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Veranstalltung kurzfristig Abgesagt, wie Reagieren?

  • tobias falter
  • 20. April 2009 um 16:52
  • tobias falter
    Beiträge
    976
    • 20. April 2009 um 16:52
    • #1

    Mir ist es jetzt zum 2.Mal passiert das eine Party 2-3 Tage vorher abgesagt wurde. Es sind mir dadurch Kosten entstanden wie z.B. durch bereits angemietetes Material.

    Was macht ihr bei solchen Fällen?
    Was steht in euren AGBs? Also ab welchem Tag vor der VA muss bei nicht stattfinden der volle Mietpreis gezahlt werden?
    Bis zu welchem Tag kann man die VA noch ohne Kosten absagen?

    Hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben, ich bin nämlich gerade dabei meine AGBs zu schreiben, für mein Kleingewerbe.

    mfg
    Tobias

  • Thomas Möller
    Beiträge
    147
    • 20. April 2009 um 16:56
    • #2

    Mal ein Auszug von uns..

    Zitat

    Bei Abholungen durch den Kunden: 1. bis 5. Tag vor Mietbeginn = 100%

    6. bis 14. Tag vor Mietbeginn = 50%

    Ab dem 15. Tag vor Mietbeginn = 20% der Auftragssumme

    Bei Lieferungen oder Veranstaltungen bei denen Personal gebucht wird:

    1. bis 7. Tag vor Vertragsdatum = 100% zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten

    8. bis 12. Tag vor Vertragsdatum = 50% zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten

    ab dem 13. Tag vor Vertragsdatum = 15% zuzügl. eventueller Vorbereitungskosten

    Alles anzeigen

    Grüße

    Thomas Möller

  • mike j.
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    2.924
    • 20. April 2009 um 20:37
    • #3

    Auszug von uns:

    Code
    Bei Zahlungsverzug, oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei
    Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder einer
    Konkursabweisung mangels Vermögens, sind wir zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag
    berechtigt. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des Kunden die
    Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages
    oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei
    Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
    Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
    zurückzuhalten oder Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach
    Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde -
    ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung,
    so haben wir das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung
    des Vertrages zuzustimmen; Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer
    Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des
    Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlichen entstandenen Schaden zu bezahlen.
    Alles anzeigen

    im gesamten zu lesen

    http://audiowerk.jmibk.ath.cx/AGB.pdf

  • treibsand
    Verifiziert
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    Beiträge
    9.427
    Marktplatz Einträge
    1
    • 21. April 2009 um 00:22
    • #4

    ...fangen wir mal andersherum an:
    Hast du unterschriebene Aufträge deines Kunden?
    Nein?!?
    Pech.

    Es wurde ja schon mehrere Male diskutiert, ob es wirklich sinnvoll ist, eine Stornogebühr zu erheben. Meine persönliche Meinung dazu: NEIN!
    Bei einem guten Kunden versuche ich es zzu klären und auszudiskutieren. Dann habe ich aber auch gegenüber meinen Lieferanten von DryHire Material sowohl die Grösse, als auch die Position, meine Entscheidungen durchzudrücken.
    Bei einem unbedeutenden oder unbekannten Kunden muss ich mir aber auch eingestehen, dass eine Stornogebühr deutlich negativ auf die Geschäftsbeziehung ausfällt. Weiss ich das, kann ich mit der Arschkarte leben. Weiss ich das nicht, helfen auch keine AGBs.

    Warum konntest du deinem Kunden nicht offen gegenüber darstellen, dass Vorleistungen von Dir zu erbringen sind und in welcher Höhe dies der Fall ist?
    Warum hast du keine Abschlagszahlungen deines Kunden erhalten??
    Was ist dir der Kunde wert?!?

    Du merkst schon: selbst, wenn du die Termine schriftlich fixiert hättest - es gibt einen Haufen Fragen, welche dann noch im Einzelfall zu klären wären.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • eraser
    Verifiziert
    Beiträge
    4.185
    • 21. April 2009 um 02:25
    • #5
    Zitat von "treibsand"

    Hast du unterschriebene Aufträge deines Kunden?
    Nein?!?
    Pech.

    Zitat

    2. VERTRAGSABSCHLUSS, ANGEBOTE
    Unsere Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und
    unverbindlich. Alle Verträge werden mit Zusendung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder
    Rechnung,
    spätestens mit Ausführung/Zusendung der Lieferung bzw. der Leistung rechtskräftig.

    ;)

  • tobias falter
    Beiträge
    976
    • 21. April 2009 um 08:04
    • #6

    Der Kunde im letzten Fall ist der Kollege eines DJs, der DJ kennt mich und wir haben jetzt angefangen zusammen zu arbeiten, d.h. ich liefere die Technik und er spielt.
    In dem Fall der enstandenen Kosten sind es halt 2 Pioneer CDJ1000 MKIII und DJM 800 gewesen.
    Den Vermieter kenne ich schon etwas länger, er wollte die Player bezahlt haben, weil ihr sie nur einmal hat und er dieses Set am Wochenende 6 mal hätte vermieten können.

    Leider gibt es noch keinen Vertrag da ich mein Kleingewerbe noch nicht durch ist, sollte eigentlich schon fertig sein ,aber die lassen sich da noch Zeit.
    Er weiss das uns Kosten entstanden sind will sie aber nicht Zahlen, weil er sie ja nicht genutzt hätte.
    Ich werde jetzt 3-4 Tage warten, dann entscheidet er sich ob er an einem anderen Datum feiert.
    Wenn er nicht mehr feiern will ist mir der Kunden dann auch nicht mehr viel Wert, auf so Leute kann ich verzichten.
    Der Vermieter der Player meinte auch schon wieso ich immer be- und wieder abbestellt hätte, das kostet dem halt auch Zeit immer E-mails lesen und dann im Computer wieder alles zu ändern.


    mfg
    Tobias

  • Reini
    Beiträge
    3.225
    • 21. April 2009 um 08:06
    • #7
    Zitat von "Tobias Falter"

    Leider gibt es noch keinen Vertrag da ich mein Kleingewerbe noch nicht durch ist, sollte eigentlich schon fertig sein ,aber die lassen sich da noch Zeit.


    Was hat das eine mit dem anderen zu Tun?

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 21. April 2009 um 08:37
    • #8
    Zitat von "Tobias Falter"


    Den Vermieter kenne ich schon etwas länger, er wollte die Player bezahlt haben, weil ihr sie nur einmal hat und er dieses Set am Wochenende 6 mal hätte vermieten können.


    Janee, is klar... :grin:
    Die Naivität mancher Kunden ist nur noch durch deren Leidensfähigkeit zu übertreffen...

  • rene classen
    Beiträge
    897
    • 21. April 2009 um 10:35
    • #9
    Zitat von "Tobias Falter"

    Den Vermieter kenne ich schon etwas länger, er wollte die Player bezahlt haben, weil ihr sie nur einmal hat und er dieses Set am Wochenende 6 mal hätte vermieten können.

    Bei solchen Mietanfragen hätte ich schon längst mehr als 1 Set!

    Zitat von "Tobias Falter"

    Leider gibt es noch keinen Vertrag da ich mein Kleingewerbe noch nicht durch ist, sollte eigentlich schon fertig sein ,aber die lassen sich da noch Zeit.

    Wer lässt sich Zeit? Was soll den an einem Kleingewerbe lange dauern? Man geht zum Ordnungsamt meldet es an und man hat es. Die Meldungen zum Fiananzamt usw. laufen von dort, haben aber nichts mit der Existens den Gewerbe zu tun. Länger müsste man da auf eine GmbH usw warten da die übern Notar laufen und eingetragen werden müssen und solange die nicht eingetragen sind darf man sogar als GmbH in Gründung schon arbeiten.

  • Reini
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    3.225
    • 21. April 2009 um 12:03
    • #10

    für mich ist das ganz einfach, wenn Derjenige wieder anfragt, werde ich Ihm mitteilen dass ich einen anderen Termin habe, bei dem ich kein solches Gedöns habe und dem Geld hinterher rennen muss.

    http://www.hifi-reini.de/News.htm

  • Carsten Schmitt
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    128
    • 22. April 2009 um 16:14
    • #11

    Eine andere Möglichkeit wäre, bei Problemkunden einfach Vorkasse für alle Aufwendungen zu verlangen. So ist bereitgestelltes Dry-Hire Material nicht aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Schriftliche Fixierung ist auf alle Fälle empfehlungenswert.

  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 22. April 2009 um 19:01
    • #12

    hmmmm...die ehrliche Meinung eines Ausbilders dazu:
    "Dir fehlen kaufmännische Grundkenntnisse! Melde besser kein Gewerbe an und bleib weg vom Markt, bevor Du nicht die Wissenlücke geschlossen hast! Wäre wahrscheinlich nicht so lustig, dich bei ner Sendung vom Peter Zwegat aus Berlin zu sehen!"

    Gruß Alex

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
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    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • tobias falter
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    • 22. April 2009 um 21:05
    • #13

    Also ich weiss nicht wie bei euch ein Kleingewerbe aussieht...

    Bei uns gibt es ein Steuerbefreites Kleingewerbe ohne Sozialabgaben.

    Ich darf einen Umsatz von 5600€ im Jahr machen, und auf den Gewinn müssen Steuern gezahlt werden, wenn kein Gewinn dann keine Unkosten.
    Das geht aber nur so lange wie ich Student bin oder einen Ehepartner habe der Sozialabgaben zahlt.

    mfg
    Tobias

  • DJ-JAJA
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    • 22. April 2009 um 22:09
    • #14

    Ich wiederhole mich. Dir fehlen die Basiskenntnisse.

    Mach was dagegen, oder lass es lieber ganz, bevor Du ein Problem bekommst. Denn in Deutschland gilt:
    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
    Wenn das in Belgien anders aus sieht, dann solltest Du Dich in einem belgischem Forum informieren.

    Übrigens: Ich bemühe mich IMMER möglichst viele Unkosten zu haben, denn davon lebe ich! (Denk mal drüber nach) :wink:

    Frauen denken analog; Männer digital!
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    _____________________________________
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  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 22. April 2009 um 22:30
    • #15
    Zitat von "Der DJ aus dem Breisgau"

    ...möglichst viele Unkosten..

    Eben. :wink:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • tobias falter
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    • 23. April 2009 um 08:05
    • #16

    Wo meinst du denn das mir Basiskenntnisse fehlen?

  • Mechwerkandi
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    • 23. April 2009 um 08:28
    • #17
    Zitat von "DJ-JAJA"


    Übrigens: Ich bemühe mich IMMER möglichst viele Unkosten zu haben, denn davon lebe ich!


    Unkosten gibt es nicht.
    Da fehlen jemand die Basiskenntnisse...

  • sheepsound
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    • 23. April 2009 um 09:21
    • #18
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Unkosten gibt es nicht.
    Da fehlen jemand die Basiskenntnisse...

    Nix ! Unkosten sind die schönsten Kosten :)

    Sheep

    http://www.SheepSound.de

  • rene classen
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    • 23. April 2009 um 10:23
    • #19

    sprachlich gibt es Unkosten
    kaufmänisch gibt es sie nicht

    Also haben alle Recht aber hat das mit dem Thema zu tun?

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 23. April 2009 um 12:49
    • #20

    Unkosten sind genausowenig Kosten, wie ein Unmensch ein Mensch ist...
    Fazit: Buchhalterisch betrachtet sind Unkosten Einnahmen... :grin:

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

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