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  • TomyN
  • 26. September 2018 um 07:23
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    TomyN
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    • 26. September 2018 um 07:23
    • #1

    Hallo,

    da bin ich grad drüber gestolpert:

    Urteil (runterscrollen zum sechsten Urteil von oben).

    Finde ich sehr interessant...

    Tomy

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  • karel noon
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    • 26. September 2018 um 07:53
    • #2

    Danke für den Link!

    Ich kenne einige Veranstalter die Räumlichkeiten im Rahmen eines nutzungsänderungs Antrag betreiben, dort kommt bisher auch die Selbstverpflichtung zum tragen, das gebe ich so mal weiter.

    Wird darin resultieren das die nutzbare Fläche eben durch bauliche Maßnahmen auf die passende Größe reduziert werden muss.

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

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  • MuellerSound
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    • 26. September 2018 um 14:06
    • #3

    Sehr interessant, Danke für den Link!

    Ich fühlte mich gerade während des Lesens in meine frühere Zeit im Baurechtswesen in ebensolche Diskussionen und Verfahren mit beratungsresistenten Bauherren, Betreibern, Investoren pp. zurückversetzt - schön aus dem Leben - LEIDER. ;(

    Vernunft und Sicherheit sind gerne und schnell (aus Sicht von Bauherren, Eigentümern, Veranstaltern uvm.) furchteinflößende Fremdworte, wenn sich denn die Chance ergibt, auch nur ein paar Kröten sparen zu können. Das ist im Bauwesen/Bauordnungsrecht leider so gar nicht wirklich anders als in vielen anderen Lebensbereichen; wie wir wissen ja auch der Veranstaltungstechnik, wo z.B. manche abenteuerliche "Bühne" aus Kostengründen eben nicht sachgerecht gebaut wird und vieles mehr...

    Bei der sich direkt auswirkenden Aussage sowie auch aller erschreckenden Parallelität, die man auf vieles übertragen kann, finde ich doch eines letztlich ernstlich gut daran:
    Es gibt hier endlich mal eine m.E. goldrichtige gerichtliche Entscheidung, die keinen Zweifel daran lässt, wo der Maßstab anzusetzen ist: An messbaren Fakten (unbeeinflußt vom Daumen des Betreibers pp. oder geschönten Erklärungen über Pax-Grenzen) und der zu erreichenden Sicherheit für alle, die (insbesondere) unwissend in eine solche tendenzielle Falle tappen würden - da sie ja als Gast, Besucher, Kunde... zunächst mal davon ausgehen (müssen), dass der Laden, den sie betreten, auch so genehmigt und sicher ist, wie er da vor ihnen liegt...

    Leider keine Selbstverständlichkeit, aber hier ein schöner Schritt in eine bessere Richtung.

    Btw., in solchen vg. Gesprächen habe ich gern bei ausdauernd fortgesetzter Blindheit meiner Duellanten auch mal z.B. so was geäußert: "Und Sie finden, Ihre Ersparnis von X € durch mangelhafte Ausführung wiegt Y Menschenleben auf, wenn's mal dumm läuft?" oder "Die völlige Unsinnigkeit der geforderten Maßnahmen erklären Sie bitte persönlich im Schadensfall den Angehörigen..."

    Man glaubt gar nicht, mit welcher hohen Wahrscheinlichkeit daraus eine schöne große Explosion entsteht und/oder es politisch wird. Und das nur, weil ja damit der Plan, für Profit die persönliche Verantwortung für den leichtfertigen Umgang mit Gesundheit und Leben loszuwerden, fehlgeht und auf einmal nicht mehr von der doofen Behörde getragen werden soll...:rolleyes:

    (Sry, das bissl Halb-OT musst mal sein ;))

    Grüße

  • Online
    Marian Humann
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    • 26. September 2018 um 17:56
    • #4
    Zitat von Karel Noon

    Wird darin resultieren das die nutzbare Fläche eben durch bauliche Maßnahmen auf die passende Größe reduziert werden muss.

    Ist aber eigentlich nichts neues. Habe ich schon zu Beginn der Ausbildung so beigebracht bekommen...

  • karel noon
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    • 26. September 2018 um 19:10
    • #5

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ;)

    Privater Account mit meiner persönlichen Meinung.

    Sollte es ein Problem mit meiner Neutralität zu einem Thema geben mache ich das im Beitrag kenntlich. :thumbup:

    http://www.noon.ruhr

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  • Sebastian Giese
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    • 26. September 2018 um 20:28
    • #6

    Ich will euch ja nicht den Spaß verderben, aber das Urteil ist 14 (!) Jahre alt... steht auch im Text. Das Urteil wurde seither auch öfter mal in anderen Urteilen, in Baufachzeitschriften usw. zitiert, oft unter dem Aspekt "Architektenhaftung".

  • MuellerSound
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    • 27. September 2018 um 09:05
    • #7

    Tatsächlich... 8|:P Den Rest habe ich schon aufmerksam gelesen, aber auf das Datum hab ich diesmal garnet wirklich geguckt ^^ wohl weil ich es nicht selbst als Quelle zitieren wollte....

    Dass mir das früher nicht bewusst untergekommen ist, mag am Kontext "Architektenhaftung" liegen, war kein Spielplatz für mich. Egal, freut mich trotzdem, dass ab und an sinnvolle und saubere Entscheidungen ergehen und nicht direkt wieder von der nächsten Instanz geflitscht werden ;)

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