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Welche Berufsgenossenschaft?

  • barley
  • 18. Januar 2019 um 13:41
  • barley
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    • 18. Januar 2019 um 13:41
    • #1
    Zitat von UweLam

    Vor ein paar Tagen hatte ich dies auch anderswo gelesen. Ich weis aber nicht mehr wo. Interessant fand ich auch einen anderen Punkt der dort stand. Dort wurde von der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft ETEM (Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) geschrieben. Das wundert mich etwas. Eigentlich gehören wir doch zur VBG. Dort werden auch die Vorschriften (eigentlich sind es ja Versicherungsbedingungen) für unsere Branche erlassen. Auch meine Jungs sind dort versichert.

    Theoretisch könnten man meinen, dass eine BG aus dem Bereich Elektro/Medienerzeugnisse eher zu unserer Branche passt als eine BG für Verwaltungsberufe, bei denen wir nur unter "sonstige Branchen" laufen.

    Kennt jemand ein Unternehmen aus unserer Branche, dessen Jungs bei der ETEM versichert sind?

    seit August 2018 habe ich nun einen gringfügig beschäftigten Mitarbeiter.

    Vorher ware er mein Subunternehmer, aber ich avancierte dann zu seinem einzigen Kunden...

    Also angemeldet und die notwendigen Schritte eingeleitet.

    Nach anfänglicher Unsicherheit der Zugehörigkeit bekam ich dann Post von der BG Handel und Warenlogistik. Von dort soll ich nun demnächst meinen Beitragsbescheid erhalten.

    Eine sehr kostengünstige UV für den Betriebsinhaber wird dort auch angeboten.

    Bevor ich mich da nun aber versichere, bin ich hier im Forum auf den oben zutierten Beitrag gestossen. Und da lese ich von einer überwiegendn Mehrheit, die bei der BG ETEM sind.

    Gibt es Kollegen, die auch bei der BGHW sind? Mein Betrieb ist eine reine Boxen-und Lampenbude. Kein Planungsbüro. Bissl Verkauf/Installation. Wer hat Wissen darüber?

    Wie unterscheiden sich die BGs preislich? Was wenn ein Unfall passiert, und ein böses Erwachen bezüglich falscher Zugehörigkeit folgt?

    weniger ist oft mehr...

  • rockline
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    • 21. Januar 2019 um 13:00
    • #2
    Zitat von barley

    Mein Betrieb ist eine reine Boxen-und Lampenbude....... Bissl Verkauf/Installation. ............bezüglich falscher Zugehörigkeit folgt?

    Bei solchen Sachen denke ich zuerst mal an die zuständige Kammerzugehörigkeit? Für Installationsarbeiten muss der Betrieb nämlich in der Handwerksrolle eingetragen sein, andernfalls gibt das im Falle eines Unfalls (oder ähnliches) ohnehin erst einmal jede Menge Fragen seitens BG und Versicherer. Das wissen die wenigsten, und fast 80% der selbsternannten Installationsbuden sind IHK gemeldet.

  • barley
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    • 21. Januar 2019 um 14:27
    • #3

    thank you for Zeigefinger und Nichteinefragebeantworten.

    weniger ist oft mehr...

  • rockline
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    • 21. Januar 2019 um 22:45
    • #4

    Nun ja, bevor ich mir Gedanken über die Organisation und Anstellung eines geringfügig Beschäftigten machen, sollte auch das Rahmenprogramm stehen. Ohne Handwerkskammereintrag ist nämlich - offiziell - nichts mit Installation.

    Und nun zur Frage: die für Deinen Betrieb zuständige Handwerkskammer wird zu allen Belangen rund um die Betriebsorganisation und Mitarbeiterbeschäftigung sämtliche Antworten aus erster Quelle und obendrein kostenlos beantworten können. Und das meine ich ernsthaft.

  • hell&dunkel
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    • 22. Januar 2019 um 09:10
    • #5

    Er könnte sich ja mit einer Tätigkeit der "Anlage B HwO" in die Handwerksrolle eintragen lassen.

    Gipser, Raumausstatter und Fliesenleger sind im Baubereich gerne genommene Gewerke für den Ichkannalles-Handwerker der natürlich auch noch anderes bastelt.

    Oder ist ein Gesellenbrief in den Gewerken Elektro oder Gas/Wasser/Heizung vorhanden?

    Fein, dann könnte man die sogenannte "Altgesellenregelung" nutzen. Mit (jeweils) einem 100Std-Kurs (alternativ mit einen "Fachgespräch" vor dem Installateurausschuß des Versorgungsunternehmens) geht dann sogar ein richtiger Eintrag ins Installateurverzeichnis des Versorgungsunternehmens.

    Der Eintrag, mit dem man Zähleranträge unterschreiben darf.

    Die Handwerkskammer hilft gerne dabei, auch beim Jammern, wenn dem geneigten Unternehmer "der Zeitaufwand von 100h" nicht zuzumuten ist.....

    Genug aus dem Nähkästchen. Es wird hier heftig OT.

    Wer Ironie findet, darf sie behalten.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • barley
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    • 22. Januar 2019 um 12:04
    • #6

    danke sehr, dass hier der Großteil an meiner eigentlichen Fragestellung vorbei liest, und sich stattdessen am Rand-Thema "Installation" verbeisst!

    Da ich hier offenbar ein Reizthema angesprochen habe, möchte ich mich für den Angriff auf diverse Sandburgen entschuldigen.

    Seid ihr denn auch schonmal auf die Idee gekommen, dass mir dieses Thema bewusst ist, und ich mir den Rücken durch Hinzuziehen von einem Elektrobetrieb frei halte? Nein? Und meine Frage nach der ZUgehörigkeit Eurer Betriebe wird beantwortet mit: Frag die IHK.

    Da ist echt nix hilfreiches mehr drin... Ich fragte nach euren Erfahrungen.

    Zitat von barley

    Und da lese ich von einer überwiegendn Mehrheit, die bei der BG ETEM sind.

    Gibt es Kollegen, die auch bei der BGHW sind? Mein Betrieb ist eine reine Boxen-und Lampenbude. Kein Planungsbüro. Bissl Verkauf/Installation. Wer hat Wissen darüber?

    Wie unterscheiden sich die BGs preislich? Was wenn ein Unfall passiert, und ein böses Erwachen bezüglich falscher Zugehörigkeit folgt?

    Vielleicht findet sich ja noch jemand, der auf meine Fragestellungen einzugehen vermag,

    und nicht nur mit (schlecht verdeckter) Ironie in meine Richtung zeigt.

    weniger ist oft mehr...

  • hell&dunkel
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    • 22. Januar 2019 um 12:23
    • #7

    Deine Fragestellung hier in diesem Thread ist Off topic. Ich trenne das aber ab.

    Zur BG: BG ETEM.

    BG Handel und Warenlogistik ist IMHO i.O., wenn du überwiegend Handel treibst.

    Mein Beitrag war lediglich die Reaktion auf Rockline. Die ironie bezog sich nicht auf dich.

    Die bezog sich auf Wunsch und Wirklichkeit von Handwerkskammermitgliedern (wie Rockline und ich) mit "großem Befähigungsnachweis" aus Anlage A der Handwerksordnung (Meisterpflicht).

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • PMZWO
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    • 22. Januar 2019 um 16:45
    • #8

    Für die BG gibt's eher keine wirkliche Wahlmöglichkeit, die BG wählt dich ;)
    BG ETEM wird's wohl werden wie oben schon erwähnt.

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für Ironie im Internet!

    _____________________
    PM2 Veranstaltungstechnik
    Blankenauer Straße 61
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    Fon. 0371.5212820
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  • barley
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    • 23. Januar 2019 um 11:35
    • #9

    wie anfangs schon berichtet, hat mich die BG Handel und Warenlogistik gewählt und möchte mich offenbar auch nicht mehr loslassen.

    Vielleicht stelle ich mir das auch viel zu kompliziert vor mit der "passenden" BG.

    weniger ist oft mehr...

  • MRspeaker
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    • 23. Januar 2019 um 20:17
    • #10

    Wir sind auch in der BG-Etem, mag aber auch daran liegen, dass wir Kabel konfektionieren, dass geht dann alles recht stark in den Elektro-Bereich.

    Und eigentlich sehe ich uns da auch ganz gut aufgehoben.

    Denn Kabel und Strom sind unsere ständigen Begleiter auf einer Veranstaltung. g*

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • falcocgn
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    • 24. Januar 2019 um 08:41
    • #11

    Unsere Branche und alle Fragen rund um Bühnen und Studios wird durch die VBG abgedeckt. Diese hat auch einen eigenen Fachbereich dazu, in dem die entsprechenden Regelwerke herausgegeben werden. Daher ist für mich die VBG die sachlich zuständige BG. Die BGHW kommt immer gerne, wenn es um "Handel" geht und die BGETEM möchte überall mitmischen, wo Strom fließen kann. Ich rate zur VBG, denn die können im Falle einer Frage auch sachgerecht helfen. http://www.vbg.de/DE/3_Praeventi…udios_node.html

    Die freiwillige Versicherung als Unternehmer ist auch in der VBG möglich und mit ca. 400€ im jahr überschaubar: http://www.vbg.de/DE/1_Mitglieds…erung_node.html

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • PMZWO
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    • 24. Januar 2019 um 12:19
    • #12
    Zitat von falcocgn

    und die BGETEM möchte überall mitmischen, wo Strom fließen kann. Ich rate zur VBG, denn die können im Falle einer Frage auch sachgerecht helfen. http://www.vbg.de/DE/3_Praeven…nen_und_Studios_node.html

    Ist zwar schon lange her, aber die VBG hat sich in meiner Erinnerung regelrecht dagegen gewehrt, mich von der Vorläuferin der BGETEM zu übernehmen. Gewollt hätte ich ja...

    Ich fordere eine Kennzeichnungspflicht für Ironie im Internet!

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  • falcocgn
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    • 24. Januar 2019 um 15:18
    • #13
    Zitat von PMZWO

    Ist zwar schon lange her, aber die VBG hat sich in meiner Erinnerung regelrecht dagegen gewehrt, mich von der Vorläuferin der BGETEM zu übernehmen. Gewollt hätte ich ja...

    Die Kollegen vom Fachbereich in Mainz helfen gerne dabei, den Bezirksverwaltungen die Veranstaltungswelt zu erklären...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • cr
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    • 28. Mai 2019 um 08:49
    • #14

    Guten Morgen zusammen,

    bei uns steht das Thema auch mal wieder ganz oben auf der Liste.

    Welche Gefahrenklasse ist unser Gewerk denn nun?


    Veranstaltungsunternehmen 03

    Konzert-, Sport- und andere
    Veranstaltungsunternehmen 03

    Information, Kommunikation und Medien 03
    Anbieten von Internetdiensten – Betreiben von Netzwerken – Bildberichterstattung – Bildjournalistinnen und -journalisten – Call-Center – Hallen- und Standvermietung – Hörfunk- und Fernsehunternehmen – Internetcafés – Journalistinnen und Journalisten – Konzert-, Sport- und andere Veranstaltungsunternehmen – Landesmedienanstalten –
    Messe- und Ausstellungsunternehmen – Messeorganisationen – Presse- und Nachrichtenagenturen – Rechenzentren – Redaktionsbüros – Telekommunikationsunternehmen – Unternehmen der Hörfunk- und Fernsehwerbung –
    Unternehmen für Softwareerstellung, -handel, -entwicklung und -consulting

    Wie seid ihr denn eingruppiert?

    Wir sind keine Elektroinstallationsbude. Klar wird mal ein Stromkabel repariert, das geht dann wieder in die DGUV Prüfung die wir vom Fachbetrieb erledigen lassen.

    Wir stecken den CEE Stecker in den vor Ort vorhandenen Elektroverteiler. Bei Bedarf beauftragen wir einen Fachbetrieb damit diesen zu installieren. Potentialausgleich für Open Air Bühnen lassen wir bei Bedarf vom Fachmann erledigen.

    In einem älteren Beitrag steht:

    gewerbeschein eintrag und versicherungen

    Beitrag von Sven:

    Was du als Gewerbe anmeldest entscheidet dann auch darüber zu welcher Bg du zugeordnet wirst:

    folgende Formulierung kannst du verwenden wenn als Va-techniker arbeiten willst:

    "Planung von veranstaltungstechnischen Dienstleistungen und deren Realisierung." [Gilt auch für die Gewerbeanmeldung Veranstaltungstechnik ] "

    ((http://www.paforum.de/phpBB/viewtopi…vericherung+vbg))

    und wenn ich mich richtig erinnere ist das Feld zur Tätigkeitsbeschreibung doch auch recht klein ... :wink: :wink:


    Trifft das den Kern der Sache?

    Fragen über Fragen. Die VBG war am Telefon aber auch nicht wirklich kooperativ.

    Vielen Dank für eure Zeit. Grüße!


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