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Lightjockey als Aushilfsjob oder Gewerbe???

  • bogustanz
  • 15. Oktober 2003 um 14:49
  • bogustanz
    Beiträge
    14
    • 15. Oktober 2003 um 14:49
    • #1

    Hallo erst mal,
    meine Frage ist folgende, sollte man als Lightjockey in einer Disckothek als Aushilfejob gelten oder ein Gewerbe anmelden, um Rechnungen schreiben zu können? Maximaler Arbeitslohn sind ca 320-360 Euro pro Monat.
    Was für ein Gewerbe müßte ich anmelden? Freiberufler? Wie läuft so was ab?

  • Jochen
    Profi
    Beiträge
    679
    • 15. Oktober 2003 um 15:10
    • #2

    Hi

    an deiner Stelle würde ich kein Gewerbe anmelden da du ja fest in der Disco(so habe ich es verstanden) arbeitest. Nimm doch die 400 Euro Job Regelung in Anspruch.
    Denn ein Gewerbe kann auch Nachteile mit sich bringen wie zb. später wenn du eine Firma gründest, keine Förderung mehr vom Staat bekommst.

    Ich hoffe es konnte dir damit geholfen werden.

    Jochen

    http://www.zeit.de/2005/24/Medienopfer

  • Tobias P.
    Beiträge
    1.225
    • 17. Oktober 2003 um 06:26
    • #3

    Hi!

    Ich mache auch die meisten Jobs (jedenfalls die offiziellen, die "Nebeneinkünfte" werden anders abgerechnet) auf 400€-Basis, hab bis jetzt nur gute Erfahrungen damit gemacht.

    MfG, Tobias

    Meine Signatur hat grad Urlaub

  • aw-audio
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    4.243
    • 23. Januar 2004 um 15:48
    • #4

    mir wurde jezt auch angeboten in einer disco als LJ zu arbeiten, jedoch verlangen die (eine agentur die die Lightjokeys vermittelt) das man als LJ ein gewerbe angemeldet hat. nun weis ich auch nicht ob ich da was anmelden sollte, da ich auch so mal hier mal da ein paar aufträge habe zum Beschallen, leuchte allgemein.

  • Volker
    Profi
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    2.051
    • 25. Januar 2004 um 22:03
    • #5

    wenn Du ein Gewerbe anmeldest solltest Du auch für mehr als einen Auftraggeber ( Agentur, Disco ) tätig sein.

    Alles andere ist nicht wirklich gut...

    Grüße,
    Volker

  • Sven H
    Profi
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    1
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    727
    • 28. Januar 2004 um 16:12
    • #6

    alles andere nennt sich Scheinselbstständig (es gibt aber auch Ausnahmen) und wird schnell teuer.

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 3. Februar 2004 um 10:48
    • #7

    ... mh. muss aber nicht 8) .
    Nenne Dich "Lichtdesigner" und übe Deine Tätigkeit freiberuflich aus. Dies hat steuerrechtliche geringfügige Vorteile und, dass ist das wichtigste, bedarf keiner Gewerbeanmeldung. Weiterführende Hinweise findest Du hier: http://www.freie-berufe.de/pdf/exist1.pdf

    kind regards

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • aw-audio
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    • 4. Februar 2004 um 13:21
    • #8

    vielen dank fürs PDF, ist wirklich interessant und vorallem für otto normal gut verständlich.

  • Volker
    Profi
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    321
    Beiträge
    2.051
    • 5. Februar 2004 um 17:57
    • #9

    ein "Lichtdesigner" bedient aber keine in einer Discothek fest installierte Anlage an mehr als einem Abend.

    Mach es lieber ordnungsgemäß...

    Viele Grüße,
    Volker

  • aw-audio
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    4.243
    • 8. Februar 2004 um 19:45
    • #10

    nebenbei erwähnt......hab jezt ein gewerbe angemeldet, also keinen freiberufler, weils besser ist da ich nebenbei noch verleih machen , und najoa mal schaun, ein handel für Showequip fände ich ganz reizend, aber das problem.....das startkapital.

    erstma bräuchte ich ein paar tausend , um erstma nen lager mit ner gewissen produktpalette zu füllen, is aber alles n haariges thema,

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 25. Februar 2004 um 11:52
    • #11
    Zitat von "aw-audio"

    nebenbei erwähnt......hab jezt ein gewerbe angemeldet, also keinen freiberufler, weils besser ist da ich nebenbei noch verleih machen , und najoa mal schaun, ein handel für Showequip fände ich ganz reizend, aber das problem.....das startkapital.

    erstma bräuchte ich ein paar tausend , um erstma nen lager mit ner gewissen produktpalette zu füllen, is aber alles n haariges thema,

    Mit einem Steuerberater oder besser Coach aus´m Existenzgründerzentrum ein ordentliches Konzept erarbeiten, eine solide Rentabilitäts- und Ertragsvorschau erstellen und bei den üblichen Verdächtigen (Banken) Klingel putzen gehen. Ich habe das voriges Jahr um die selbe Zeit alles durch. Meine Erfahrung: Sparkasse restlos reserviert und unnahbar :evil: , Deutsche Bank (meine Hausbank) nicht abgeneigt, aber unter 50 Kiloeuro kein Interesse :o und schließlich Volks- und Reiffeisenbank 8) . Ja und die habens gemacht zu einem ordentlichen Zinssatz und vernünftigen Konditionen (ERP). Kann ich nur empfehlen. Wichtig ist, Du musst den Kundenberater der Bank richtig neugierig machen, ihn restlos von Deiner Geschäftsidee begeistern, dann zieht er mit.

    kind regards

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • aw-audio
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    47
    Beiträge
    4.243
    • 25. Februar 2004 um 12:23
    • #12

    Darüber hab ich auch schon nachgedacht, über ein Existenzgründer Darlehn Paket.
    Die sache ist nur, "ich möchte mich nicht zu weit aus dem fenster lehnen, dabei"
    Ich weis ja nicht wie das Volk so kauft, bzw ob ich die Schulden dann überhaupt wieder rausbekomme.

    Woran ich mich klammere, ist erstma das Programm von A.Hall das kann man ja problemlos zum Kunden schicken, ohne dabei das eigene lager zu füllen, auf der anderen seite, A.hall hat irgendwie jeder.

    Weil wie gesagt, das Risiko möchte ich am liebsten möglichst klein haben, für einen gewissen teil muss man ja trotzdem immer haften.

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