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Kurbelstativ ST-132

  • Chris Bangala
  • 3. Januar 2010 um 14:28
  • Geschlossen
  • Chris Bangala
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    • 3. Januar 2010 um 14:28
    • #1

    Hallo Leute, kennt jemand dieses Wind up vom American DJ.

    Würde gerne eine 4m oder 6m lange Dreipunkttraverse draufpacken und diese gleichmäßig mit 90kg maximal belasten. Dies soll bei einer öffentlichen Veranstaltung 150pax auf der gleichen Linie über dem DJ hängen, also über dem DJ Equipment. Das ganze wird aber nicht höher als 2,50m gekurbelt
    Habe schonmal nen Thread gestartet siehe hier:
    http://www.party-pa.de/phpBB/viewtopic.php?f=51&t=63388

    Jetzt bin ich mir aber nicht so sicher bei diesen Stativen, ob man die da wirklich ne Traverse draufpacken sollte... ?
    was meint ihr? hat das jemand von euch mit diesen schonmal gemacht?

    Das ST-132 ist ein absuluter TOP-Seller. Das Preis/Leistungsverhältnis ist im Markt ungeschlagen und professionelle sowie semiprofessionelle Anwerder schwören auf dieses Kurbelstativ.

    Technische Daten:
    - Maximale Höhe: 4m
    - Maximale Last: 100kg
    - Aufnehmer: 1 3/8" (geeignet für die Aufnahme von Lautsprechern mit 35mm Flansch)
    - Maximale Auslade des Stativs: 1.6m
    - Gewicht: 25 kg

    Gruß Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Chris Bangala (3. Januar 2010 um 14:31)

  • Chris Bangala
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    • 3. Januar 2010 um 14:30
    • #2

    das ganze wird nicht höher als 2,50m gekurbelt...

  • steffen schmieder
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    41
    • 3. Januar 2010 um 18:23
    • #3

    Das Stativ ist im Preisleistungsverhältnis wirklich zu empfehlen. Wenn man in Gewissen Auktionshäusern schaut gibt es gute Komplettangebote, inkl. 3 x 2m Traverse, 2 Stative und Trussaufnehmer.
    Hab ich mir gerade auch bestellt.

  • blade11
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    • 3. Januar 2010 um 19:31
    • #4

    Ich habe die ST-132 auch. Für genannte Anwendung nur zu empfehlen...du solltest eben nur schauen, dass die Stative sicher stehen, weil sie 3 Beiner sind...ansonsten gibts nix besseres im Preissegment. Theoretisch haben die Teile auch C1, zumindest gibt es eine C1 Version die technisch mit dem 132er absolut identisch ist, aber eben mit Protokoll und Prüfbuch. Einem Windup sind die Teile absolut vorzuziehen und vorallem auch sicher.

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • Dennis A.
    Verifiziert
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    • 4. Januar 2010 um 02:21
    • #5

    ist das das gleiche wie das "EUROLITE STC-400" ?

    Bei der minimalen Höhe gibt es verschiedene Angaben.
    Bei manchen steht 1,80m und bei anderen 2,20m.
    2,20m wäre mir etwas zu umständlich...


    gibt übrigens auch noch das "Manfrotto 387XU Super Wind Up"
    Aver das spilet in einer anderen Preisliga ;)

  • blade11
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    2.292
    • 5. Januar 2010 um 01:53
    • #6

    STC-400 ist das gleiche Teil. Also die minimale Höhe beim Transport möchte ich bemängeln...Zudem wenn man aufgebaut die Truss drauf hat und die 3 Beine recht stellt, lässt sich die Traverse ohne Hocker quasi nicht bestücken, weil vom Boden zur Truss sinds dann schon mind. gute 2m, eher mehr. Aber der Preis macht das wieder weg. Ich bestücke dann meist von der Bühne aus und stelle die Truss eben davor/dahinter.

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • Eliminator
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    3.105
    • 7. Januar 2010 um 07:55
    • #7

    Ich habe das Ding auch, aber mangels Zulassung kommt es nur als Aufbauhilfe oder für Lasten bis 20 Kilo im Einsatz. Das hohe Gewicht sehe ich eher als Vorteil.

    FOH = Holz vor der Hütte!

  • Christian Ever
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    • 7. Januar 2010 um 11:00
    • #8

    Ich habe auch welche von den Teilen und bin echt zufrieden :D
    Wie es bei China üblich ist, gibt es die gleichen Stative von mehreren Herstellern.
    Wie Blade11 schon sagte, hat einer sogar die C1 Zulassung (dafür aber sicher etwas teurer). Die baugleichen Modelle haben also ein "quasi C1", da sie ja trotzdem über die Sturzsicherung usw. verfügen.

    Ich bin auch kein Riese und kann die aufliegende Traverse mehr oder weniger bequem ohne Leiter oder Hocker bestücken. Bei einem 40kg MH brauchst Du dann so oder so Hilfe :lol:

    Für Deine Anwendung würde ich da kein Problem sehen :wink:

    Christian

  • skyworker
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    • 7. Januar 2010 um 13:25
    • #9

    @ Christian - ich kann den Begriff "quasi C1" gerade nirgendwo in meinem Unterlagen finden - könntest du mir da mit der Quelle aushelfen?

    Jetzt mal ernsthaft: ich kenne dieses Stativ, ich hatte auch mal welche. Sackschwer, dafür vollig unpraktisch (wegen der Minimalhöhe) und zudem in meinen Augen nicht ganz ungefährlich. 85 Kilo erscheinen mir gewagt.
    Aber: Stative sind in der Regel nicht für die Aufnahme von Traversen geeignet. So auch das ST-132. Es geht dabei nicht nur um eine zulässige Last, sondern auch ein paar andere Faktoren, zum Beispiel die Richtung der Krafteinleitung, Torsion und Zugbelastung etc.. Ich würde mir nun überlegen, warum in der Regel gut bezahlte und ausgebildete Ingenieure diese Einschränkung machen, wo doch der geneigte Party-PA-Leser zu einer ganz anderen Auffassung kommt? Klar geht das, machen wir schon immer so, ein Kumpel hat... Könnte es vielleicht sein, dass Hörensagen oder Glück haben doch nicht über fachliche Kompetenz geht?
    Was uns zu der Frage führt: warum gibts sowas dann im Set mit Traversen zu kaufen? Dann muss das doch auch zulässig sein? Die Moderatoren und Administratoren mögen mir diesen Vergleich (leicht unscharf) nun verzeihen, aber: man darf in Deutschland Cannabis konsumieren, man darf es nur nicht besitzen...

    In diesem Sinne - SKY

    PS: Manch einer hier mag mich nun für überheblich, arrogant oder schlimmeres halten. Darf er gerne ^^

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Marian Humann
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    1.680
    • 7. Januar 2010 um 13:41
    • #10
    Zitat von "skyworker"

    @ Christian - ich kann den Begriff "quasi C1" gerade nirgendwo in meinem Unterlagen finden - könntest du mir da mit der Quelle aushelfen?

    Jetzt mal ernsthaft: ich kenne dieses Stativ, ich hatte auch mal welche. Sackschwer, dafür vollig unpraktisch (wegen der Minimalhöhe) und zudem in meinen Augen nicht ganz ungefährlich. 85 Kilo erscheinen mir gewagt.
    Aber: Stative sind in der Regel nicht für die Aufnahme von Traversen geeignet. So auch das ST-132. Es geht dabei nicht nur um eine zulässige Last, sondern auch ein paar andere Faktoren, zum Beispiel die Richtung der Krafteinleitung, Torsion und Zugbelastung etc.. Ich würde mir nun überlegen, warum in der Regel gut bezahlte und ausgebildete Ingenieure diese Einschränkung machen, wo doch der geneigte Party-PA-Leser zu einer ganz anderen Auffassung kommt? Klar geht das, machen wir schon immer so, ein Kumpel hat... Könnte es vielleicht sein, dass Hörensagen oder Glück haben doch nicht über fachliche Kompetenz geht?
    Was uns zu der Frage führt: warum gibts sowas dann im Set mit Traversen zu kaufen? Dann muss das doch auch zulässig sein? Die Moderatoren und Administratoren mögen mir diesen Vergleich (leicht unscharf) nun verzeihen, aber: man darf in Deutschland Cannabis konsumieren, man darf es nur nicht besitzen...

    In diesem Sinne - SKY

    PS: Manch einer hier mag mich nun für überheblich, arrogant oder schlimmeres halten. Darf er gerne ^^


    Absolute Zustimmung :)
    Hinzufügen möcht ich noch dass die BGV C1 die Verwendung von Material mit beschreibt. BGV C1 Konformität ist also nur dann gegeben, wenn das Gerät auch Bestimmungsgemäß eingesetzt wird.
    Das vergessen leider viele Anwender und Hersteller...

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 7. Januar 2010 um 13:50
    • #11

    Aber Uli, wenn der Onkel aus dem verlinkten Shop schreibt:

    Zitat von "der Onkel aus dem Onlineshop"

    Das Standforce besticht durch sehr hohe Verarbeitungsqualität, was in diesem Preisbeich keinesfalls selbstverständlich ist!
    Außerdem ist dieses Stativ vom TÜV zugelassen.
    Durch seine Tragfähigkeit von 85Kg, ist dieses Stativ auch für kleine Traversenanwendungen geeignet.

    Dann darf das die versammelte Beschallerjugend doch ernst nehmen, oder? :grin:

    Hat schon einmal jemand von euch zwei wesentlich stabilere "Industriestandardtraversenlifte" VMB TE074 mit 12m Truss, 24 Ray, 6 Stufen in 4,5m Höhe gekurbelt und dann an der Konstruktion gewackelt?

    2x85kg= 170kg auf zwei von den TÜV-Siegel-GS-Liften sind auch nur unwesentlich weniger Last. Die würde mir mit 4m Höhe allerdings Bauchschmerzen bereiten.

    Die Dingens sind Stative: 6er Bar drauf und fertig.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • Christian Ever
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    • 7. Januar 2010 um 13:56
    • #12

    Na ja ...
    Also Sackschwer ist schon richtig - wobei ich mir bei einem extrem leichten Stativ mehr Sorgen machen würde.
    Bei der Minimalhöhe hast Du vielleicht nicht Unrecht - aber das ist der Kompromiss den man eingehen muss bei einem so derart günstigen Stativ.
    Das Stativ hat alle Sicherheitseinrichtung nach C1 - und eines aus der China-Fabrik laufenden Teile bekommt dann sogar noch ein C1 Gutachten.
    Der Threadsteller hat doch schon gesagt, gleichmäßig belastet - und ich gehe jetz auch davon aus, dass das Teil eben auf festem Untergrund steht. Wo ist dann ein Problem mit der Krafteinleitung - oder sogar Torsion?
    Also ich persönlich hätte bei 90kg Belastung (mit anständiger Traverse) keine Bauchschmerzen.
    Da es sich aber um eine öffentliche Veranstaltung handelt und sich unter der Traverse Menschen befinden kann es im Fall der Fälle natürlich böse sein (Bestimmungen nicht beachtet).
    Wobei dann auch viele andere Dinge beachtet werden müssen / müßten wie wir wissen :roll:

    Gruß
    Christian

  • skyworker
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    • 7. Januar 2010 um 14:12
    • #13

    @ Christian: Papier und Bleistift raus - skizzieren - Kräfte einzeichnen! Dann siehst du, dass die Kraft nicht senkrecht eigeleitet wird. Damit hast du bereits dein erstes Problem - ein Drehmoment, dass auf den Auszug wirkt. Bei ungleichem Hub oder ungleicher Belastung maximiert sich dieses Problem. Das hier verwendete Rohr wird zumindest darunter leiden. Sobald das Drehmoment in einer Achse auftritt, kommt es auch in der anderen Achse zu Torsion / Verdrehung ("schön" zu sehen in den bekannten Videoclips, in denen Bühnendächer einstürzen - das sind die Stempel, die plötzlich wegknicken, wenn sich das Trusscaree verdreht) - auch dafür ist das Material dieses Stativs nicht ausgelegt. Der Vergleich zum TE074 verdeutlicht sehr schön, wo die Unterschiede liegen.

    Stichwort TÜV, C1 etc: Was genau wurde da eigentlich geprüft? Das gesamte Stativ? Die Winde?

    Stichwort "Bestimmungsgemäßer Einsatz" - wo liegt der? Ich meine nicht den Text der Marketingabteilung!

    Zuletzt noch ein Vergleich: Manfrotto Windup 087 oder wie das Ding heißt. Zentrische Last 30 kg oder so... Bitte mal die Ausführung vergleichen und dann mal in den Garten gehen und irgendwas mit 85 Kilo anheben... dann noch mal nachdenken, ob man das wirklich tun möchte.

    Stabile Grüße

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • michael beyer
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    • 7. Januar 2010 um 15:51
    • #14
    Zitat

    Zuletzt noch ein Vergleich: Manfrotto Windup 087 oder wie das Ding heißt. Zentrische Last 30 kg oder so... Bitte mal die Ausführung vergleichen und dann mal in den Garten gehen und irgendwas mit 85 Kilo anheben... dann noch mal nachdenken, ob man das wirklich tun möchte.

    Kann man jetzt so :D oder so :( verstehen ...

  • skyworker
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    • 7. Januar 2010 um 16:12
    • #15

    Kann man? Na dann will ich das mal präzisieren:

    Ein Manfrotto kann auf Grund seiner Machart, Mechanik und der verwendeten Komponenten 30 Kilo, das hier erwähnte Chinastativ ist deutlich einfacher und schwächer konstruiert und kann damit in meinen Augen keine 85 Kilo heben. Zumindest nicht zuverlässig.

    In meinen Augen sollte manch einer hier mal drüber nachdenken, wie viel 85 Kilo sind! Sowas kann heilsam sein und den Blick schärfen.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • michael beyer
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    • 7. Januar 2010 um 16:42
    • #16

    Na ich habe ja die Manfrotto und habe das schon richtig verstanden. Ich würde auch kein Gramm mehr als meine beiden Scanner an ein Manfrotto hängen (mit Haken etc kommen genau 30kg zusammen) Man merkt beim Kurbeln schon, wieviel Gewicht da nach oben gestemmt wird.

    Für den nicht öffentlichen Bereich kann man sicher solche Chinateile nutzen, aber wirklich nur dort, denn dann geht nur das Material über den Jordan und nicht irgendwelche Unbeteiligten.

  • audio-pip
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    • 7. Januar 2010 um 17:01
    • #17
    Zitat von "hell&dunkel"

    Hat schon einmal jemand von euch zwei wesentlich stabilere "Industriestandardtraversenlifte" VMB TE074 mit 12m Truss, 24 Ray, 6 Stufen in 4,5m Höhe gekurbelt und dann an der Konstruktion gewackelt?

    Ja die bekommt der Onkel vom Bauamt bestimmt umgeworfen wenn er nur lang genugt drann wackelt darf. Wirst du wohl im Boden verankern müssen! :grin:

    Oder noch einfacher Gewebe wechseln... Schülerloze oder so :lol:

    Sebastian

  • skyworker
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    • 7. Januar 2010 um 18:21
    • #18

    Ein sehr fundierter Beitrag - Kompliment!

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Chris Bangala
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    285
    • 7. Januar 2010 um 18:52
    • #19

    mmhhh, macht mich nachdenklich, jedoch halten sich während der Va dort keine Leute drunter unter, die Stative stehen praktisch direkt und dem DJ eher unter seiner ausrüstung... schaut mal was ich für ein Foto gefunden habe(nicht von mir) das sind die gleichen Stative mit 6m Truss, ich finde dort hängt erheblich zu viel dran und vorallem nicht nach Vorschrift (siehe die Spanngurte an den LS

  • michael beyer
    Beiträge
    2.136
    • 7. Januar 2010 um 19:04
    • #20

    Ein Arbeitsplatz, den ich nicht betreten würde. War der DJ vielleicht selbstmordgefährdet?

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Beyer (7. Januar 2010 um 19:40)

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