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Problem mit Kauf über ebay

  • um-b
  • 7. Juni 2009 um 16:44
  • um-b
    Beiträge
    361
    • 7. Juni 2009 um 16:44
    • #1

    Hallo,
    ich hoffe, ich darf so eine Frage hier Stellen:

    Habe vor ziemlich genau einem Monat bei ebay ein gebrauchtes DJ-Pult von reloop für 40€ ersteigert. Der Verkäufer teilte mir nachdem das Geld bei ihm eingetroffen ist mit, dass der Paketshop mir ein falsches Paket zuschicken wird (eine Logitech-Tastatur für ca. 50€).

    Nach ca. zwei Wochen kam dann besagte Tastatur an.
    Nach weiterem Kontakt, habe ich diese (allerdings als Päckchen - ohne jeglichen Beleg :-() zum Verkäufer zurückgeschickt.

    Jetzt, nach weiteren zwei Wochen ist (angeblich) noch nichts angekommen und der Verkäufer will mir das Pult nicht zuschicken und zusätzlich die Tastatur von mir bezahlt haben!

    Was würdet ihr machen?

    @Mods: wenns hier nicht hinpasst, bitte verschieben/löschen.

    Vielen Dank und Grüße
    Jonas

    http://www.dbsoundnlight.de

  • sven heinze
    Beiträge
    1.368
    • 7. Juni 2009 um 16:48
    • #2

    wie hast du bezahlt , überweisung , paypal ? , bin schon 4 jahre bei ebay , sowas ist mir auch schon unter gekommen

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • tufkamagi
    Beiträge
    945
    • 7. Juni 2009 um 16:51
    • #3

    Hallo.
    WIE hast du es zurückgeschickt???
    War es versichert?
    Schon mal die Sendungsverfolgung versucht?
    Anhand dieser kann man ja ganz genau feststellen WER das Paket WANN entgegen genommen hat.

    Und mit diesen Daten würd ich den herrn Verkäufer mal füttern und schaun was er dazu sagt.

    Grüßle,
    elefelle

    PS: Und danach bleibt dier immernoch die Option Anzeige und EBAY kontaktieren und so.

    ja, es geht noch lauter!

  • um-b
    Beiträge
    361
    • 7. Juni 2009 um 16:52
    • #4

    Ich habe per Überweisung bezahlt und als Päckchen verschickt (nicht versichert - leider). Ich habe lediglich die Quittung vom Paketshop.

    http://www.dbsoundnlight.de

  • ljbigfish
    Beiträge
    1.080
    • 7. Juni 2009 um 17:26
    • #5

    Dann ist das sein Pech, wenn er dir was anderes Schickt. (Evtl. wars ja auch absicht)

    Er soll jedenfalls das Pult zu dir schicken. Das hat nichts damit zu tun, ob du die Tastatur bezahlen müsstest oder nicht. Und die Kosten für den Rückversand der Tastatur müsstest du versuchen, auch wieder zu bekommen.
    Aber bevor du nicht das Pult hast, auf jeden Fall nichts bezahlen. Das kommt dich sonst noch teurer. So hast du auch eine Art Druckmittel gegen über dem Verkäufer. (Oder soll man Verhandlungs-Hilfe dazu sagen)


    Gruß Simon

  • um-b
    Beiträge
    361
    • 7. Juni 2009 um 17:42
    • #6

    Ich habs dem Verkäufer mal so geschildert und warte jetzt erstmal seine Antwort ab. Danke für die Hilfe bisher!

    http://www.dbsoundnlight.de

  • tufkamagi
    Beiträge
    945
    • 7. Juni 2009 um 17:52
    • #7

    EBen.

    Mein Vorredner hat da recht.
    Der ist ja eigentlich selber schuld wenn er dir nen Mist rausschickt.
    Du hast einen Kaufvertrag über ein DJ-Mischpult vorgenommen und deinen Teil des Vertrages erfüllt (bezahlt).
    Also MUSS der Verkäufer auch seinen Teil erfüllen... und liefern.
    Macht er das nicht, verhält er sich Gesetzwidrig.

    Das mit der Tastatur steht auf einem ganz andern Blatt und hat mit dem Kauf des Mischpultes überhaupt nix zu tun.

    Aber mal ganz unter uns: >Da sind ja schon 2 Intelligenzbolzen aneinander geraten. SORRY!
    Also wenn ich was kaufe und der Verkäufer liefert mir was falsches (sogar mit ankündigung), dann macht mich das stutzig.
    Und wenn der Verkäufer das falsch gelieferte dann zurückhaben will: bitte sehr. Aber doch nicht auf meine(deine) Kosten!
    Soll er dir eine Paketmarke zusenden oder das Geld überweisen. Vorher gibts da gar nix.
    Laut Ebayregeln muss er als Verkäufer ja auch den Rücktransport bezahlen wenn der Artikel grob von der Beschreibung abweicht.
    Nichtsdestotrotz wird das Paket auf eigene Kosten zurückgeschickt. Dann mach ich doch das aber über einen Paketdienst, der sich die Auslieferung quittieren lässt. Jetzt hast du GAR NIX in der Hand. Weil auf deinem Beleg steht nicht WAS WOHIN geschickt wurde, sondern nur, das irgendjemand ein Päckchen abgegeben hat.

    Dass der Verkäufer dir jetzt sooo kommt stinkt natürlich ganz gewaltig.
    Würde mich an Ebay wenden zuerst mal wenn sich das nicht klärt.

    Grüßle,
    elefelle

    ja, es geht noch lauter!

  • sven heinze
    Beiträge
    1.368
    • 7. Juni 2009 um 19:56
    • #8

    uh , das is bad, ich mach das immer über paypal , da gibts käuferschutz , dann kirgste da dein egld zurück , aber ich glaub in soeinem fall , wenn der verkäufer nicht mehr antwortet aneziege !

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • tufkagnd
    Beiträge
    153
    • 7. Juni 2009 um 22:05
    • #9

    Vergiss das Mischpult, vergiss dein Geld.

    Der Verkäufer hat dich 1A reingelegt. Ist schon komisch, dass die Tatsatur 2 Wochen braucht, um zu dir zu kommen, wenn normalerweise Pakete innerhalb Deutschland 1 bis 3 Tage brauchen.

    Ich würde versuchen direkt mit ebay zu sprechen, obwohl der S******laden eh nichts tun wird. Auf jeden Fall schlecht bewerten.

    Ansonten würde versuchen die Telefonnummer des Verkäufers zu bekommen. (Und dann anrufen)

    Mein Tpp: Nicht bei Ebay kaufen und Finger weg von Reloop

    Trotzdem viel Glück

  • fever fever
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    • 7. Juni 2009 um 22:22
    • #10

    einen nicht erhaltenden artikel melden bei ebay dann gibs schon mal drück von denen schau dir seine bewertung an wenn er schon viele negative hat und kurz vor den 90% steht dann wird sein konto bald gesperrt/eingeschrenkt.

    zudem bei der polizei eine anzeige erstatten, mach ich auch so und fackel nicht lange zudem kannst du dir dein lohn ausfall für die zeugenaussage auch noch erstatten lassen hihi....

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 7. Juni 2009 um 23:17
    • #11
    Zitat

    zudem bei der polizei eine anzeige erstatten...


    Weshalb?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • fever fever
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    • 8. Juni 2009 um 00:00
    • #12
    Zitat von "hell&dunkel"


    Weshalb?


    ganz einfach einleitung eines ermittlungsverfahren wegen betrug gemäß § 263 StGB

    das habe ich schon 11 mal gemacht bis jetzt immer mit erfolg, die leute haben ken bock auf ein Strafverfahren mit dem Staatsanwalt (öffentlicher dienst usw), da ja die beweise bei ebay praktisch auf ne silbertablett liegen, im übrigen fundiert Ebay als zeuge.

    gruss Andre´

  • treibsand
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    • 8. Juni 2009 um 00:07
    • #13
    Zitat von "hell&dunkel"


    Weshalb?


    Ich würde es auch erstmal mit "Betrug" (§263 StGB) versuchen.
    Das ist zwar ganz dünnes Eis, aber wenn sich nachweisen liesse, dass der entsprechende Verkäufer es darauf angelegt hat, dass die Tastatur Päckchen verschickt wird, um sich die € 50,- für eine fast wertlose Tastatur zu erschleichen, dann wäre das der richtige Schritt, um einem Betrüger das Handwerk zu legen.

    Also bitte hinterfragen, warum die Tastatur erst nach 2 Wochen und in welcher Form (versichert/unversichert). Ggf. schnellstens entsprechende Auktionen des Verkäufers dokumentieren und sichern (bei ebay verfallen die Seiten ja automatisch) und dem Verkäufer ein Ultimatum setzen, wann dein Pult einzutreffen hat.

    Aber wie bereits richtig festgestellt wurde: dein nicht erhaltenes Pult ist ein Vertragsbruch,
    das der Verkäufer Dir unaufgefordert oder irrtümlich etwas Falsches schickt ist sein Pech.
    Das Ganze erinnert zumindest entfern an eine neue Masche, um unerfahrenere Menschen über den Tisch zu ziehen - es kann aber auch nur ein Mißverständnis zwischen zwei unwissenden Privatpersonen sein. Letztere schaffen es aber i.d.R. das Ganze schneller abzuwickeln.

    Edith dankt Andre für sein schnelleres eingreifen...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 8. Juni 2009 um 00:25
    • #14
    Zitat

    Das ist zwar ganz dünnes Eis...


    Das ist das Problem dabei.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • treibsand
    Verifiziert
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    • 8. Juni 2009 um 00:36
    • #15

    Aber ggf. lässt sicht ja wieder Erwarten einiges nachweisen...
    Letztendlich entscheidet aber die Staatsanwaltschaft aufgrund von Verdachtsmomenten, ob denn aus der Anzeige was sinnvolles wird.
    Die Alternative dazu wäre, einen möglichen Betrüger mit seiner Masche davonkommen zu lassen. :?
    Bei ebay sollte man aber überlegen, ob einem das Kleingeld den Aufwand lohnt, oder ob es Lehrgeld ist.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 8. Juni 2009 um 06:07
    • #16

    Mich wundert es schon wieso hier manche überhaupt noch bei Ebay aktiv sind, wenn sie doch so eine schlechte Meinung davon haben. Mir wurde sogar schon von Ebay der Betrag erstattet, den ich an jemanden gezahlt hatte, der wohl mehrere Menschen getäuscht hatte. Paypal hin oder her, die helfen auch wenn man normal überweist.

    Eine Anzeige würde ich auf jeden Fall aufnehmen. Achte darauf, dass du die ganzen Daten der Transaktion von Ebay bekommst, die sind da sehr nett und helfen eigentlich immer gerne die schwarzen Schafe zu kicken. Die Anzeige ist auch kein Problem, denn er erfüllt ja seinen Vertrag nicht, in dem er das Pult nicht versendet.

    Wie schon vorher gesagt wurde, die Tastatur und das Pult sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Solange du beweisen kannst, dass die Tastatur an seine Adresse gesendet wurde ist alles in Ordnung. Welches Versandunternehmen hat eigentlich komplett unversicherte Pakete? Kommt mir komisch vor, dachte die wären immer bis zu einem Mindestbetrag versichert. Hört sich stark nach dem bescheidenen Götterboten an. Versuche immer jeglichen Kontakt zu denen zu vermeiden und jedes dritte Paket sieht aus wie durch den Fleischwolf gedreht. Der Fahrer hier lädt seinen Wagen wohl ohnehin mit der Wurftechnik. Teilweise muss er erst 5 oder mehr Pakete ausladen um an das gewünschte zu gelangen. :roll:

    Eine Frage sei aber gestattet. Wenn du schon wusstest, dass das Paket den falschen Inhalt hat, wieso hast du es dann überhaupt angenommen? Annahme verweigern - schwupps das Ding geht zurück an den Absender.

  • sven heinze
    Beiträge
    1.368
    • 8. Juni 2009 um 07:25
    • #17

    Also mir ist sowas extremes noch nie unter gekommmen und ich bin schon seit 2005 bei ebay , wenn mal sowas war hab och mein geld zurück bekommen

    hallo ich bin neu würde mich gerne hier mal erkundigen

  • DJheini
    Moderator
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    • 8. Juni 2009 um 08:13
    • #18

    Hatte mal einen sehr ähnlichen Fall, Anzeige wegen Betrug wurde von der Staatsanwaltschaft schnell eingestellt.
    Wenn es da keine eindeutigen Beweise gibt -> im zweifelsfalle für den Angeklagten. Ihr müsst immer daran denken:
    Ihr müsst demjenigen eine Schuld beweisen, nicht er seine Unschuld!
    Ich habe seinerzeit über die Emailadressen (er benutzte verschiedene) den Arbeitgeber herausgefunden. Da stellte
    sich heraus, das der Verkäufer noch Auszubildender war. Somit hatte sein Arbeitgeber großes Interesse daran, die
    Sache ins Reine zu bringen. Schon um den Ruf der Firma zu wahren. Da ging dann alles ganz schnell mit dem Geld. :D

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • ewok
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    7
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    • 8. Juni 2009 um 08:37
    • #19

    Geht es denn noch eindeutiger als in diesem Fall?

    Der Verkäufer bestätigt den Zahlungseingang und verweigert die Herausgabe des gekauften Artikels... und das ganze liegt schriftlich vor!

    Besser gehts doch nicht mehr :)

    http://www.partyontour.de

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 8. Juni 2009 um 09:11
    • #20

    ewok:
    Genau das schreiben ja schon einige.

    @ DJ heini:
    Natürlich stellt die Staatsanwaltschaft solche Verfahren schnell ein. Aber es kommt zu den Akten und darauf kommt es an. Meine letzte Anzeige hat das Fass zum überlaufen gebracht, da der Idiot auf Bewährung war. Dümmer geht's nimmer, denn ich sagte ihm ja, was ich machen werde wenn er mir die Ware nicht aushändigt.

    Die Beweise sind bei Ebay ja gut dokumentiert. Da die Tastatur für diesen Fall egal ist, ist es ein ganz klarer Vertragsbruch. Würde die Tastatur auch nur am Rande erwähnen und mich nur auf den Vertrag konzentrieren.

    Die Variante jemanden am Arbeitsplatz nachzustellen halte ich für nicht so klug. Verliert er dadurch seinen Arbeitsplatz kann sowas nach hinten losgehen, da die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein muss. Primär steht zwar dann der Arbeitgeber im Kreuzfeuer, dennoch wird dann jedes Wort auf die Goldwaage gelegt und man hat hinterher mehr Ärger als vorher.

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