Es gibt wohl für Safty´s eine neue Verordnung, daß diese mit
50-facher Sicher auszulegen sind. Habt Ihr davon schon was mitbekommen? Weiß jemand ab wann das ganze in Kraft tritt?
50-fache Sicherheit
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Sorry, kann ich mir nicht vorstellen. Rein Rechnerisch würde das Bedeuten das ich einen Movinghead mit sagen wir mal 20 Kg mit einem Safty sichern muß, was 1000 Kg, also eine Tonne aushält, wo soll da der Sinn drin stecken, wenn das Trussing das ich für 4 oder 8 Movingheads und noch ein paar PAr Bars stelle, insgesammt grade mal max. 500 Kg aushält?
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wo wir grad beim Thema Saftys sind..... ist es eigentlich Pflicht, um jeden Par n Seil zu machen, oder ist es sozusagen nur dann Pflicht gewesen wenn was passiert ist? Klar, bei Scannern, Movis, etc ist das keine Frage (obwohl ich die auch schon ungesichert gesehen (!!) habe...... aber bei nem par Starhler der irgendwo im Eck hängt?
Das mit der 50-fachen Sicherheit habe ich auch schon gehört - kanns mri aber auch nicht vorstellen.
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Zitat von "mrphips"
wo wir grad beim Thema Saftys sind..... ist es eigentlich Pflicht, um jeden Par n Seil zu machen,
Wenn angeschraubt mit selbstsichernder Mutter(oder zwei oder sicherungsscheibe) nur mit werkzeug zu lösen-----> kein Safety
wenn die an irgendem haken (c-haken oder ähnl.) hängen dann musst Du safen.
Gruss Thomas
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das dieses thema immerwieder hochkommt!!!
trotz selbstsichernder mutter safety!
was is daran eigentlich so schwer? - par´s hängen an bar´s, also safety pro par, der kann klein sein und bleibt immer dran und dann die bar mit nem stärkeren an die truss und es wird nix passieren... -
Zitat von "ton(i)"
das dieses thema immerwieder hochkommt!!!
trotz selbstsichernder mutter safety!
was is daran eigentlich so schwer? - par´s hängen an bar´s, also safety pro par, der kann klein sein und bleibt immer dran und dann die bar mit nem stärkeren an die truss und es wird nix passieren...
Sorry, das ist Quatsch!Vorschriften lesen, richtig interpretieren und dann zurück kommen!
Eine "nicht lösbare Verbindung" ist ja wohl eindeutig...
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denke schon dass ich das richtig interpretiert hab...und wenn nicht was solls - lieber nen safety zuviel als zuwenig (ich schau natürlich nochmal nach)
trotzdem muss man mal feststellen, dass dieses thema überall auftaucht, fleißig diskutiert wird und am schluss macht doch keiner ein safety dran oder so idiotisch dass es eh nich halten würde und das nervt!
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Zitat von "PA-Peter"
Die Ansicht vertrete ich eigentlich auch. Meistens kann ich das meinem Gegenüber auch vermitteln. Aber in diesem Jahr hatte ich bei Abnahmen schon 2x Pech. Beim Hafenfest in Münster habe ich vor Ort Drahtseil und Seilklemmen gekauft (ist natürlich auch falsch), und beim Uni Fest in Dortmund hatte ich genug Spare dabei.
Wenn der Mensch, der die Abnahme macht, hartnäckig ist, dann ist es in solch „einfachen“ Fällen besser nachzugeben, bevor er pingelich wird, und anderswo Fehler sucht.
Richtig sicher sind die Stoppmuttern auch nicht. Wenn die 6er Bars einige Jahre alt sind, und viel unterwegs waren, dann sind die Kunststoffringe oft ausgelutscht. Ich entdecke bei uns gelegentlich auch Stopmuttern, die ich mit der Hand lösen kann. -
Zitat von "PA-Peter"
Sorry, das ist Quatsch!Vorschriften lesen, richtig interpretieren und dann zurück kommen!
Eine "nicht lösbare Verbindung" ist ja wohl eindeutig...
Habs auch mal so gelernt das ne PAR trotz "fester Verbindung" eigentlich noch mal mit nem Safety gesichert sein sollte.
Wobei...is ja eigentlich ein Lämpie-Thema...
Cheers
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Zitat von "ton(i)"
denke schon dass ich das richtig interpretiert hab...und wenn nicht was solls - lieber nen safety zuviel als zuwenig (ich schau natürlich nochmal nach)
trotzdem muss man mal feststellen, dass dieses thema überall auftaucht, fleißig diskutiert wird und am schluss macht doch keiner ein safety dran oder so idiotisch dass es eh nich halten würde und das nervt!
Hallo Toni,
wenn Du für Dich entscheidest, lieber überall ein safety zuviel zu machen, so ist das Deine Meinung und für Dich sicherlich auch in Ordnung. Du bist glücklich und keinen stört es.PA-Peter hat mit seiner Aussage recht, wenn eine mechnisch feste, von Hand nicht lösbare, mechanisch der entsprechenden Vorschrift entsprechende Verbindung vorliegt, braucht es kein Safety
Was stört, das ist diese, sorry, aber beim lesen leicht überhebliche Aussage:Zitat von "ton(i)"das dieses thema immerwieder hochkommt!!!
trotz selbstsichernder mutter safety!
was is daran eigentlich so schwer? - par´s hängen an bar´s, also safety pro par, der kann klein sein und bleibt immer dran und dann die bar mit nem stärkeren an die truss und es wird nix passieren...
Du mokierst Dich ein wenig über den Fragenden und gibst selbst falsche Aussagen zurück.Muß denn Deiner Meinung auch bei jeder Gerüstschelle ein Safety dran ? Oh... ich war gerade in einem Theater, da war das komplette Bühnenhaus eine verschraubte Stahkonstruktion... Überall Safety dran ? Achja und die verbindung PAR Bügel-Scheinwerfergehäuse ??? Hier auch eine Safety dran ?
Also, schön wäre es, wenn man sich:
a.: wirklich nur zu Wort meldet, wenn man was zu sagen hat und dies auch der Richtigkeit entspricht und:
b.: den Umgangston so wählt, ohne Überheblich zu klingen.Glaubt mir, aus Erfahrung kann ich berichten... es sind nicht die safetys, die am Par fehlen, die zu Unfällen führen.... Zu 90% sind es die Heimreisen von Veranstaltungen, nachdem die Hobby-. und Feierabend-Veranstaltungstechniker 20 Stunden gearbeitet haben... Am besten noch mit voll beladen Autoanhänger...
Viele Grüße,
Martin, ( geprüfter Bel.Meister DARMSTADT; letzer Beusch beim VBG-Semiar: Bühnen-& und Studiotechnik : vor 4 Monaten in Lautrach )
Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Offenburg für Lichttechnik im Studiengang Medientechniksorry, für diese Aussführung, aber das mußte mal raus....
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wieso sorry???
deinen ausführungen ist leicht zu entnehmen, dass du ahnung hast wovon du redest. und wenn dann die sachlage geklärt wird, brauchst du dich sicher nicht zu entschuldigen. wofür auch? -
Zitat von "UweLam"
Beim Hafenfest in Münster habe ich vor Ort Drahtseil und Seilklemmen gekauft ....
In welchem Jahr an welcher Bühne ?! Wer hat denn da abgenommen ?
Ich muss sagen das ich das in Münster noch NIE gesehen habe das da PARs einzeln mit saefty versehen sein mussten.Naja kann mich ja auch irren.
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Zitat von "CaptainChaos"
In welchem Jahr an welcher Bühne ?! Wer hat denn da abgenommen ?
.Das war in diesem Jahr. Dort stand ein Promotion Bühnentruck von der Ruhrgas AG. Wir betreuen den Truck, und hatten in Münster nur 2 6er Bars auf Wind Up aufgestellt. (PA fürs Live Programm kam von einer örtlichen Firma).
Den Namen der Person, die die Abnahme gemacht hat, möchte ich hier nicht mitteilen. Seine Fachkompetenz, bzw. seine Aufmerksamkeit für Gefahrenpunkte habe ich angezweifelt. Die Abnahme fand zu einem Zeitpunkt statt, an dem ich noch nicht fertig war, es aber so aussah. Die Wind Ups waren voll ausgefahren, und es gab einen böigen Wind. Ich wollte sie gerade wieder einfahren um Ballast für die Füße zu holen, da kam die Abnahme. Die vom Wind fasst umfallenden Wind Ups haben keinen interessiert, aber die Safetys. Tolle Abnahme. Im Bereich der Bühne hat man auch nicht genau hingeschaut, aber das würde hier zu weit führen.
Ich selbst war nur zum Auf- und Abbau vor Ort. Aber die Kollegen erzählten mir, es hätte bei den anderen Bühnen das gleiche Safety Problem gegeben. -
So Kammeraden, und nur wieder hübsch zum Thema zurück! Es geht hier um das Thema 50 Fache Sicherheit bei Saftys und nicht um PAR Kannen oder Irgendwelche Veranstalltungen, irgendwo!
Wie ist das jetzt, muß das Safty für nen 20 Kg Movinghead 1000 Kg aushalten, wobei das Rigging nur 500 Kg trägt?
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Tach zusammen,
die Aussage mit der 50-fachenSicherheit ist nach BGI 810-3 richtig.
Dort steht,dass Sicherungsseile bei einsträngiger Montage 50-fach dimensioniert werden müssen. Das heisst bei der üblichen Montage
( Savety als geschlossener Ring durch Bügel und Truss = zweisträngig ) reicht eine25-fache Dimensionierung. Zahlenmässig lässt sich das auch belegen :Für Geräte von 10-20 kg Gewicht wird ein 4mm Stahlseil nach DIN 3060 verlangt. Dieses hat nach DIN 3060 eine rechnerische Bruchlast
von 10.1 kN ~ 1000kg (über den Daumen , für die Pedanten
) entspricht 20kg x 50.
Hier wird im übrigen mit Bruchlasten und nicht mit Tragkräften gerechnet, welche über den Daumen gepeilt etwa 50% der Bruchlast beträgt!!
Auch die entsprechende Norm DIN 56927 schreibt ähnliches vor, auch wenn sich die Zahlen nicht 100%ig decken.Diese enormen Werte kommen zustande, da es sich bei einem Fall um eine dynamische Bewegung handelt bei der extrem hohe Kräfte auftreten.
Ganz nebenher müssen natürlich auch alle anderen Teile des Savetys entsprechend sein. Savetys mit Seilklemmen sind absolut tabu, auch der immer noch so verbreitete Karabiner ist nicht zulässig!!!
Hier gilt Aluminiumpressklemme mit Kausche und Kettennotglied, auch bekannt unter "Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter". Alles andere hält die Stossbelastungen nicht aus.So weit
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Zitat von "Christoph"
auch der immer noch so verbreitete Karabiner ist nicht zulässig!!!
Das hatte ich bislang auch immer gedacht. In der BGI 810-3.1 u.3.2 wundert mich die Tabelle, in der für kleine Gewichte ein Schraubkarabiner vorgesehen ist. Ein Schraubkarabiner ist zwar nicht das gleiche wie ein „normaler“ Karabiner, aber die Schwachpunkt, der dünne Bolzen im Gelenk ist bei beiden gleich.
Vor 2-3 Jahren hatte RTL einen Versuch damit gemacht. Schraubkarabiner (8mm) haben z.T. den Fall von einem 15kg Gerät aus 30cm Höhe (2-strängiges Seil) nicht überstanden.
In der DIN 56927 wird auch ein Kettennotglied nach DIN 56926 gefordert.
Was verstehe ich hier falsch? -
Moin Uwe,
Du verstehst da nichts falsch, das ganze ist ein wenig verwirrend.
Den RTL-Test, den Du ansprichst kenne ich auch. Danach haben wir bei uns alle Karabiner rausgeschmissen . Du sprichts das Problem mit der nicht kraftschlüssigen Verbindung beim Karabiner ja bereits an. Weiterhin problematisch ist meiner Meinung, dass der verwendete Schraubkarabiner nicht genormt ist, lediglich für normale Karabiner besteht die DIN 5299 welche leider im DIN-Taschenbuch 342 nicht enthalten ist. Ausserdem machen selbst die Händler von Anschlagsmaterial nur unverbindliche SWLs. Die wissen auch nicht genau wie sich die Teile unter dynamischer Last verhalten.
Ich werde mal vorsichtig bei der BG nachfragen wie sie zu ihren Aussagen in der BGI 813 kommen, und dann hier berichten.Schönen Tag noch...
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Hallo zusammen!
Tut mir leid, daß ich als "Hobbykistenschlepper" und "Nichtmeister" hier so hereinplatze, aber wenn ich mir das eine oder andere Gewinde der im Lieferumfang der Safetys enthaltenen Kettennotglieder so anschaue und dann eine Gewindelänge von 3 oder 4 mm zusammen mit einer recht spielbehafteten Mutter entdecke, kann ich mir beim besten Fall nicht vorstellen, daß die Teile mehr aushalten als ein ordentlicher Karabiner. Da brauch ich keine BGV usw... , sondern nur etwas gesunden Menschenverstand und meine Erfahrung als Schlosser, um den Gliedern nicht so recht zu trauen.
Aber was solls! Vorschriften (nicht nur in unserer Branche) haben in den letzten Jahren ja leider immer weniger mit dem gesunden Menschenverstand zu tun, sondern ich hab den Eindruck, daß den Menschen, die die Vorschriften machen, einfach nichts anderes mehr einfällt, was sie noch so reglementieren können. -
Zitat von "lini"
um den Gliedern nicht so recht zu trauen.
Das sehe ich aber vom Gefühl her anders. Das sich das Gewinde bei einem Notglied abschert macht mir keine Sorgen. Aber dem dünnen Bolzen in einem Karabiner misstraue ich. Der Bolzen ist zwar nicht aus ST37, das ist schon was härteres, aber seit dem RTL Test sehe ich das etwas skeptisch.
Im Moment kenne ich keinen Link zu dem Test, aber bei Interesse ich kann ihn dir mailen. Da sind schöne Bilder drin.Zitat von "lini"Aber was solls! Vorschriften (nicht nur in unserer Branche) haben in den letzten Jahren ja leider immer weniger mit dem gesunden Menschenverstand zu tun, sondern ich hab den Eindruck, daß den Menschen, die die Vorschriften machen, einfach nichts anderes mehr einfällt, was sie noch so reglementieren können.
Diesen Anschein hat der deutsche Vorschriftenwald schnell. Das stimmt wohl. Zu einigen Verordnungen gibt es jedoch Begründungen, so das der Grund der Vorschrift dann eher deutlich wird. Wenn man selbst mit Vorschriften einer Branche oft konfrontiert wird, oder Vorschriften aus Unfällen entstanden sind, dann werden diese auch verständlicher.
Verwirrend finde ich immer, wenn Vorschriften verschiedener Branchen zum gleichen Sachverhalt etwas verschiedenes verlangen. Ein Beispiel dafür sind die Seilklemmen. Wir dürfen diese zum sichern oder hängen nicht nehmen. Auf Messen ist das aber immer noch üblich. Man beruft sich dort auf die Geschäftshausverordnung, redet von statischen, nicht temporären Befestigungen, und wir denken immer an die VStättVO. -
Soso, übrigens von lmp gibt es jetzt auch Karabiner aber eben nur mit Schraubverschluss ohne Klappmechanismus!
äh KETTBINER danke uwe!! :lol:
Schaut genauso aus und dürfte alle Gemüter beruhigen! :wink:
Aber des mit der 50-fachen Sicherheit, kommt mir schon sehr bekannt vor! Wie war das nochmal mit dem mindestens das Doppelte des Eigengewichtes muss und wird gefordert.Naja, mir solls Recht sein!
PS: Das Einzige was Du in diesem Beruf brauchst ist die BGV

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