Irgendwie hab ich mich schon mal gefragt, wie es beim Nachbau von Boxen mit dem Copyright aussieht. Schließlich investieren die Hersteller ja mehr oder weniger viel Zeit und Geld in die Entwicklung ihrer Boxen und dann kommen ein paar daher und bauens einfach nach. Vor allem beim gewerblichen Gebrauch, denke ich kann das doch nicht einfach so gehen. Das ist ja praktisch Diebstahl.
Wie siehts denn mit Copyright beim Boxennachbau aus?
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Gibts auf die zu kopierende Kiste einen Gebrauchsmusterschutz???
Einfach ne Kleinigkeit am Gehäuse ändern und die Sache ist aus... -
Es soll sogar recht bekannte Firmen geben, die einfach die Produkte der Konkurenz kopieren und dann nicht nur verwenden, sondern sogar billig weiterverkaufen!

Einen Gebrauchsmusterschutz wirds nur SEHR selten geben - dazu muß das Gerät auch irgend was markantes haben (die C414 Form z.B. ist geschützt - aber auch erst seit einem Jahr). "Schwarze Kiste mit Lautsprecher drin" gilt nicht.
Wies bei Patentverletzungen aussieht bin ich mir nicht ganz sicher - zumindest weiterverkaufen darf man so ein Produkt dann theoretisch nicht. Aber da 99% aller Lautsprecher nicht gerade besonders innovativ sind ....
mfg
JF -
Leute aufgepasst!

Ich habe das Funktionsmusterpatent für folgende Technik:
"...durch elektrisches Magnetfeld bewegte Fläche, zur Erzeugung von Schallereignissen..."
Ne Scherz beiseite! Ich wär´ ja sowas von reich!!!
Da wär ich schon etwas vorsichtig. Gebrauchsmuster bedeutet doch, dass etwas ähnliches auch nicht erlaubt ist. Denk mal an die Brillen für die Sonnenfinsternis.
Bei der Literatur ist zu lesen:
Das Gebrauchsmuster ist ein dem Patent verwandtes technisches Schutzrecht. Durch ein Gebrauchsmuster werden Erfindungen mit Ausnahme von Verfahren auf Grund des Gebrauchsmustergesetzes gegen Nachahmung geschützt. Die maximale Laufzeit des Gebrauchsmusters ist mit 10 Jahren kürzer als beim Patent mit maximal 20 Jahren . Eine Prüfung auf Neuheit und auf einen erfinderischen Schritt erfolgt im Eintragungsverfahren beim Gebrauchsmuster im Gegensatz zu Patenten nicht. Gebrauchsmusteranmeldungen müssen beim Deutschen Patent- und Markenamt in 80297 München, Zweibrückenstr.12, schriftlich eingereicht werden.
Nicht schutzfähig sind Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Computerprogramme und die Wiedergabe von Information.
Offenkundige Vorbenutzungshandlungen sind nur dann als Stand der Technik von Bedeutung, wenn sie im Inland erfolgt sind. Für die Beurteilung der Neuheit eines Gebrauchsmusters bleiben Beschreibungen oder Benutzungshandlungen innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag des Gebrauchsmuster außer Betracht, sofern sie auf der Ausarbeitung des Anmelders oder seines Rechtsnachfolgers beruhen. Somit gilt die früher auch bei Patentanmeldungen vorgesehene 6-monatige Neuheitsschonfrist bei Gebrauchsmuster immer noch. Gegen ein eingetragenes Gebrauchsmuster können Dritte im Löschungsverfahren vorgehen.
Literatur:
Benkard, G.: Patentgesetz (Kommentar auch zum Gebrauchsmustergesetz)
Bühring, M.: Gebrauchsmustergesetz (Kommentar)Ich denke das ist so verwirrend, dass man schon aufpassen muss nicht in irgend eine Falle zu laufen.
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Also bei uns hier in der Gegend gibt es so ein Spinner der einfach alles nachbaut und unter einem anderen Namen weiterverkäuft. Die Firma ist mittlerweile ziemlich gross und lebt immer noch trotz einer Menge Anklagen. Das fing an mit der Kopie der damals beliebten Nexo SI Systemen. Die Firma wurde damals von Nexo verklagt und musste ziemlich viel Kohle zahlen. Trotzdem machen die fleissig weiter, mittlerweile kopieren sie die ganze Turbosound-Palette mit grossem Erfolg. Ich spreche hier nicht nur von Holzkisten, sondern die Hörner in den Tops wurden naturgetreu nachgegossen. Ich kann nicht verstehen das diese Firma immer noch lebt, das grenzt an ein Wunder. Hinzu kommt noch das man als Käufer sich strafbar macht, da der Hersteller selber zugibt die Systeme zu kopieren und den Käufer drauf aufmerksam macht.
Ich meine solange man Kisten nachbaut und diese nur für seinen eigenen Gebrauch benutzt, bin ich einverstanden aber nicht so. mfg. FRED.
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was die patentsache bei lautsprecherboxen betrifft, sehe ich nicht so die problematik, weil, was die gehäusebauformen betrifft, eher wenig patentiert wird.
hab mal eine patentrecherche über patente der firma ev machen lassen und dann auch einige entsprechende patentschriften angefordert, da gings aber hauptsächlich um dinge wie cd-horn, protef-beschichtung oder den manifoldadapter für die hochtöner.
gehäusemäßig gibts von ev ein patent bezüglich der mtl-systeme (wenns noch gilt, nach 20 jahren ist ja schluß), allerdings geht daraus der "vorteil" dieser technik nicht wirklich hervor.
kotek hat dann die mtl2 1:1 nachgebaut (hab beide gehäuse vermessen) und mit fane bez. emi bestückt, und als ich einen ev-mitarbeiter darauf angesprochen habe meinte der nur, was solls, der kunde merkt ohnehin den unterschied.es werden auch des öfteren patente angemeldet, die nicht wirkliche innovationen darstellen, die rhetorik des patentanwaltes spielt hier auch eine gewisse rolle.
dann gibts firmen, die buchstäblich jeden furz schützen lassen (no heigths no lows, its ....).
von turbosound gibts ein patent bez. ihrer phaseplugs, dynacord hat ein gebrauchsmuster für die v-bässe und könnte damit lt. aussage eines mitarbeiters sa wegen deren x-bin belangen.
man muß dazu sagen, dass patentverletzungen mitunter vom geschädigten toleriert werden, mit der überlegung, dann auch dinge des verletzenden nachzubauen, ohne dafür belangt zu werden - nach dem motto, tust du mir nichts, tu ich dir auch nichts.aber wie pa-peter schon sagt, meist genügt eine kleine änderung gegenüber dem original, und der fall ist erledigt.
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da gabs doch damals nen riesen theater, als dap und andere firmen die hk lucas nachgebaut haben.
so weit ich weiß hat hk vor gericht damals verlohren.
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Na gut. Gehäusekonstruktionen wird man nicht im allgemeinen schützen können. Aber was ist mit speziellen Hornkonstruktionen? Mal angenommen sowas kann man Schützen, dann kann man das doch nicht mit einer kleinen Änderung (z.B. länge) umgehen oder? Dann wäre der Schutz ja sinnlos.
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Viel krasser finde ich, wie manche amtliche Firmen einfach bekannte Hochtonhörner kopieren und unter anderer Bezeichnung verkaufen. Die Firma Oberton ist da z.B. ganz vorne mit dabei.
Ruft mal den Limmer an und fragt den zu dem Thema, der kann Euch einiges erzählen, wenn natürlich auch rein subjektiv...
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... man kann sich ja mal ausmalen, was passieren würde, wenn jeder "Hans und Franz" alles abkupfern und vertreiben würde.
Viele Firmen, die viel Zeit, Know-How und Geld in die Entwicklung neuer Ideen stecken, würden die Aufwendungen nicht mehr 'reinholen können und über kurz oder lang pleite gehen. Und es sind ja wohl schon genug Firmen pleite gegangen (Stihwort: Standort Deutschland ...) in den letzten Jahren, oder ?
Genauso, wie es Piraterie ist, Musik zu kopieren und zu verbreiten (wovon leben die Musiker wohl - von den Konzerten bestimmt nicht !), finde ich es ebenso daneben, wenn Ideen und langjährige Entwicklungsarbeit (gar nicht zu reden davon, wie lange es dauert, sich ensprechendes Know-How über viele Jahre anzueignen) einfach "geklaut" wird.
Man sollte mal weiterdenken (Folgen ?) und nicht nur für den Moment, wo man sich zwei Kisten "nachbaut", um Geld zu sparen ...
Viele Grüsse sendet
Viele Grüsse sendet
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bin ganz deiner Meinung. Ich finde, dass man solche Boxenkopierer, v.a. diejenigen, die das dann gewerblich verwenden, strafen sollte. Das ist grundlegend nix anderes als Raubkopieren und es ist ungerecht, dass nur kopien von Software, Musik, Videos etc. nicht aber Hardware kopieren strafrechtlich verfolgt wird.
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Zitat von "Brain"
Aber was ist mit speziellen Hornkonstruktionen? Mal angenommen sowas kann man Schützen, dann kann man das doch nicht mit einer kleinen Änderung (z.B. länge) umgehen oder? Dann wäre der Schutz ja sinnlos.
Zumindest hat sich niemand getraut, diese patentierten Reflexions-Verhinderungs-und-gleichzeitig-Druckknoten-Abbau-Scheibchen aus den EV-2"-Hörnern zu kopieren, obwohl die saugut funktionieren. Kann aber auch nicht mehr lange dauern, bis das Patent abgelaufen ist. Ich freue mich schon auf die Kopien
Oder hat´s nur niemand verstanden? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
So ein Detail ist längenunabhängig patentierbar. Steckt ja auch ein bischen Gehirnschmalz drin.Adam
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Es wird ja zumeist nur dei äussere form kopiert.
1:1 bringt ja keiner hin.
und dann werden in 90% der fälle eigene hörner und LS reingebaut
deshalb kann die kopie nie so gut wie dsa orginal sein denn sie ist ja meist besser :wink:
so kenne ich das seit jahren.
selber machen ist halt schwierig aber möglich mann braucht halt zeit.
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Zitat
Zumindest hat sich niemand getraut, diese patentierten Reflexions-Verhinderungs-und-gleichzeitig-Druckknoten-Abbau-Scheibchen aus den EV-2"-Hörnern zu kopieren, obwohl die saugut funktionieren. Kann aber auch nicht mehr lange dauern, bis das Patent abgelaufen ist. Ich freue mich schon auf die Kopien
Die hier vieleicht :wink: :
http://www.adamhall.de/images/product…6/873971-p2.jpg
Schutzrechte:
Es gibt erstaunlich wenige Patentanmeldungen im Bereich Beschallung/Lautsprecher (mal selber unter depatisnet.de nachschauen :wink: ).
Das hängt sicherlich auch damit zusammen, daß die beschriebene Umgehungsstrategie "da macht mann das Horn eben ein bisschen länger" deswegen sehr gut funktioniert, weil der Nachweis einer Verletzung dann über den Äquivalenzbereich einer Anmeldung erfolgen muß. Will heißen: ob eine Verlängerung um 1/10 mm ausreicht oder ob es 5 cm sein müssen entscheidet ein (fachfremder) Richter, der sich wiederum auf Gutachter stützt. Da kein Mensch vorher weiß was dabei herauskommt (na ja, in obigem Falle vieleicht schon :wink: ), und in USA auch der Gewinner die oft astronomischen Anwaltskosten selber tragen darf, geht kaum einer diesem Weg.
In Südostasien kann mann es in den meisten Staaten auf eine Verletzung anlegen, da die Strafgelder im Vergleich zum erzielten Umsatz oft lächerlich gering sind (Taiwan und Südkorea sind besonders preisgünstig :wink: ). Und zuerst muß mann mal erwischt werden !
Die unbedingte Patenttreue in Deutschland auch bei Kleinigkeiten und die harten Strafen erweisen sich immer mehr als Standortnachteil
. Unterstützung der eigenen Unternehmen geht anders.Für den Eigengebrauch darf eh jeder nachbauen. Die Frage ist, wann diese ausgesparte Privatnutzung überschritten wird.
Die Meisten Schutzrechte bei LS sind Gebrauchsmuster (womit klar sein dürfte, dass inzwischen mehr Design als Technik verkauft wird :wink: ). Da es dem "professionellen" Nachbauer primär um die OPTIK geht ist das von den Herstellern auch folgerichtig gedacht. Insbesondere, da bei Gebrauchsmustern SCHNELL reagiert werden kann (mann braucht keinen langen Prozess zu führen, bis sich was tut, sondern mann kann eine einstweilige Verfügung erwirken, was recht einfach ist: --> günstigerweise wartet mann natürlich damit, bis das Material grad bei einer VA aufgebaut ist und beschlagnahmt dann
).Wem es hingegen um die "inneren" Werte geht, der hat kaum was zu befürchten, da dann fast nur Patente greifen, und deren Verletzung muß erst mal nachweisbar sein. (Bsp.: wer einen Rollex-Klon mit nachgemachtem Gehäuse verkauft, dem kann sehr einfach der gesamte Warenbestand einfach bis zur Klärung beschlagnahmt werden; wer hingeben ein nachgemachtes Rollex-Werk in einem anderen Gehäuse vekauft hat nichts zu befürchten ( :wink: allerdings hat er auch keine Kunden, da die ja nach dem Schein gehen, nicht nach der Funktion)).
Fazit: wem es um die Funktion geht, der kann (fast) unbegrenzt nachbauen, wer auch noch den schönen Schein verkaufen will, dem gehört´s nicht anders
.Gruß SRAM
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Ja, so ähnlich sieht das bei EV auch aus. Allerdings haben die EV-Lamellen noch einen Schlitz auf der Hornachse, der auch nicht ohne Grund da ist. Der (bei AH fehlende) Schlitz macht nämlich das, womit AH ihr Horn bewirbt. Die Lamellen selbst schatten "nur" die Spiegelung des Exits ab.
Das AH-Horn kann ich nicht ganz nachvollziehen. Dass das hor. 90° bis 20kHz hat glaube ich erstmal nicht. Sieht eher aus nach: 'Detail kopiert, Prinzip nicht verstanden'.
Aber beim RCF H100 stört ja auch niemand, dass es bei 10kHz eher 60° und bei 20kHz eher 30° hor. abstrahlt.Adam
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also drei mal unterteilt horizontal ??
oder noch einen vertikalen dazu ???
hmm das 90 grad horn der 1215 hat auch nen schlitz horizontaldrin.
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Neee ...
2 horizontale 'Lamellen' (vanes) ergeben 3 vertikale Unterteilungen (oben, mitte, unten).
Diese vanes haben bei EV eine Unterbrechung (Schlitz) auf Hornachse.
Lad´ Dir mal das Datenblatt vom HP64 runter - Beamwidthdiagramme anschauen und staunen. DAS nenne ich CD-Horn.
Leider recht teuer, da EV draufsteht.
Tiefere Kontrollfrequenz gibt´s mit dem HP640, dass ist aber für kleine Topteile zu groß.Adam
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hab die patentschrift von den ev-hörnern daheim, werd morgen mal nachsehen, was da genau drinsteht.
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hab meine patentsachen jetzt rausgesucht und mal wieder durchgeblättert, da finden sich dinge wie
gebrauchsmuster DE 296 01 728 U1 der firma mark IV audio deutschland (also damals dynacord) betreffend die v-bässe, angemeldet am 15.1.1996
0 409 475 A1 mit dem titel „multiple chamber loudspeeker system“ anmelder: bose corporation, 11.7.1990, es handelt sich um einen kaskadierten bandpass
0 379 988 B1 mit titel „lautsprecherbox“ , anmelder ein gewisser herr ernst georg beck (also zeck), 19.1.1990, dabei geht’s um den doppel 15er push-pull-bandpass
oder einiges von ev, wie etwa
5 020 630, „loudspeaker and horn therefor“, 4.6.1991, dabei geht’s, um asymmetrische hörner wie sie ev bei den deckenlautsprechern verwendet
4 718 517, „loudspeaker and acoustic transformer therefor“, 12.1.1988, betrifft einen phaseplug
4 624 338, “loudspeaker enclosure for a vibrating diaphragma loudspeaker”, 25.11.1986, die skizze zeigt die damalige 15” + 10” + 1”-box von ev
4 733 749, “high output loudspeaker for low frequency reproduction”, 29.5.1988, dabei gehts um die mtl-bässe, wobei interessant ist, wieviele variationen sich ev damit schützt, es sind einige skizzen beigefügt mit verschiedensten speaker-anordnungen, auch mit vor die manifoldkammer montiertem horn
desweiteren gibt’s da patente betreffend den manifold adapter, die alten hr-hörner, die neueren hp-hörner mit den lamellen (hab mir jetzt nicht im einzelnen durchgelesen, was da genau geschützt ist, wenns wer genauer wissen will, kann ichs aber machen), den dh3-treiber usw.
bei der ev-recherche fanden sich 1996 in inpadoc und ifipat ca. 75 patentschriftenauch interessant:
verschiedenste anmeldungen von klipsch, betreffend gehäuse und filternetzwerke,
hd15-bastler sollten mal einen blick auf 5 099 948 vom 31.3.1992 werfen!
jbl hat einiges laufen wie etwa die alufront der eon-systeme, die a….backennachfolger,
interessant auch 4 853 964 des deutschen joachim weckler, angemeldet am 1.8.1989, die skizze zeigt nämlich eine auf den ersten blick normale bassrutsche (hab aber jetzt keine zeit, das ganze elaborat durchzulesen),oder 4 882 562 eines gewissen anthony j. andrews (klingelts?) mit dem titel „adaptor for coupling plural compression drivers to a common horn“, oder Re. 32 183 von thimothy p. isaac „sound projection system“, 17.6.1986, dabei geht’s um turbosounds phaseplug-hornsystem.
desweiteren gibt’s massenhaft anmeldungen zu allen möglichen gehäusebauformen von verschiedensten anmeldern, hab da einen vollen 7cm-ordner und das war bis 1996 schon sicher nur ein bruchteil.
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... wobei anzumerken ist, daß man im Land der unbegrenzten Möglichkeiten sich (anders als z.B. in Deutschland) ggf. auch den eigenen Pfurz patentieren lassen kann ...
Viele Grüsse sendet
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