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VA fällt aus ... trotzdem (Teil)Gage verlangen?

  • PeeKay
  • 20. Juli 2011 um 10:41
  • PeeKay
    Beiträge
    487
    • 20. Juli 2011 um 10:41
    • #1

    Vorab: Ich war bisher immer auf "witterungsunabhängigen" VAs gebucht. Nun bin ich am Samstag bei einer privaten Open-Air "Pool- und Beachparty" als DJ engagiert, die sehr wahrscheinlich ins sprichwörtliche Wasser fällt. Es ist zwar bei einem Bekannten und die Frage nach der mir entgangenen Gage ist, wenn die VA wirklich abgesagt wird, nur platonisch. Aber: Ich bin nun am überlegen einen solchen Passus generell in meine AGBs aufzunehmen...

    Meine Idee ist nun, dass ich festlege, wenn eine VA ausfällt oder abgesagt wird (aus welchen Gründen auch immer), und diese Absage erst eine Woche vor dem eigentlichen VA-Termin erfolgt, trotzdem 25% der vereinbahrten Gage fällig sind.

    Ist das realistisch?
    Wie handhabt Ihr sowas?

    Servus! Peter.

    Einmal editiert, zuletzt von PeeKay (24. Juli 2011 um 17:08)

  • Bernd Masu
    Beiträge
    1.022
    • 20. Juli 2011 um 10:58
    • #2

    Kommt darauf an - aus welchen Gründen ? - (Wenn z.B. wegen schlechtem Wetter = "höhere Gewalt".)

    Wenn der (gewerbl.) Veranstalter keine Einnahmen hat - von was solche Storno-Kosten bezahlen ? Unternehmerisches Risiko ?

    Solche Klauseln kann man grundsätzlich schon machen. Je kurzfristiger die Absage oder Nicht-Durchführbarkeit, desto teurer.
    Denn man kann den Termin ggf. nicht (mehr) an Andere vergeben, und hat dadurch Einnahmenausfälle.

    Und wie ist es umgekehrt ? Wenn der gebuchte DJ nicht kann ? z.B. plötzlich krank wird (Unfall, etc.). Auch dafür sollte man im Vertrag Lösungen anbieten.

    Zitat

    Nun bin ich am Samstag bei einer privaten Open-Air "Pool- und Beachparty" als DJ engagiert, die sehr wahrscheinlich ins sprichwörtliche Wasser fällt.

    Erst mal sehen, und mit dem Veranstalter gleich vorab Alternativen besprechen. Vielleicht kann man z.B. im Wohnzimmer feiern ? (etwas Möbel rücken, Sachen aufbauen, etc.)

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • PeeKay
    Beiträge
    487
    • 20. Juli 2011 um 11:10
    • #3
    Zitat von "Bernd Masu"

    Solche Klauseln kann man grundsätzlich schon machen. Je kurzfristiger die Absage oder Nicht-Durchführbarkeit, desto teurer. Denn man kann den Termin ggf. nicht (mehr) an Andere vergeben, und hat dadurch Einnahmenausfälle.

    Genau das ist ja meine Überlegung...

    Zitat

    Und wie ist es umgekehrt ? Wenn der gebuchte DJ nicht kann ? z.B. plötzlich krank wird (Unfall, etc.). Auch dafür sollte man im Vertrag Lösungen anbieten.

    Guter Einwand! Habe ich noch garnicht bedacht. Denn: Wenn ich schon diesem "Ausfallpassus" zur Diskussion bringe, kommt sicher auch die Frage auf "und was ist wenn Sie absagen müssen"? Muss aber dazu sagen, dass ich zwei, drei andere DJs in meiner Gegend kenne mit denen ich oft zusammenarbeite und wir uns gegenseitig aushelfen/empfehlen, wenn einer mal ausfällt oder zu dem gewünschten Termin nicht frei ist. Aber richtig: Wird sowas schriftlich fixiert, muss auch das Thema Hand und Fuss haben...
    :?

    Zitat

    Erst mal sehen, und mit dem Veranstalter gleich vorab Alternativen besprechen.

    Klar werden wir da eine Lösung finden, ausser es wird komplett abgesagt. Die Party ist ja bei einem guten Bekannten und daher sehe ich dort das Thema relativ locker. Die Kiddis werden sicher auch bei Regen im -beheizten- Pool rumplanschen und die Erwachsenen dann halt in der trockenen Garage, oder schnell aufgestellten Zelt Ihre Cocktails schlürfen. :wink: Ich bin bei sowas ziemlich flexibel, solange meine Technik nicht gefährdet ist...

    Meine Frage zielt daher auch mehr auf zukünftige Engagements... :roll:

    Servus! Peter.

  • djobi
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    • 20. Juli 2011 um 11:39
    • #4

    Ich habe so einen Passus in meinem DJ-Vertrag.
    Ich kenne auch andere Kollegen, die das haben.

    Möglich ist z.B. bis 4 Wochen vor Veranstaltung Rücktritt möglich, danach XX% Stornogebühr.
    Teilweise habe ich auch schon Staffelungen (z.B. Absage am Veranstaltungstag = 100%) gesehen, viele haben das auch bei Materialvermietung in den Miet AGBs.

    Letztens hatte ich auch so einen Fall: ein Bekannter sagt seine Hochzeit ab, weil seine Mutter im Sterben liegt.
    Für mich wars doppelt blöd, zum einen weil ich die Familie lange kenne, davon abgesehen war es ein beliebter (Hochzeits-)Termin und ich hatte dafür andere Anfragen abgesagt.

    In dem Fall (weil Bekannter) habe ich auch Forderungen verzichtet, auch weil ich mir sicher bin, daß ich bei dem Nachholtermin (wieder) von ihm gebucht werde - und sich mein "Ausfall" damit auch wieder kompensiert.

    Ansonsten bin ich definitiv für Ausfallpauschalen - gerade wenn ich für größere Veranstaltunggen Material zumieten muss oder andere Anfragen absagen muss. Und ja, das ist dann unternehmerisches Risiko des Veranstalters. Wenn es größere Geschichten sind, muss er notfalls so etwas versichern.

    Für meinen möglichen Ausfall arbeite ich hier im Umkreis mit genug Kollegen zusammen, als das sich sowas kompensieren läßt. Dies erkläre ich auch bei der Buchung - und dies wird sehr positiv von den Kunden aufgenommen!

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • skyworker
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    • 20. Juli 2011 um 11:44
    • #5
    Zitat

    Unternehmerisches Risiko ?

    - ja, liebe Buben und Mädchen, sowas gibt es in der Tat. Und das kann auch schmerzhaftest Geld kosten! Und ist völlig real!

    Man kann nun wunderbar philosophieren, über (teil)erbrachte Leistungen, blockierte Termine, Verdienstausfall - hilft aber alles nix. Der Angang, das Thema von der anderen Seite zu beleuchten, ist sicher nicht verkehrt.

    Da im komkreten Fall - so liest sich das zumindest - wohl keine wirkliche Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht (beim Auftraggeber sicher nicht, beim technischen Dienstleister "glaub ichs nicht"), ist dieses Beispiel vielleicht ein bisschen ungeeignet.

    Wie wäre es, wenn man das Thema in die real existierende Wirtschaft verlagert und dort weiter diskutiert?

    SKY

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  • Kracky
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    • 20. Juli 2011 um 12:04
    • #6

    Veranstalter mit Hirn haben für so was eine Ausweichlocation, ansonsten ist es vollkommen legitim sich Ausfälle bezahlen zu lassen. Die frage ist nur welche Zeiträume man einräumt und wie realistisch das im Bezug zur eigenen Firma bzw. des Status des Künstlers ist.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • PeeKay
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    • 20. Juli 2011 um 12:34
    • #7
    Zitat von "skyworker"

    Da im komkreten Fall - so liest sich das zumindest - wohl keine wirkliche Gewinnerzielungsabsicht dahintersteht (beim Auftraggeber sicher nicht, beim technischen Dienstleister "glaub ichs nicht"), ist dieses Beispiel vielleicht ein bisschen ungeeignet.

    Im von mir aufgeführten Beispiel sicher nicht. Die "Gage" ist dort rein symbolisch und kann als "Freundschaftsdienst" abgehakt werden.
    Aber gerade in diesem Fall wurde mir eben bewusst das ich bisher für solche Fälle keine vernünftige Regelung vorweisen kann.

    Zitat

    Wie wäre es, wenn man das Thema in die real existierende Wirtschaft verlagert und dort weiter diskutiert?

    Was meinst Du damit genau?

    In meinem Fall sind die Auftraggeber zu 99% private Personen, die für eine Geburtstagsfete, Jubiläum oder Hochzeit sicher keine "Ausfallversichung" abschließen werden. Das Verdienst-Ausfall-Risiko bleibt daher auf meiner Seite...

    Nehmen wir doch mal konkret Folgendes an:
    - private Sommer-Poolparty, Open Air, also zu 100% witterungsabhängig
    - der Veranstalter wartet bis zum letzten Tag ob das Wetter hält oder nicht
    - es regnet, die VA wird ersatzlos gestrichen
    Und nun?

    Edith hat gesagt ich soll das zitieren nochmal üben...

    Servus! Peter.

    2 Mal editiert, zuletzt von PeeKay (20. Juli 2011 um 13:23)

  • skyworker
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    • 20. Juli 2011 um 12:45
    • #8

    Nu erleidest du eine finanzielle Einbuße, die du nicht zu vertreten hast. Ob dein Auftraggeber Privatperson oder Großindustrieller ist, ändert an dem Sachverhalt genau gar nichts. Ohne Regelung im Vertrag kommst du auch nicht weiter.

    Viele Veranstalter versuchen auch, sich in Fällen von höherer Gewalt (das ist übrigens Unwetter, nicht etwa Regen) freizustellen - was gerade bei real existierenden Kosten immer wieder gerne diskutiert wird. Sobald Zeit, Arbeit, Material investiert wurde, ist die Sache kostenpflichtig.

    Klartext: du musst eine Regelung finden, wie du Ausfallhonorare geltend machst. Dieser Modus muss in den Vertrag oder die AGB und ist damit - wenn der Kunde das Angebot abnimmt - bindend. Privat- oder Geschäftsmann ist egal. Wie hart oder weich du dabei mit deinen Kunden umgehst und was deine Kunden vertragen musst du selbst ausloten.

    SKY

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  • MRspeaker
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    • 24. Juli 2011 um 09:00
    • #9

    Es muss doch jeder selber wissen, was der Kunde bereit ist zu zahlen oder ob man selber die Umkosten einstecken kann um den Kunden nicht zu verärgern....

    Bei kleinen DJ- Jobs wie Hochzeiten und Feiern liegt die Ausfallquote bei fast null.
    Wir stellen Privatkunden bei Ausfall nichts in Rechnung da die Feier nun wirklich kaum Aufwand bedeutet. Der DJ beißt dann halt ins Gras aber bei einigen Jobs im Jahr verkraftet der das und guckt drüber weg.... g*
    Der DJ hat ja auch erstmal keine Umkosten.


    Bei größeren Veranstaltungen, open Air Konzerte usw. legen wir einen Betrag fest, der die Umkosten deckt. Dieser Betrag ist je nach Veranstaltung unterschiedlich hoch und kann unabhängig von den AGBs festgelegt werden.
    Enthalten sind dann Beträge für die Vorplanung, auslagern, packen, Telefonkosten....

    Wichtig ist, das vertraglich alles möglichst genau geregelt ist.
    Sonst möchte der Veranstalter bei 3 Tropfen Regen plötzloch weniger zahlen.....

    http://www.audio2.eu
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  • skyworker
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    • 24. Juli 2011 um 10:38
    • #10

    Was bitte sind "Umkosten"? Meinst du "Unkosten" - die gibt es buchhalterisch betrachtet nicht!

    Der DJ, der solche Aktionen "schon verkraften wird" könnte womöglich anders argumentieren. Oder dir die Zusammenarbeit aufkündigen - scheinbar hast du ja kein Interesse daran, mit ihm gedeilich zusammenzuarbeiten. Bitte fühl dich nicht persönlic angegriffen, ich habs mal bewusst scharf formuliert ^^

    SKY

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  • bassfaceb
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    • 24. Juli 2011 um 12:15
    • #11

    Für mich persönlich ist es schon interessant, ob ein Auftrag in der Hochsaison wegfällt. besonders wenn man nicht mehr in der Hobbyliga spielt, kalkuliert man die Sommermonate als fix- Einnahmen. Wenn dann ein Termin kurzfristig abgesagt wird, fehlen da mal 300-400 Euro in der Monatsrechnung, die zu einem Teil bezahlt werden müssen.

    Für mich ist daher das WANN sehr entscheidend

    und ich verlange das dann bei kurzfristigen Absagen auch von einem Hochzeitspaar, dass sich noch schnell getrennt hat.

    ........................
    Ich habe vor, ewig zu leben. Bis jetzt klappt's.

  • djobi
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    • 24. Juli 2011 um 13:23
    • #12
    Zitat

    Der DJ beißt dann halt ins Gras aber bei einigen Jobs im Jahr verkraftet der das und guckt drüber weg.... g*


    Schönen Dank auch ... ich für meinen Teil mag "nicht ins Gras beissen" - dafür würde ich mir gerne noch 50 Jahre Zeit lassen!

    Zitat

    Wenn dann ein Termin kurzfristig abgesagt wird, fehlen da mal 300-400 Euro in der Monatsrechnung,


    Ganz genau!

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  • MRspeaker
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    • 24. Juli 2011 um 15:00
    • #13

    Wir reden hier doch nicht von zig Ausfällen im Jahr.

    Wenn jemand pro Jahr 20 Jobs durchführt, und alle paar Jahre mal einer Flach fällt, sehe ich das nicht als drastisch.
    Zudem schrieb ich ja, das der DJ das verkraftet.
    Bisher hatte ich noch keine Djs die sowas in Rechnung gestellt haben, womit ich sonst auch kein Problem habe, wir geben die Kosten dann halt an den Kunden weiter, aber bis jetzt hat kein DJ je Geld für Ausfälle haben wollen.

    In 80% aller Fälle behaupte ich jetzt mal, wird auch meist der Termin verschoben, bzw. es gibt eine Folgeveranstaltung.

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  • skyworker
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    • 24. Juli 2011 um 17:39
    • #14

    Wenn MrSpeaker 20 mal pro Jahr einen Job durchführt und dafür im Lager Kisten bereitstellt, dann sortiert DJ Itchiscratch womöglich seine CD-Sammlung, poliert den Laptop und die Schuhe und bügelt ein Hemd 20 mal pro Jahr auf. Wie drastisch siehst du das, wenn du umsonst zusammengestellt hast? Erklär mir den Unterschied - und sei mir nicht böse wegen der klaren Worte. Aber Dienstleistung ist Dienstleistung, oder?

    SKY (der niemals gedacht hätte, noch mal für die Plattenleger Partei zu ergreifen...)

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  • Kracky
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    • 25. Juli 2011 um 14:49
    • #15

    Genau darum vermitteln wir DJs nur, man hat schon genug Ärger wenn man um die eigenen Ausfälle schauen muss. Wobei, drei mal auf Holz klopf!!!

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  • Music&MoreHoldorf
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    • 25. Juli 2011 um 23:58
    • #16

    also ich für meinen teil, würde bei privaten feiern nie einen "Stornobetrag" von meinen kunden nehmen, egal ob in der vermietung oder als dj (sofern das material das lager noch nicht verlassen hat b.z.w noch nix aufgebaut wurde)......
    im grundegenommen ist es doch jedem selber überlassen, ob er es macht oder nicht, oder sehe ich das verkehrt?
    ich mein einfach, vermietbuden und djs gibts ja genug - kunde verärgert - kunde weg -
    einmal verärgerte kunden kommen nach meiner erfahrung nicht wieder, zufriedene kunden kommen allerdings wieder und bringen eventuell auch noch neue kunden mit (freunde, bekannte e.t.c)
    ich bin auf das geld von der musik aber wahrscheinlich nicht so angewiesen wie andere hier.
    wenn bei mir mal weniger reinkommt, is nicht schlimm, mache das ja sowieo nur nebenbei und habe hauptberuflich einen relativ guten job.

    mfg
    Ralf

  • MRspeaker
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    • 26. Juli 2011 um 12:37
    • #17

    Es ist doch ein geben und nehmen.
    Ich sagte ja nie, das ich eine Ausfallsumme nicht zahle wenn sie denn gefordert wird, aber bis jetzt hat sie noch kein DJ gefordert-


    Zudem bekomme ich ja auch manchmal von den gleichen DJs eine Absage, verhindert durch Krankheit, Todesfall in der Familie oder wichtige Termine.....

    Ich verlange dann ja im Gegenzug auch keinen Ersatz sondern akzeptiere das stillschweigend.


    Leben und Leben lassen.
    Wer eine gute Geschäftsbeziehung zu Kollegen und Kunden führt, kann sicher den ein oder anderen Ausfall auf andere Art und weise verrechnen, als es direkt mit Geld zu tun.

    Aber es gibt natürlich auch Kunden die man nie wieder sieht, und von denen man kaum was hat... Da sollten dann vielleicht die AGBs mit Ausfallsummen zur Geltung kommen... Muss halt jeder selber entscheiden.

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  • Kracky
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    • 26. Juli 2011 um 18:07
    • #18
    Zitat von "MRspeaker"

    Es ist doch ein geben und nehmen.
    Ich sagte ja nie, das ich eine Ausfallsumme nicht zahle wenn sie denn gefordert wird, aber bis jetzt hat sie noch kein DJ gefordert-


    Zudem bekomme ich ja auch manchmal von den gleichen DJs eine Absage, verhindert durch Krankheit, Todesfall in der Familie oder wichtige Termine.....

    Ich verlange dann ja im Gegenzug auch keinen Ersatz sondern akzeptiere das stillschweigend.


    Leben und Leben lassen.
    Wer eine gute Geschäftsbeziehung zu Kollegen und Kunden führt, kann sicher den ein oder anderen Ausfall auf andere Art und weise verrechnen, als es direkt mit Geld zu tun.

    Aber es gibt natürlich auch Kunden die man nie wieder sieht, und von denen man kaum was hat... Da sollten dann vielleicht die AGBs mit Ausfallsummen zur Geltung kommen... Muss halt jeder selber entscheiden.

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    Das sicher nicht aber man kann evtl. erwarten das besagter DJ dann in der Lage ist für diesen Termin akzeptablen Ersatz zu schaffen wenn er nicht gerade selbst der Todesfall in der Familie ist.

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  • Hannes Frischat
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    • 27. Juli 2011 um 09:36
    • #19

    Das verbindliche Reservieren eines Termins ist bereits eine unternehmerische Leistung. Schließlich sagt man einigen anderen Kunden ab.

    Daher bei mir per Vertrag: 30 % Stornogebühr von Vertragsabschluss bis 2 Monate vor der Veranstaltung, danach 80 % ohne USt. und ohne Fahrtkosten. Der Wegfall der USt. ergibt sich aus der Verbuchung als Schadenersatz.

    Ausnahme mache ich bei Privatfeiern beim Todesfall in der Familie (ersten Grades). Schlechtes Wetter geht zu Lasten des Veranstalters (er muss eine Ausweichlocation klarmachen).

    Wichtig ist nur, dass man das vor der Buchung in Ruhe mit den Auftraggebern bespricht, die haben dann auch Verständnis für den unternehmerischen Standpunkt und dafür, dass das vertraglich geregelt ist. Hinterher aus dem Nichts mit Forderungen kommen ist schwierig.

    Merke: Wer schreibt, der bleibt 8)

    PS: Im Gegenzug erscheine ich auf jeder zugesagten Veranstaltung, hundertprozentig. Absagen wegen Erkältung *hust* besseren Gig bekommen *hust* gibt es bei mir nicht. Die Verlässlichkeit, die man von anderen einfordert, muss man natürlich erst mal selbst erbringen.

  • Kracky
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    • 27. Juli 2011 um 15:49
    • #20

    Recht hat er, in 11 Jahren wo wir die Firma nun führen und auch davor gab es noch nie einen zugesagten Gig der nicht erfüllt wurde, never!

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