ZitatBei den PAR Lampen sind i.d.R. Halogenleuchtmittel verbaut, auch wenn sie von außen nicht so aussehen! Daher fallen sie nicht in dieses Verbot mit rein. Veranstaltungstechnik hin oder her hat damit rein garnix zu tun. Gesetz ist Gesetz.
Also sind ACL-Funzeln(*) bald verboten... merkst du was?
(*)Nicht alle PARS sind mit Halogenbrennern bestückt.
Unter anderem GE4515, GE4596, GE4545 sowie die 230V/300W PAR56.
Halogen-PARs erkennt man am Halogenkolben in der Preßglaslampe.
Halogenlampen haben übrigens auch Glühfäden aus Wolfram.
Zitat von "Wikipedia"Spezielle Lampen wie beispielsweise zur Verwendung in Kühlschränken, Backöfen oder der Medizin sind nicht vom Verkaufsverbot betroffen. Diverse spezielle Bauformen von Glühlampen, wie zum Beispiel stabförmige Halogenlampen oder kleine Lampen für Taschenlampen oder Fahrzeuge, sind vorerst auch nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Reflektorlampen, die einen gerichteten Lichtstrahl abgeben, bei dem mindestens 80 % des Lichtes in einem Öffnungswinkel von maximal 120° austreten. Dies ist dadurch begründet, dass es zu diesen Lampen bisher keine ausreichend verbreiteten Alternativen gebe.