Hatte am We eine Anlage verliehen.
das Material wurde abgeholt und wieder gebracht, leider kam es verklebt(vom alkohol) und defekt (2 defekte Sirus S-400) wieder bei mir an.
Wie sollte man in so einem Fall vorgehen, mehr Geld verlangen, da das Material nicht sauber ist?
Gut bei den defekten LS, weiß ich noch nicht genau was ist, die HTs funktionieren, nur die Tieftöner nicht.
Ich kann ja nicht beweisen, dass der Kunde am Defekt schuld ist.
Wäre vlt eine Kaution sinnvoll? Und wie hoch sollte diese angesetzt werden?
Bei VAs bei denen ich selbst anwesend(verantwortlich bin) sieht, dass natürlich wieder andest aus.
Geräte defekt/schmutzig zurückbekommen.
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ich würde mir vorher immer bestätigen lassen das alles läuft ( schriftlich ) , also wenn da wirklich was kaputt geht dann is der schuld ,
zum jetzigen problem > ich würde einfach mehr geld verlangen , kann ja nicht sein das andere leute mit deinen sachen so umgehen , kaution wird ich auch immer nehmen , oder irgendwas wichtiges als pfand -
Gewerblich oder privat vermietet?
Kunde mietet deine Sachen wie gesehen und geprüft funktionsfähig, wenn er es defekt wieder zurück bringt kostet das eben die Ersatzteile + Arbeitszeit = selbst Schuld wenn derjenige nicht drauf achtet.
Kaution, naja kommt drauf an was und wohin vermietet wird, wenn was hochpreisiges vermietet wird, würd ich da aufjedenfall je nach Wert da eine Kaution mit aufschlagen und den Personalausweis bis zur Rückgabe einbehalten.
Achso und da die Boxen noch gereinigt werden müssen, 15-20 Euro pro Box reinigungsaufwand. -
Privat vermietet.
Bei beiden Boxen kommt kein Signal aus den TTs, wenn man drauf drückt kratzt es ziemlich. Die sind wohl hin.
Nur die Frage ob es sich bei so günstigen Boxen lohnt neue TTs einzubauen oder einfach neue LS bestellen.
Hab die Sachen an einen Freund vermietet, der B-day feierte, jetzt kommt er sogar noch und will den Preis drücken, da die Anlage nach dem halben Abend ja nich mehr funktioniert hat.Er sei ja nicht Schuld, dass die LS hin sind (er kann sich ja nichmal mehr dran erinnern, dass ich noch vorbei gekommen bin um zus chauen was mit der Anlage los ist.)Boxen sind eigentlich sauber, nur die Endstufe und das Case kleben. Da braucht man keine Butterflys mehr, Hand drauf drücken und hoch heben.

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Wo ist das Problem?
Du hast ihm die Boxen überlassen, er hat die Kisten kaputt gemacht also muss er die auch bezahlen.
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Zitat von "J3004"
Wo ist das Problem?
Du hast ihm die Boxen überlassen, er hat die Kisten kaputt gemacht also muss er die auch bezahlen.
Wieso? Die waren doch schon kaputt, als er sie gekriegt hat.
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Spurensuche würde ich da erstmal vorschlagen, wenn der Amp samt Case so klebt ist das ärgerlich aber das gehört zum Job, ist der Amp aber nun auch innen klebrig würde ich mir gedanken machen ob dieser nicht flüssig ernährt wurde was dann auch die zerstörten Treiber der Box nicht ausschließt. Wenn es nun nur ein TT wäre könnte man das ja evtl. als üblichen Verschleiß verbuchen, wenn aber beide hin sind ist das ein ehr unüblicher Zufall der auch evtl. auf ein rotes Mischpult mit starker Anhebung im Bassbereich hindeutet, so wäre es zumindest zu erklären das der Hochton noch lebt. Bei einem max. Schalldruck von immerhin 102db wundert mich nicht viel. Ich gehe davon aus du hast bei MZ gekauft, dann frag dort doch mal nach ob es dieses Blechchassies für ein paar Euro als Ersatz gibt.
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hi,
also bei mehr als "normaler" verschmutzung/gebrauchsspuren laß ich mir die arbeitszeit für die reinigung bezahlen.
gibt dann halt ne zusatzrechnung

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Hi, ich hab mir damals auch die Sirus 400 gekauft, das erste was ich gemacht habe nach einen kurzen test war die Tieftöner zu tauschen! Die sind einfach müll, hab dann den CPA 15-400 von Conrad reingebaut und siehe da, passt und geht viel besser.
Also wenn du die Sirus behalten möchtest kauf dir 2x CPA 15-400 und bau die da rein und gut ist.Mfg. René
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mhh privat ist wie beim gewerbe
aber ohne nachweise (schriftl) wirds ne problem
ich bin da knallhart und geh vors gericht aber wie gesagt ohne beweise gehts zu gunsten des beklagten
P.s.: falls einer auf die idee kommt , die haftpflicht übernimmt das nicht bei leihgabe!!
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Zitat von "Andre Klier"
mhh privat ist wie beim gewerbe
aber ohne nachweise (schriftl) wirds ne problem
ich bin da knallhart und geh vors gericht aber wie gesagt ohne beweise gehts zu gunsten des beklagten
P.s.: falls einer auf die idee kommt , die haftpflicht übernimmt das nicht bei leihgabe!!
Zum Gericht wegen den paar Euro Rest- bzw. Reparaturwert, ach komm!!!
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mhh nun ja kenn den wert der ganzen geschichte nicht!
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Einen solchen Fall hatte ich auch mal. Hatte meine beiden Eli-Stacks mit Amping verliehen. Als sie wieder kamen, war ein Hochtöner kaputt. Kunde meinte natürlich, das wäre schon gewesen und sie hätten nur leise gemacht (Bandauftritt aufm Moppedtrerfen, HAHA).
Ich bin also auch drauf sitzen geblieben, trotz Gewerbe. Habs unter dem Kapitel "Lehrgeld" verbucht, seitdem gibts kein Dryhire mehr.
Gruß,
Klaus
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Deswegen gibts auch kein Mietgeschäft mehr mit Handschlag. Mietvertrag ist schon ein MUSS, vor allem an Fremde, aber auch persönlich bekannte nehmen die Sache oft nicht ernst.
-> ... Mietgegenstand im vollständigen, sauberen und funktionstüchtigen Zustand übernommen... ...Mieter haftet für Beschädigung, Verlust im vollen Umfang...Datum, Unterschrift Mieter,Vermieteretwaige Reinigungsgebühren möglichst schon vorher über eine Kaution mit einbeziehen
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Zitat von "Sunshine Sound"
,....
eine Kaution mit aufschlagen und den Personalausweis bis zur Rückgabe einbehalten.wer lässt denn schon seinen ausweis beim verleiher!?!?!?,....
(grade wenn man am we ne veranstaltung vor sich hat :roll: ) -
Ich hatte in dem Fall auch einen Vertrag gemacht. Das lohnt sich alles nur, wenn der Streitwert so hoch ist, daß sich klagen lohnt.
Ansonsten kannst Du dir damit höchstens die Tränen abwischen.
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Wir haben sowas in den AGB's geregelt, die jeder Kunde akzeptiert, sobald er den Auftrag, die Rechnung oder eine Haftungsübernahme unterschreibt - ohne eine Unterschrift auf eine dieser 3 Unterlagen gibts keine Ware.
Hier ist das dann folgend geregelt:
Ein Kunde hat das Recht beim abholen, alles auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen (hat bisher noch keiner gemacht) - geht er damit aus dem Lager, akzeptiert er alles als Funktionstüchtig. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Kunde für Schäden und Defekte.
Beim zurückbringen wird von uns - meistens - alles gebrüft. Viele Kunden geben Defekte beim zurückgeben an, wenns welche gibt.
Wird hier ein Schaden festgestellt muss der Kunde für diesen aufkommen. Das sind z:B. bei Boxen die Ersatzteile plus Reparaur, fehlt was ganz dann der Wiederbeschaffungspreis.Dass was dreckig wird, ist klar - sofern das dem normalen ausmaß (ist man im Gewerbe tätig, weis man was sein kann und was zu viel ist) nicht hinausgeht, ist das im Mietpreis inkludiert - ansonnsten ist die Reinigung zu bezahlen.
Man beachte bitte bei den Verunreinigungen: Es geht hier lediglilch um 1 Stunde Zeit, ein bis zwei Putzmittel, etwas Wasser und ein paar Tücher oder Putzlappen. Das alles wird den Wert von 20 Euro nicht überschreiten. Bei 20 Euro wird kein Kunde mäckern. Außerdem: das ist Vertraglich festgelegt!
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Wie sieht, dass denn mit Vertrag aus, wenn man kein Gewerbe hat.
mehr als Selbstkostenpreis darf man dann ja nicht verlangen.
Oder muss das so nicht in den Vertrag?
Reicht es, wenn ich jmd etwas vermiete und in dem Vertrag steht: Für Schäden haftet der Kunde und was alles vermietet wurde? -
Gut, das ohne Gewerbe ist wieder so eine Sache.
Sollte mit einer Haftungsübernahme von bis Datum/Zeit machbar sein (da ich hier Ware übergebe und kein Wort von irgendeiner Bezahlung vorkommt).
Korrigiert mich, wenn ich jetzt falsch liege!