seht das doch mal andersrum...
ihr habt eine idee... baut es vertreibt es...
ein anderer meldet musterschutz oder patent an...
und stellt euch die baustelle ein...
auch nicht so toll oder ?
gruß
skelly
seht das doch mal andersrum...
ihr habt eine idee... baut es vertreibt es...
ein anderer meldet musterschutz oder patent an...
und stellt euch die baustelle ein...
auch nicht so toll oder ?
gruß
skelly
Zitat von "Skelly"Alles anzeigenseht das doch mal andersrum...
ihr habt eine idee... baut es vertreibt es...
ein anderer meldet musterschutz oder patent an...und stellt euch die baustelle ein...
auch nicht so toll oder ?
gruß
skelly
sobald etwas veröffentlicht ist, und das ist es auch durch den verkauf, kann es nichtmehr geschützt werden.
d.h., wenn du was entwickelst und verkaufst, kann niemand (auch du nicht) im nachhinein ein gebrauchsmuster oder patent drauf anmelden.
diese tatsache ist häufiger streitpunkt bei der erteilung von patenten, wenn mitbewerber geltend machen, diese erfindung in dieser oder ähnlicher form bereits selber einzusetzen.
es genügt schon, wenn du die neue erfindung in einem firmeneigenen katalog vorstellst.
Dreister und dümmer geht's wohl kaum... oder?
DOch geht wohl!!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3265548679&category=12916
Weil der Typ aus unserer Ecke kommt habe ich nen üblen Anruf von Dynacord gehabt, ob wir die Dinger gebaut haben, weil wir ja auch VSys an Lager haben und gehäuse bauen.
Waren wa aber nüscht ![]()
Der hat garantiert Ärger am Hacken!
das liegt im ermessen des schutzrechtsinhabers und wird von fall zu fall entschieden.
die frage ist da immer, welchen nutzen hab ich, wenn ich wen patentrechtlich belange bzw. welchen schaden gilt es abzuwenden (kosten/nutzen-bewertung).
das geht von stillschweigender akzeptanz einer patent/gebrauchsmusterverletzung bis zum extremfall, wo ein hersteller am morgen des ersten messetages mit anwalt zum stand der konkurrenzfirma geht und dessen ware entfernen läßt, weil sie ein schutzrecht verletzt.
es kommt auch vor, dass die schutzrechtsverletzung eines mitbewerbers zunächst hingenommen wird, weil man selber vielleicht grad was entwickelt, das wiederum ein schutzrecht dieses mitbewerbers betreffen könnte und dann im falle des falles in einer besseren verhandlungsposition ist - nicht immer wird sofort scharf geschossen, wenn die möglichkeit dazu besteht.
dazu kommt, dass patentschriften teilweise dermaßen allgemein gehalten sind, dass man in dem betreffenden bereich genaugenommen eigentlich garnix mehr machen dürfte und man sich fragt, wie das patent so überhaupt durchgehen konnte :lol:
wenn du etwa das schutzrecht für die ev-mtl-bässe ganz genau nimmst, dann gäbs da eine ganze reihe von konstruktionen anderer hersteller, die belangt werden könnten.
oder das bose-schutzrecht für das bandpassgehäuse, (die schützen sowieso alles, geht bis zur flankensteilheit des tieftonrolloffs vom furz, der ihrem portier am morgen entfleucht :lol: ).
wennst alles auf punkt und komma beachten würdest, dürftest genau garnix mehr bauen.
für die v-systeme von dynacord gibts ein gebrauchsmuster, und da fällt mir ein system eines gar nicht mal so unbekannten mitbewerbers ein, der dafür jederzeit belangt werden könnte.
eine aktion wie die hier auf ebay ist einfach nur dumm; wer sowas in dieser offenheit reinschreibt muß damit rechnen, dass er damit die reizschwelle des herstellers etwas überschreitet :lol:
grüße
christoph
ja, das blaue ding meinte ich.
ist aber lt. aussage der holländer eh was ganz anderes, hat mit dem v-system nix zu tun - ist halt z.t. auch auslegungssache.
o.t.:
bin auch kein jurist, aber falls wer was über änderungsmitteilungs-workflows im sap wissen möchte, da hatte ich grade das vergnügen einer 2 1/2-stündigen schulung ... ![]()
grüße
christoph