1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Hobby Forum
  4. Disco

Private VA - Gema FREI ?!?!

  • sven wessoly
  • 24. Mai 2010 um 02:24
  • sven wessoly
    Beiträge
    276
    • 24. Mai 2010 um 02:24
    • #1

    Moin!
    Auf der Homepage eines Mobilen DJs fand ich folgende Aussage:

    Wie wird das mit der Gema geregelt?
    Bei Privatfeiern muss generell KEINE Gema bezahlt werden, sofern Sie jeden Gast einladen und auch persönlich kennen.
    Bei öffentlichen Feiern muss diese Gemagebühr entrichtet werden! Ich berate Sie gerne, wie dies abläuft und helfe beim Ausfüllen der Unterlagen. Bedenken Sie dass einige Restaurants eine jährliche Pauschale an die Gema zahlen und somit diese Gebühr für Sie entfällt. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrem Gastwirt bzw. Lacation-Betreiber. Die Abrechnung der Gema über mich kann ich leider nicht übernehmen.

    Den ersten Satz halte ich doch für sehr fragwürdig ... Stimmt das?!

    Gruß, Svenner

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 24. Mai 2010 um 03:26
    • #2

    Man kann nicht sagen:"Zeig mir Deinen Perso - So, jetzt kenne ich dich = Du darfst rein = GEMA frei."
    "Kennen" alleine genügt nicht, sondern

    - "Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht oder alle eine solche zum Veranstalter haben"
    -"dass wenn auch Fremde ungehindert die Musik hören können, die GEMA-Pflicht besteht. Schon ein einziger Partygast ohne enge persönliche Beziehung zum (Veranstalter) begründet die GEMA-Pflicht."
    Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/gema-pflicht_001531.html

    Nebenbei - Stichwort Versammlungsgesetz.
    Ich las mal von einer privaten, nicht-öffentlichen Geburtstagsfeier mit 15 Gästen auf Privatgelände.
    Trotzdem sei die Polizei gekommen, und wollte deren Genehmigung durch das Ordnungsamt o.ä. sehen. Hätten sie gehabt.

    Ich war bei einer privaten Party mit ein paar hundert Gästen auf einer angemieteten, umzäunten Wiese. Diese VA war GEMA-pflichtig.
    Am Sonntag-Morgen kam eine Polizei-Streife, schaute kurz rein, und wollten deren Genehmigung durch die Ortsverwaltung sehen.
    Hatten sie da. Quelle: Persönlich dabei gewesen.

    Wenn ein Dienstleister schon über GEMA-Pflicht schreibt, dann sollte er m.E. seine Kunden auch darauf hinweisen.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 24. Mai 2010 um 06:57
    • #3

    ersteinmal danke für das ausführliche Interresse an meiner HP :)

    ..und wenn meine Texte schon zitiert werden möchte ich auch gerne dadrauf antworten:

    mein Hauptklientel ist einfach die Hochzeit oder der Geburtstag mit durchschnittlich 65 Personen. Besonders bei Hochzeiten wird hier im Norden(ja ich verallgemeinere jetzt) sehr oft im kleineren Kreis gefeiert (knappe 50pax) und solche Veranstaltungen sind NORMALERWEISE Gema-frei

    belegen will ich das auch. Ich denke der Link zur Gema ist am effizientesten:

    http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-information/

    ->Öffentlichkeit
    -> was ist Öffentlichkeit

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • sven wessoly
    Beiträge
    276
    • 24. Mai 2010 um 11:42
    • #4

    Hallo Bassfaceb!
    Sorry, ich wollte Dir nicht auf den Schlips treten ...
    Bin durch Zufall (über google glaube ich) auf deine Page gestoßen (die ich übrigens gut aufgebaut finde) und die Konkurrenz im Kieler Umkreis schaut man sich dann ja gerne mal an ;)

    Mir selbst war immer nur bekannt, dass sich der Veranstalter selbst (also das Brautpaar etc.) um die GEMA kümmern muss (wenn der Betreiber der Gastwirtschaft dies nicht schon getan hat). Als ich dann deine Aussage fand, war ich schon positiv überrascht ... konnte es aber nicht glauben. Im PA-Forum wollte ich es nicht aufhängen ... da hätte man wohl gleich auf den Kopf bekommen ;)

    In dem von dir verlinkten Absatz steht:
    Nur wenn zwischen allen anwesenden Personen eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht ...

    Was ist denn mit dem DJ selbst ... der hat ja nun (meistens) keine direkte Beziehung zu dem Veranstalter!? Somit wäre das doch schon wieder nichtig. Anders wäre es, wenn der VA einfach ne ANlage hinstellt und MIX-CDs o.ä. laufen lässt.

    Generell kann ich als DJ doch definitiv sagen mit der GEMA nichts zu tun zu haben, oder?!
    Ein Freund der Hauptberuflich DJ ist, hat sich Mal versucht mit der ganzen GEMA-Materie auseinanderzusetzen ... und hat aufgegeben.

    Gruß, Svenner

  • Florian Freytag
    Beiträge
    55
    • 24. Mai 2010 um 15:03
    • #5

    Moin,

    da gibt es auch schon Gerichtsurteile drüber.

    Die Rechtsprechung ist derzeit wohl so, dass Jeder Gast eine persönliche Bindung zum Gastgeber haben muss.
    Die Gäste untereinander dürfen vorher keinen Persönlichen Kontakt haben. Also wenn der Kalle die Uschi noch nicht kennt, ist das nicht kriegsentscheident. Wichtig ist, dass beide mit dem Gastgeber befreundet sind.
    Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00

    Wenn GEMA Pflicht fällig wäre, weil jemand den DJ nicht gekannt hat, dann wäre das bestimmt ein Urteil, von dem man in den Medien gehört hätte.

    Mir hat mal jemand erzählt, dass die GEMA auch mal einen Prozess verloren haben soll, in dem es um eine Türkische Hochzeit mit 600Pers. ging. Leider habe ich das nur gehört. Wenn jemand da ein Aktenzeichen hat, wäre das mal interessant.

    Florian

    Basshörner! -> Für den Sound schlepp ich gern..

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 24. Mai 2010 um 15:22
    • #6
    Zitat von "Sven Wessoly"

    Hallo Bassfaceb!
    Sorry, ich wollte Dir nicht auf den Schlips treten ...


    So habe ich das auch nicht interpretiert... kannst gerne meine Page betrachten...dafür ist sie ja auch da... auch die Planungstips sind zum benutzen da(solange niemand unerlaubt einfach meine Texte auf seine HP stellt)


    Zitat von "Sven Wessoly"

    Was ist denn mit dem DJ selbst ... der hat ja nun (meistens) keine direkte Beziehung zu dem Veranstalter!? Somit wäre das doch schon wieder nichtig.


    Damit hast du mich tatsächlich auf dem falschen Fuß erwischt und machst mich damit stutzig... ich werde am Dienstag mal bei der Gema anrufen. Mal sehen was die dazu sagen...obwohl ich dort bis jetzt selten eine Kompetenz an der anderen Seite der strippe hatte :| (ich bin mir zwar sicher, dass die das so auslegen, dass sie geld bekommen, aber ich werde es mir mal anschauen
    Vorstellen kann ich mir das aber auch nicht so recht, dass der Musiker/DJ das Brautpaar kennen muss.

    @ Florian: danke für das AZ...kannte ich noch nicht

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • toadie
    Verifiziert
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    883
    Marktplatz Einträge
    1
    • 24. Mai 2010 um 15:44
    • #7

    Punkt 1:

    Wo kein Kläger da kein Richter.

    Punkt 2:

    Gema Frei sind alle privaten Feiern und Feste wo eingeladen wird.
    Wenn ich also jemanden persönlich einlade (am besten schriftlich) dann ist die Gema außen vor.
    Ob ich mit ihm befreundet bin ist dabei ziemlich unerheblich, da dies schlichtweg nicht zu beweisen ist. Ich würde Ihn ja nicht einladen wenn ich ihn nicht kennen würde, oder? :D
    Sind Personen vor Ort die keine Einladung haben so ist nachzuweisen, dass man diese Personen kennt und persönlich eingeladen hat.
    (Mich würde interessieren, wie die Gema das Gegenteil beweisen möchte...)

    Nicht Gema frei ist alles was einen gewerblichen Character hat.

    Also öffentliche Werbung, egal in welcher Form. Wird Eintritt genommen ist die Gema dabei, werden Getränke verkauft ist die Gema dabei.
    Sogar wenn du deine Dienstleistung als DJ verkaufst und kostenpflichtig auflegs kann man dir daraus einen Strick drehen...
    Drum vermiete ich bei solchen Events immer nur die Technik, meine Dienstleistung als Plattenleger ist natürlich völlig kostenfrei, da ich den Gastgeber natürlich kenne und natürlich auch eine Einladung habe :grin:

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • florian steixner
    Beiträge
    682
    • 24. Mai 2010 um 16:38
    • #8

    Blöde Frage, aber wie ist das dann, wenn ich eben solch eine private Feier veranstalte, alle Leute geladen werden, ich kenne alle Leute, blablabla etc. ABER ich drehe die Musik so laut auf, dass fremde Menschen am Straßenrand mithören?

    Gruß,
    Florian

    P.s.: Ich gründe jetzt auch einen Verein "Money for nothing" :twisted:

  • Florian Freytag
    Beiträge
    55
    • 24. Mai 2010 um 17:19
    • #9

    Tja,

    dann ist das ganz einfach.

    -> BLECHEN :)

    Florian

    Basshörner! -> Für den Sound schlepp ich gern..

  • Jürgen Klingel
    Reaktionen
    506
    Beiträge
    4.854
    • 24. Mai 2010 um 18:08
    • #10
    Zitat von "Florian Steixner"

    P.s.: Ich gründe jetzt auch einen Verein "Money for nothing" :twisted:

    Sehr cool - und ich nehm dann den zweiten Teil des Satzes aus dem "Dire Straits"-Titel :shock: :lol:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 24. Mai 2010 um 18:11
    • #11

    :lol:

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 24. Mai 2010 um 18:50
    • #12
    Zitat von "Sven Wessoly"

    Was ist denn mit dem DJ selbst ... der hat ja nun (meistens) keine direkte Beziehung zu dem Veranstalter!?

    Der DJ ist genauso wie der PA-ler, der Kellner, der Koch,die Security, ..... Mitarbeiter der VA und nicht Teilnehmer/Partygast.

    Zitat

    Generell kann ich als DJ doch definitiv sagen mit der GEMA nichts zu tun zu haben, oder?!

    Eigentlich schon. Wenn aber der Kunde = Auftraggeber = Veranstalter dann GEMA-Gebühr + Bußgeld an die GEMA zahlen muß -> "warum hat der DJ mich nicht darauf hingewiesen ? - Den buch ich nie wieder !"

    Zitat

    Ein Freund der Hauptberuflich DJ ist, hat sich Mal versucht mit der ganzen GEMA-Materie auseinanderzusetzen ... und hat aufgegeben.

    Verständlich, ich bin auch schwer am "kauen" - und kein Bock mehr darauf.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • florian steixner
    Beiträge
    682
    • 24. Mai 2010 um 20:10
    • #13
    Zitat von "Jürgen Klingel"

    Sehr cool - und ich nehm dann den zweiten Teil des Satzes aus dem "Dire Straits"-Titel :shock: :lol:


    Du meinst, sie haben den Song der GEMA gewidmet? :lol:

  • treibsand
    Verifiziert
    Reaktionen
    1.556
    Beiträge
    9.421
    Marktplatz Einträge
    1
    • 25. Mai 2010 um 00:53
    • #14
    Zitat von "Florian Steixner"


    Du meinst, sie haben den Song der GEMA gewidmet? :lol:


    Was hat die Gema mit "Hühnchen für umsonst" zu tun :roll: :shock: :grin: :twisted:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 25. Mai 2010 um 01:35
    • #15
    Zitat von "treibsand"

    Was hat die Gema mit "Hühnchen für umsonst" zu tun ?

    Nach der GEMA-Abrechnung fühlt man sich wie ein "gerupftes Huhn" .... und daß eigentlich für umsonst, denn man bekommt ja keine entsprechende Gegenleistung dafür. Sondern man "kauft" sich vor der Bestrafung frei ?

    Und wers genau wissen will: "chicks for free"....... daß ist nicht jugendfrei.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • freeze
    Beiträge
    1.266
    • 25. Mai 2010 um 21:35
    • #16

    Viel interessanter ist jetzt folgende Fragestellung...

    Ein Abiball.

    Veranstalter ist offiziell ein Schüler oder eine Schülerin des Abiball-Komittees, die Veranstaltung selbst ist aber definitiv eine Schulveranstaltung, ob sie jetzt dort stattfindet oder nicht. Die Leute kennen sich und wurden alle eingeladen, doch ein Beitrag von sagen wir mal 30€ pro Person muss für das Essen (ca. 15 Euro) und die sonstigen Unkosten bezahlt werden.

    Tja, große Frage: GEMA-pflichtig oder nicht?

  • bassfaceb
    Beiträge
    1.127
    • 25. Mai 2010 um 22:12
    • #17

    ja, 100%ig Gema pflichtig!

    einige Gaststätten/Veranstaltungsräume zahlen aber eine jährliche Gema Pauschale... am Besten dort mal anfragen, ob die sowas machen

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • Freddy Wied
    Beiträge
    60
    • 8. Juni 2010 um 15:56
    • #18

    aber aufpassen... viele zahlen (wenn ich richtig informiert bin) nur für Hintergrundmusik.

  • chief
    Beiträge
    356
    • 9. Juni 2010 um 16:39
    • #19

    Die Gema-Problematik finde ich persönlich auch immer sehr verwirrend. Ich vermute sogar, dass dies ein Stück weit Absicht ist, damit sie hinterher das doppelte verlangen können, wenn es nicht richtig angemeldet war.

    Nebenbei, wer von euch kennt denn folgendes?
    http://www.youtube.com/watch?v=KVf6QqIT-tw

    Hab das neulich mal live gehört und muss nun ständig daran denken, wenn irgendwer das Wort "Gema" in den Mund nimmt. :grin:

    Gruß
    Dirk

    Das Auge hört mit!

  • Bratkartoffel
    Beiträge
    130
    • 8. Januar 2014 um 14:58
    • #20
    Zitat von "Florian Freytag"

    Mir hat mal jemand erzählt, dass die GEMA auch mal einen Prozess verloren haben soll, in dem es um eine Türkische Hochzeit mit 600Pers. ging. Leider habe ich das nur gehört. Wenn jemand da ein Aktenzeichen hat, wäre das mal interessant.


    Ja, der Thread ist alt. Aber wenigstens so interessant, dass ich ihn gefunden habe. Hier ist das Urteil:
    http://www.kanzlei.biz/nc/urheberrech…5-c-403-08.html
    Finde ich sehr bemerkenswert. Das klingt schon ganz anders als die Interpretation der gesetzlichen Regelung durch die Gema... :evil:

    Die ganze Band spielt falsch!

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  2. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™