Moin!
Auf der Homepage eines Mobilen DJs fand ich folgende Aussage:
Wie wird das mit der Gema geregelt?
Bei Privatfeiern muss generell KEINE Gema bezahlt werden, sofern Sie jeden Gast einladen und auch persönlich kennen.
Bei öffentlichen Feiern muss diese Gemagebühr entrichtet werden! Ich berate Sie gerne, wie dies abläuft und helfe beim Ausfüllen der Unterlagen. Bedenken Sie dass einige Restaurants eine jährliche Pauschale an die Gema zahlen und somit diese Gebühr für Sie entfällt. Sprechen Sie dazu bitte mit Ihrem Gastwirt bzw. Lacation-Betreiber. Die Abrechnung der Gema über mich kann ich leider nicht übernehmen.
Den ersten Satz halte ich doch für sehr fragwürdig ... Stimmt das?!
Gruß, Svenner