rechnung gestellt werden kann.

    4. Wenn andere Hersteller oder Händler mehr als 2 Jahre Garantie geben, so ist das freiwillig. Diese Händler machen das nicht umsonst, sondern um den Kunden zu binden und ihn von der Qualität der eigenen Ware zu überzeugen.
    Diese Händler machen das auch nicht kostenlos - sie schlagen die Kosten eben nur auf alle Kaufvorgänge um...
    Und glub mal bitte nicht, dass sie dir nach 3 Jahren ein Gerät einfach ersetzen. Auch ein Umtausch in ein Neugerät ist i.d.R. ausgeschlossen, da moderne Produktzyklen deutlich kürzer sind...

    5. Auch MZ hat 2 Jahre Garantie. Das ist gesetzlich so geregelt.
    Aber nach 2 Monaten hört die Gewährleistung auf bzw. der Kunde ist in der Beweispflicht...

    Fazit:
    Mein Tipp: nimm dir mal einen Gesetzestext in die Hand. Danach staunst du schon.
    Dann denk mal in Ruhe darüber nach, wie ein Händler sein Geld verdient. Und wo er dem Kunden was in Rechniung stellt.
    Das sollte alle unterschiede von (Online)shops erklären.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • florian splettstößer
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    • 12. Dezember 2007 um 19:33
    • #12

    für einen normalen Kunden geht es nicht nach dem Gesetzestext sondern nachdem was man für sein geld bekommt. und wenn es Händler gibt di emir 2 oder 3 Jahre Garantie geben dann nehm eich das Angebot lieber an als mich mit einem Gerät nach 7 Monaten mit dem Händler in den Haaren zu haben. einfach und pragmatisch

    AZ CD12, Monacor Propasubs, Yamaha P7000s u. 3500s

  • hell&dunkel
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    • 12. Dezember 2007 um 20:23
    • #13
    Zitat von "Sand-Wasser-Gemisch"

    5. Auch MZ hat 2 Jahre Gewährleistung. Das ist gesetzlich so geregelt.
    Aber nach 6 Monaten ist der Kunde in der Beweispflicht...

    :wink:

    Zitat von "Flori"

    ... 2 oder 3 Jahre Garantie...


    Du sollest dir dann aber die Garantiebedingungen des Händlers genau durchlesen.
    Dort kann z.B. bei gewerblicher Nutzung die Garantie ausgeschlossen sein.

    Zitat

    ...für einen normalen Kunden geht es nicht nach dem Gesetzestext sondern nachdem was man für sein geld bekommt.


    Zum Beispiel Garantie aufgrund auf der Grundlage von Garantiebedingungen...
    Siehe oben.

    Ganz so einfach ist das Leben nicht.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • treibsand
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    • 13. Dezember 2007 um 01:13
    • #14
    Zitat von "florian splettstößer"

    für einen normalen Kunden geht es nicht nach dem Gesetzestext sondern nachdem was man für sein geld bekommt.


    Für einen normalen Kunden geht es nach BGB (bürgerl. Gesetz Buch - Schuldrecht ab 2002)

    Gewerbliche Nutzung sieht i.d.R. eine Halbierung der Gewährleistungsfristen vor, will sagen: du Technikverleih -> du nur 12 Monate Gewährleistung (6 Monate davon mit Beweislastumkehr...)

    Ein Händler ist ggf. kulanter, als der andere, aber wenn man mir als Händler schon beim Antrag auf Gewährleistung/Garantie/Kulanz dumm kommt, dann stelle ich mich auch stur :wink:
    Bis ich dem Kunden dann seine Rechte lt. Gesetz einräume muss er schon ein wenig diskutieren, damit er dann wenigstens auch genervt den Laden verlässt.
    Kunden, die mich anpampen - obwohl ich das Gespräch nett begonnen habe - brauche ich nicht ein zweites mal... :oops:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • heinzerl2000
    Verifiziert
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    733
    • 13. Dezember 2007 um 08:42
    • #15

    Hier in Deutschland, ( wie es anderswo gehandhabt wird weiß ich nicht ) wird die Garantiesituation doch gnadenlos ausgeschöpft und alle spielen mit, aus Angst nen Kunden zu verlieren.
    Bsp aus nem real Supermarkt ( Kollege von mir arbeitet da):
    - Porta potti wird nach 6 Wochen Urlaub umgetauscht, boah is das eklig!
    - Akkuschrauber nach 23 Monaten mit absichtlich verbogenen Kontakten an der Ladeschale soll umgetauscht werden.

    Ich selbst habe nach über 3 Jahren bei Atelco ohne Nachfrage nen neuen DVD Brenner bekommen und habe freiwillig 10 € in die Kaffetasse getan, weil mir die Jungs das Teil nach Terminvereinbarung gleich noch eingebaut haben.

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • weslypipes
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    55
    • 20. Mai 2008 um 20:51
    • #16

    Ich bin aus der Diskussion jetzt nicht ganz schlau geworden, was meine Rechte angeht.

    Folgende Situation:
    Für einen Verein habe ich einen MZ-Vision Scene Setter letztes Jahr im Juli angeschafft. Bislang drei mal benutzt. Beim ersten Mal ging alles einwandfrei. Das Ding ist die betreffenden zwei Tage im Sound-to-Light Modus gelaufen.
    Beim zweiten Mal haben wir das Ding manuell gesteuert und beim dritten Mal wollten wir wieder Sound-to-Light benutzen. Die verweigerte aber Ihren Dienst, Ursache unklar. Das Ding ist weder runtergefallen, noch ist Wasser eingedrungen. Eine Fehlbedienung ist ausgeschlossen. Also habe ich nach Email Kontakt mit dem Support von Mediazero, die auch nicht weiter wussten, das Ding eingeschickt.

    Mir wurde daraufhin eine kostenpflichtige Reparatur angeboten. Wieviel genau das kosten würde steht noch aus. Ist das so rechtens, oder habe ich jetzt nach ca. 10 Monaten das Recht das repariert zu bekommen?

    Danke!

    http://www.sommerfuehl.de
    http://www.feuchtwangen.info

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