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50-fache Sicherheit

  • jundc
  • 18. August 2003 um 12:12
  • UweLam
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    • 22. August 2003 um 10:44
    • #21
    Zitat von "uifei"

    übrigens von lmp gibt es jetzt auch Karabiner aber eben nur mit Schraubverschluss ohne Klappmechanismus!

    die Teile nennen sich "Kettbiner"

    mfG

    Uwe

  • lini
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    • 22. August 2003 um 15:30
    • #22

    @ UweLam: Den Test hätte ich sehr gerne mal gelesen!

    Normalerweise sollten ja beim Karabiner nicht die dünnen Stifte des Sicherungsbügels das Gewicht halten, sondern der Karabiner selbst.

    Das mit den verschiedenen Vorschriften zu ein und dem selben Thema sehe ich genauso wie Du. Die eine Vorschrift sagt was von (um unser aktuelles Beispiel mal aufzugreifen) 12-facher, die andere was von 50-facher Sicherheit! Kann ich mir nun also aussuchen, was ich gerne hätte oder wie soll das laufen :-?
    Außerdem sollte man gerade so ein wichtiges und sicherheitsrelevantes Thema eigentlich etwas umfassender (gerade in Vorschriften) betrachten, denn da spielen ja noch eine ganze Menge anderer Kleinigkeiten mit.

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • UweLam
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    • 22. August 2003 um 16:27
    • #23

    [quote="lini"]@ Den Test hätte ich sehr gerne mal gelesen!

    quote]

    habe ich die als PDF gemailt

    mfG

    Uwe

  • lini
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    • 22. August 2003 um 18:43
    • #24

    Danke für die schnelle Lieferung.

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • Tobias
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    • 22. August 2003 um 19:03
    • #25

    wäre es möglich, den Test auf den Forumsserver zu laden oder klappt das wg. Urheberrecht & Co. nicht?

    Mit Sicherheit sind viele Forumsmemeber an den Ergebnissen interessiert (so wie ich)

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • akustikkoppler
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    • 22. August 2003 um 19:39
    • #26

    mein chef kam letztens mit nem safety aus 7 mm stahl, 1 m lang und mit "kettbiner" rein und sagte: die sind ab jetzt für ne ps-15 zulässig... (quelle soll lightpower gewesen sein)

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • ADMIN
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    • 22. August 2003 um 19:54
    • #27
    Zitat von "lini"

    Das mit den verschiedenen Vorschriften zu ein und dem selben Thema sehe ich genauso wie Du. Die eine Vorschrift sagt was von (um unser aktuelles Beispiel mal aufzugreifen) 12-facher, die andere was von 50-facher Sicherheit! Kann ich mir nun also aussuchen, was ich gerne hätte oder wie soll das laufen :-?

    12-fache Sicherheit gilt für Seile (und andere verschleißbehaftete Bauteile), die statisch belastet sind.

    Normalerweise würde das auch auf Safetys gelten, dann müsste man aber die Stoßbelastung berechnen. Da dies in der Praxis selten möglich ist, sagt man einfach 50-fache Sicherheit.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • lini
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    • 22. August 2003 um 20:21
    • #28

    Das mit der 12fachen Sicherheit ist mir auch bekannt, aber genau bei dem Wort "normalerweise" liegt eben der Hund begraben! Bei einer so sicherheitsrelevanten Sache sollte es eben kein "normalerweise" geben, sondern für alle Fälle definitive und eindeutige Angaben. (Eben die typischen deutschen Tugenden :D )

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • UweLam
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    • 22. August 2003 um 22:43
    • #29
    Zitat von "Tobias"

    wäre es möglich, den Test auf den Forumsserver zu laden oder klappt das wg. Urheberrecht & Co. nicht?

    meinst Du den ftp://paforum@ftp.noetec.at/ Server? Habe ich probiert, komme aber nicht mit klar. Oder gibt es noch einen anderen Server?
    Urheberrecht sollte kein Problem seien, denn den Download gab es schon einmal beim VPLT

    mfG

    Uwe

  • UweLam
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    • 22. August 2003 um 23:17
    • #30
    Zitat von "ADMIN"


    12-fache Sicherheit gilt für Seile (und andere verschleißbehaftete Bauteile), die statisch belastet sind.

    Darf ich noch mehr Verwirrung bringen? Die BGV C1 (zuständig für unseren Arbeitsumfeld, in dem sich kein Publikum aufhält) sagt folgendes:
    Tragmittel (fest verbundene Teile zum Aufnehmen der Last) benötigen die 10-fache Sicherheit (unter Berechnung der dynamischen Kräfte, bemessen nach Bruchkraft..
    Anschlagmittel (zwischen Tragmittel und Last) benötigen die 12-fache Sicherheit.

    Da beim Kauf von Seilen aus der Industrie bereits der 6-fache Faktor eingerechnet worden ist, muss dieser Wert für uns noch einmal halbiert werden. Wir kaufen Seile teilweise direkt beim Hersteller, und nehmen dann diese Rechnung als Grundlage.

    mfG

    Uwe

  • lini
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    • 24. August 2003 um 12:45
    • #31

    Mahlzeit!

    Wie sieht es denn aber nun in unserem Bereich mit der DIN aus?
    Ich hab nämlich, als ich vor einigen Wochen eine Seilerei angeschrieben habe wegen Stahlseilen zum Boxenaufhängen folgende Antwort erhalten:

    "Die Seilverpressungen werden entsprechend der DIN 3093 hergestellt, also auch für tragende Elemente. Es sind die Bruchkräfte der Seile zu berücksichtigen mit entsprechender Einrechnung der Sicherheit...."

    UweLam. Ich dachte die BGV C1 bezieht sich auf Lasten, die über Personen hängen oder die nicht "totgehangen" werden!?

    Gruß
    Stefan Linhardt

  • UweLam
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    • 25. August 2003 um 11:34
    • #32
    Zitat von "lini"

    Ich dachte die BGV C1 bezieht sich auf Lasten, die über Personen hängen oder die nicht "totgehangen" werden!?

    Das ist richtig soweit, jedoch nur ein Teilbereich. Die BGV C1 (früher VGB 70) regelt weitaus mehr.
    Die BGV C1 sind die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Auch wenn es „nur“ eine Versicherungsvorschrift ist, so hat sie jedoch eine Rechtsgrundlage. Die Vorschriften gelten für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich, in dem wir arbeiten. Also: überall dort, wo wir etwas aufstellen, oder aufhängen.
    Es handelt sich um den Arbeitsbereich von „Versicherten“. Damit sind alle Personen gemeint, die dort arbeiten (egal ob mit oder ohne Geldverdienen). Die BGV C1 deckt nicht den Bereich, in dem sich das Publikum aufhält ab, außer wir stellen, oder hängen dort etwas.
    Die Vorschriften zum Schutz des Publikums werden in der Landesbauordnung der Bundesländer geregelt. Ein Teil der Landesbauordnung ist die VStättVO (Versammlungsstättenverordnung). Dort gibt es einige Punkte, die ähnlich sind wie in der BGV C1.
    Die beiden Vorschriften dürfen nicht verwechselt werden. Ein typisches Beispiel ist (auch wenn es hier vom Thema abweicht) die Geländerhöhe bei Bühnen. Wenn ich die Notwendigkeit eines Geländers nach BGV C1 bemesse, dann darf „Lieschen Müller“ nicht auf die Bühne kommen, um sich den 1.Preis von der Tombola abzuholen. Denn „Lieschen Müller“ ist Publikum, und keine Versicherte nach BG, also muss das Geländer nach VStättVO bemessen seien.

    mfG

    Uwe

  • lini
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    • 25. August 2003 um 19:10
    • #33

    Wieder was gelernt ! :o

    Gruß
    Stefan Linhardt

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