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Fragen über Geburtstage/Feier

  • De-Jay
  • 7. April 2009 um 21:00
  • De-Jay
    Beiträge
    83
    • 7. April 2009 um 21:00
    • #1

    Hallo,

    ich bin ein hobbymäßiger DJ, 21 Jahre alt, ALG II Bezieher, jedoch auf Ausbildungssuche und bekomme Kindergeld.
    Ich möchte bei zahlreichen Veranstaltungen,Partys,Geburtstagen (keine Discothek) usw.
    auflegen und meine Musikanlage zur Verfügung stellen.

    Dazu habe ich konkrete Fragen :D

    Muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich unter (Steuerfreibetragsgrenze in Deutschland) 7664 Euro/Jahr bleibe und
    unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien ? Ich habe gelsene man braucht es dann nicht, stimmt das ?

    Wieviel Geld darf ich dazuverdienen bzw. bei wie vielen Arbeitsstunden pro Woche/Monat (oder gilt die Regelung hier nicht?)
    und ist es ohne weiteres überhaupt möglich als ALG II Bezieher? (max.165,-€ ?)

    Ich hoffe ich fange ab September endlich eine Ausbildung an. Wie ist es wenn ich sagen wir 600,-€ Vergütung
    bekommen werde ? Zählt die Vergütung dann auch mit bei der Steruerfreibetragsgrenze oder
    ist es egal wie viel ich an Vergütung bei der Ausbildung bekomme ?

    Was muss ich überhaupt alles beachten wenn ich z.B. bei einem Geburtstag, mit für mich unbekannten Leuten,
    mit meiner kleinen P.A. (>200pax) auflegen möchte? Bin ich in dem Fall Veranstalter (Gema Gebühren etc.) ?

    Darf ich mich selber Werben in z.B. Zeitungen oder in Internetanzeigen ?

    Ich hoffe ihr könnt meine Fragen direkt beantworten und bedanke mich im Voraus.

    mfg Andi

  • tufkamagi
    Beiträge
    945
    • 7. April 2009 um 21:33
    • #2

    Hallo De-Jay.

    Ein paar gegenfragen ergeben sich doch da: Warum glaubst du, dass du dafür bezahlt wirst??
    Und warum glaubst du, dass sich das dann rechnet?
    Du hast ja auch kosten.
    ABer lassen wir das.

    Tante Gurgle spuckt dazu folgendes aus, was dir weiterhelfen könnte:
    Die ersten 100€ sind frei, dann von 100-800€ 20% frei (kann bis 140€ ausmachen) und darüber dann 10 frei. Bei BGen ohne Kinder ist die Höchstgrenze 1200€ und bei mit Kinder 1500€. Darüber wird alles mit 100% angerechnet.
    Unter 400€ bist Du Versicherungsfrei. D.h. Du bist über den Betrieb auch nicht Krankenversichert. Und egal welche Steuerklasse Du hast, bei 100€ fallen bestimmt noch keine Steuern an. Wenn Du Deine Abzüge genauer berechnen willst, dann gehe bitte unter nettolohnrechner.de.

    Ich will Dir mal ne Beispielrechnung geben:
    Du hast z.B 900€ Brutto und davon 700€ netto.
    Dein Freibetrag: 100€ frei
    100€ bis 800€=700€ davon 20%= 140€ frei
    800€ bis 900€=100€ davon 10%= 10€ frei
    macht gesamt 250€ Freibetrag.

    Dein Brutto 900€
    -200€ Abzüge
    -250€ Freibetrag
    macht 450€, was Dir von Deinem ALG II abgezogen werden würde.

    Wie genau das jetzt allerdings mit der Anmeldung deines Jobs ist würde ich bei der Arge nachfragen.

    Grüßle,
    elefelle

    ja, es geht noch lauter!

  • Eliminator
    Beiträge
    3.105
    • 7. April 2009 um 21:39
    • #3

    Es wird noch schlimmer, wenn Du normal arbeiten gehst und nebenbei noch ein kleines Nebengewerbe hast. Da werden die paar Euro, die du damit verdienst, zum normalen Verdienst dazugerechnet und Du bezahlst saftig Steuern.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • mr. x
    Beiträge
    321
    • 8. April 2009 um 09:06
    • #4

    Moin,

    also ich kann dir auf jeden Fall nur empfehlen mit deinem Arbeitsvermittler bei der ARGE zu sprechen. Um eine Gewerbeanmeldung wirst du nicht herum kommen, da sämtliche Einkünfte bei der ARGE gemeldet werden müssen.
    Da es sich bei deiner Tätigkeit zweifellos um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, muss diese angemeldet sein, da die ARGEn nicht gerade erfreut auf Schwarzarbeit reagieren. Natürlich ist es möglich deine Tätigkeit als Kleinunternehmer laufen zu lassen. Kommt aber natürlich auf deinen jährlichen Umsatz an (hierüber kann ich aber keine genauen Angaben machen).

    Zum Thema Freibetrag kann ich sagen, dass Einkünfte bis 100,00 € nicht auf deine ALG II-Leistungen angerechnet werden aber trotzdem monatlich bei der ARGE gemeldet werden müssen! Für alle Einkünfte, die 100,00 € übersteigen, gilt ein Freibetrag von 20%.

    Deine monatlichen Einnnahmen und Ausgaben wirst du für einen Zeitraum von 6 Monaten, immer mit dem Antrag auf Fortzahlung der Leistungen nach dem SGB II, schätzen und der ARGE auf einem bestimmten Formblatt mitteilen müssen.

    Ganz wichtig ist außerdem, dass du der ARGE glaubhaft vermitteln kannnst, dass du dies nur als "Nebentätigkeit" ausüben willst und dass diese nicht ein Zustandekommen eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses verhindert. Ansonsten handelst du dir ganz schnell eine Sanktion ein. Diese beträgt 30% vom Regelsatz - derzeit 351,00 € -, wenn du unter 25 Jahre bist sogar 100%.

    Aber nochmals: am Besten mit deinem Arbeitsvermittler bei der ARGE sprechen.

    Ich hoffe, ich konnte dir, als ehemaliger Leistungsrechner in einer ARGE, ein bisschen weiter helfen.

    Grüße

  • De-Jay
    Beiträge
    83
    • 8. April 2009 um 12:10
    • #5

    Hey,

    ok ich habs verstanden, merh oder weniger.
    Werde dann mal alles weiter bei der ARGE nachfragen.
    Bei interesse kann ich es ja hier nochmal melden.....

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