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Haltbarkeitsdatum Bulgin Stromverteiler etc

  • Michael.dri
  • 21. Juni 2013 um 08:04
  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 21. Juni 2013 um 08:04
    • #1

    Hallo,
    bei vielen Geräten, DMX Bar, Eurolite SB-48 Stromverteiler, Traversenhalterungen etc.
    gibt es ja ein Herstellerdatum und eine Nutzungsbeschränkung von 10 Jahre.

    Wie macht ihr das, wenn ihr ein Gerät neu kauft, welches aber schon ein mehrere Jahre altes Herstellerdatum trägt? Zurückschicken?

  • Freizeichen
    Beiträge
    322
    • 21. Juni 2013 um 10:36
    • #2

    Mir ist diese Beschränkung absolut fremd, was aber auch damit zusammenhängt, dass ich keine Low-Budget-Produkte einsetze.
    Es wäre mal interessant zu erfahren auf welcher Grundlage, diese 10 Jahre ermittelt wurden und vor allem, warum ?
    Vielleicht kann ja der Tobias was dazu sagen.

    FREIzeichen

    Bist du deprimiert, weil du einen zu kleinen P**** hast ? Möchtest du dir "PHATE" Boxen kaufen, um die Mädels zu beeindrucken ?
    Dann tu uns bitte allen den Gefallen und lies DAS bevor du dumme Posts erstellst:
    http://www.paforum.de/buecher_index.html

  • Audiowerk
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    • 21. Juni 2013 um 14:26
    • #3

    Joo, das ist ja mal kompletter Schwachsinn. Auf was für eine Nutzung beziehen sich die zehn Jahre? Tanzkapelle Atlantics im Festzelt? Garagenverleiher? DJ Rider in der großen Halle mit Kuchenverkauf? Jedes Wochenende Stadtfestbühne? Rock'n'Roll-Business sieben Tage die Woche?

    Was ist nach zehn Jahren? Werden die LEDs dann schlecht? Ist das ein Mindesthaltbarkeits- oder ein Verfalldatum?

    Lächerlicher Quatsch... anständige Produkte kennen sowas nicht und werden genutzt, bis sie kaputt sind, und dann werden sie repariert oder gehen zum Alteisen.

  • slaytalix
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    1
    • 23. Juni 2013 um 10:40
    • #4

    Bei Neuwagen oder Reifen, die älter sind, gab es schon Urteile, daß man die Geräte zurückgeben darf, muß man aber beweisen & erstreiten, notfalls mit RS oder Verbraucherzentrale. Herstellungsdatum ist ja verschlüsselt wie 3808 bei Reifen, ergo 38 KW 2008, das wäre schon sehr alt, denn Reifen härten aus & taugen nicht mehr viel

    Oder meinst Du Nutzungsdauer nach Abschreibung über den Restbuchwert hinaus ?

    Wenn Traversen etc nicht gebrochen sind, kann man diese weiternutzen, kein MHD

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Tobias Niedenthal
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    • 24. Juni 2013 um 14:49
    • #5

    Hallo zusammen,

    wir hatten tatsächlich mal solche "Haltbarkeitsdaten" auf einigen Artikeln, haben davon aber bereits seit einigen Jahren wieder Abstand genommen. Die grundsätzliche Frage lautet: Wie definiere ich die Ablegereife eines sicherheitsrelevanten Produktes?

    Es ist zwar so, dass solche Artikel regelmäßig nach DIN 0701 / 0702 bzw. nach BGV C1 / A2 etc. geprüft werden müssen - von der Sichtprüfung vor jedem Gebrauch einmal ganz abgesehen - doch wer kann das und macht das auch wirklich?
    Zur Jahrtausendwende, als wir die maximale Nutzungsdauer eingeführt haben, war man scheinbar nicht davon überzeugt, dies dem Kunden (dauerhaft) überlassen zu wollen. Dies sieht heute, da es wesentlich mehr Fachkräfte gibt, ganz anders aus. Zur Jahrtausendwende war die Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik hingegen noch komplett neu.

    Mit was wir damals zu kämpfen hatten, sollen zwei Beispiele verdeutlichen:
    Eine mangelhaft installierte Spiegelkugel (75 cm, wenn ich mich recht erinnere) fiel auf einen Veranstaltungsbesucher, der heute im Rollstuhl sitzt. Man versuchte uns als Hersteller vor Gericht zu belangen, was scheiterte. Die mangelhafte Installation konnte nachgewiesen werden.
    In einem anderen Fall stürzte ein Moving Head ab, verletzt wurde niemand. Der Moving Head (250er Klasse) war nur mit einem anstelle von zwei Omega-Bügeln installiert, ein Fangseil gab es nicht. Dies gab der Kunde offen zu, denn er war sich keiner Schuld bewusst.

    Als Hersteller steht man also auch immer mit einem Bein im Knast, wenn Kunden die Produkte unsachgemäß oder fahrlässig einsetzen. Juristische Streitereien sind kostspielig und dauern. Das will man aus betriebswirtschaftlicher Sicht verständlicherweise minimieren. Abgesehen davon will man natürlich auch keinesfalls Unfälle mit Personenschaden.

    Was ist also aus heutiger Sicht von diesem "Haltbarkeitsdatum" zu halten?
    Wir verwenden es nicht mehr und somit kann es auch rückwirkend als aufgehoben gelten. Die Ablegereife ist dann erreicht, wenn ein Sachkundiger dies bei einer Prüfung so sieht. Wir vertrauen dem Kunden, dass er die vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen durchführt.


    Grüße aus Würzburg

    Öffentlichkeitsarbeit
    Steinigke Showtechnic GmbH

  • DJ-JAJA
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    • 24. Juni 2013 um 23:29
    • #6

    Achso und ich war tatsächlich davon überzeugt, dass z.B die Theaterhaken die wir aus Würzburg haben sich nach 10 Jahren von alleine Auflösen, eben so wie ein Autoreifen der sich von alleine zersetzt.
    Und wenn ich mir meine Haken anschaue, liege ich nicht falsch mit dieser Vermutung. Denn selbst die Haken aus unserem Ausstellungraum Korrodieren wie wild, obwohl das Thema Feuchte, oder belastete Luft hier definitiv nicht zieht.

    Ich dachte Würzburg hätte das so geplant. Gut, dass das nun geklärt ist, jetzt weiß ich einfach, dass die Qualität zumindest fragwürdig ist. :?

    Frauen denken analog; Männer digital!
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  • slaytalix
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    • 25. Juni 2013 um 06:51
    • #7

    Einige Geräte wie Drucker sind tatsächlich so geplant, daß diese einfach nach bestimmter Seitanzahl nicht mehr funktioneren & neu gekauft werden müssen, bei Tintenpatronen mit einer 128er Verschlüsselung.

    BGV C 1 ist natürlich wichtig bei Liften etc. Grob fahrlässig auch schon, wenn vorgeschriebene Rigginghardware nicht eingesetzt wird...

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  • Tobias Niedenthal
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    • 25. Juni 2013 um 10:47
    • #8
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Denn selbst die Haken aus unserem Ausstellungraum Korrodieren wie wild


    Könnte das ein Fall von Kontaktkorrosion sein? Wie verhalten sich denn Vergleichsprodukte in der selben Umgebung?


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  • DJheini
    Moderator
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    • 25. Juni 2013 um 19:19
    • #9
    Zitat von "Tobias Niedenthal"


    Könnte das ein Fall von Kontaktkorrosion sein? Wie verhalten sich denn Vergleichsprodukte in der selben Umgebung?


    Grüße aus Würzburg


    Ich habe die Haken auch schon ein paar Jahre, so gut wie keine Korrosion.

    MfG Heini

    (Lasst euch von dem DJ nicht verwirren. ;))

  • DJ-JAJA
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    • 17. Juli 2013 um 14:11
    • #10

    Kontaktkorrosion?
    Mit Alu? -> zumindest verwunderlich...das ist ja der Bestimmungszweck
    Mit Luft? -> Auch die eingelagerten Haken, sehen bescheiden aus.

    Gilt auch für Doppel-C Haken aus Eurem Haus.

    Vergleichsprodukt? Nehmen wir z.B. die Kabelhaken vom B&K, oder die Haken von PEN, dann sieht das nicht so aus. Und beide hängen im selben Rigg im selben Raum. In dem weder geraucht noch genebelt wird.

    Kurzum, die Dinger sind eben schlecht in der Qualität und machen dann z.B. bei den Gewinden Probleme.

    Passt aber für mich langsam in´s Gesamtbild: Siehe Stative, die sich zerlegen, oder wo die Gewinde ohne Funktion sind. Oder LED Leuchten mit großen Farbunterschieden, oder Scanner die bereits kaputt geliefert werden.

    Argumentiert nicht mit dem Preis. Das ist eindeutig ein Problem des Einkaufs. Es zwingt Euch niemand so einen Müll einzukaufen! :?

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  • slaytalix
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    • 17. Juli 2013 um 16:49
    • #11

    Die Stative mit 2-3 cm Spaltmaßen habe ich auch zurückgehen lassen von Eurolite, Gefahr von geklemmten Fingern etc, dann lieber K&M

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