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Bedienen elektrischer Anlagen

  • felixgrampp
  • 9. Dezember 2024 um 17:01
  • felixgrampp
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    • 9. Dezember 2024 um 17:01
    • #1

    Moin

    Ich steh grade auf dem Schlauch. In der Ausbildungsverordnung (VfAusbV) steht im Rahmenplan unter Lfd 2.4 (Betreiben elektrischer Anlagen) „a) elektrische Anlagen in Betrieb nehmen, bedienen und außer Betrieb nehmen“

    Kann mir mal jemand ein Praxisbeispiel geben was unter „bedienen“ gemeint sein könnte?

  • TomyN
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    • 9. Dezember 2024 um 17:08
    • #2

    Motor für Versatz einschalten, Versatz verfahren, Motor ausschalten. :)

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • felixgrampp
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    • 9. Dezember 2024 um 17:16
    • #3

    Ja, finde ich gut, aber würdest du das als elektrische Anlage bezeichnen? Oder eher als elektrisches Betriebsmittel?

  • Settembrini
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    • 9. Dezember 2024 um 17:26
    • #4

    Wenn an dem Motor ein Motorkabel (Lastkabel) steckt, ist das im Sinne der DGUV eine elektrische Anlage. In der DGUV-V3 werden die Begriffe Betriebsmittel und Anlage definiert. Dort heißt es "Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet." Entsprechend wäre das obenstehende Beispiel ein Praxisbeispiel für das Bedienen einer elektrischen Anlage.

  • felixgrampp
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    • 9. Dezember 2024 um 17:32
    • #5

    Danke für den Hinweis auf §2 DGUV V3!

  • Felix Z
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    • 9. Dezember 2024 um 20:26
    • #6

    Bedienen ist ja eine Ausführung in dem großen Unterpunkt "Betreiben elektrischer Anlagen".

    Dieses Bedienen find ich persönlich auch etwas irreführend und würde es mit dem "Betreiben" gleichsetzen, ist dann halt aber eine doofe Erklärung.

    Die VDE 0105-100 definiert den Betrieb einer elektrischen Anlage wie folgt:

    Umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit eine elektrische Anlage funktionieren kann: z.B. Schalten, Regeln, Überwachen, Instandhalten - einschließlich Prüfen und Warten - sowie elektrische und nicht elektrische Arbeiten.

    Also auch z.B. putzen, bzw. sauber halten. Oder, falls verbaut, die entsprechenden Mess- und Überwachungseinrichtungen "bedienen".

    Ampere-, Voltmeter, IMD einstellen, RCM einstellen, usw. .

    Hoffe es hilft.

    Gruß

    Felix

    Gruß

    Felix

    Unbefugte sind nicht befugt Unfug zu treiben.

    Der Befugte

  • felixgrampp
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    • 9. Dezember 2024 um 21:51
    • #7

    Ja ich habe auch überlegt ob es um das Betreiben geht. Aber dann wäre das schon echt unglücklich formuliert finde ich.

    Überwachen würde dann eher passen. Bedienen definiert für mich, in Aktion zu treten und aktiv etwas zu tun um einen Zustand zu ändern.

    Licht an, Licht aus wäre mir noch als Beispiel eingefallen eine elektrische Anlage zu bedienen aber das ist irgendwie eher unter der Lfd Nr. 6 a) zu finden „Ablaufpläne umsetzen, insbesondere Lichtstellpulte und Tonmischpulte sowie bühnen- und szenentechnische Einrichtungen bedienen, Projektionen und Zuspielungen einsetzen„

  • secluded
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    • 11. Dezember 2024 um 11:45
    • #8

    ...zum Bedienen z.B. einer Lichtanlage muß diese ja auch verkabelt werden, sprich Kabel einstecken, Dimmer einstecken / einschalten, Leuchtmittel tauschen dürfen, etc. - is ja nicht nur der Fader am Pult gemeint ;)

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

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