Hallo,
ich bin ein hobbymäßiger DJ, 21 Jahre alt, ALG II Bezieher, jedoch auf Ausbildungssuche und bekomme Kindergeld.
Ich möchte bei zahlreichen Veranstaltungen,Partys,Geburtstagen (keine Discothek) usw.
auflegen und meine Musikanlage zur Verfügung stellen.
Dazu habe ich konkrete Fragen ![]()
Muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich unter (Steuerfreibetragsgrenze in Deutschland) 7664 Euro/Jahr bleibe und
unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien ? Ich habe gelsene man braucht es dann nicht, stimmt das ?
Wieviel Geld darf ich dazuverdienen bzw. bei wie vielen Arbeitsstunden pro Woche/Monat (oder gilt die Regelung hier nicht?)
und ist es ohne weiteres überhaupt möglich als ALG II Bezieher? (max.165,-€ ?)
Ich hoffe ich fange ab September endlich eine Ausbildung an. Wie ist es wenn ich sagen wir 600,-€ Vergütung
bekommen werde ? Zählt die Vergütung dann auch mit bei der Steruerfreibetragsgrenze oder
ist es egal wie viel ich an Vergütung bei der Ausbildung bekomme ?
Was muss ich überhaupt alles beachten wenn ich z.B. bei einem Geburtstag, mit für mich unbekannten Leuten,
mit meiner kleinen P.A. (>200pax) auflegen möchte? Bin ich in dem Fall Veranstalter (Gema Gebühren etc.) ?
Darf ich mich selber Werben in z.B. Zeitungen oder in Internetanzeigen ?
Ich hoffe ihr könnt meine Fragen direkt beantworten und bedanke mich im Voraus.
mfg Andi