beim 6 fach strobo war ein 16er vonnöten... Der verwendete Leitungsschutz vom Typ B32
wurde aber schon nervös...
Erlaubt? 6-fach Blitzer
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tja wär schon was geiles so nen strobe, da könnt ich mir schon irgendwie nen schönen blackouteffekt vorstellen, ziemlich hell und plötzlich schwarz :lol: ne was mir bisher beim strobo ganz häufig passiert ist , ist das die sicherung im strobo geflogen ist und nicht die unten im schrank das is immer ärgerlich weil leiter holen hoch sicherung rein runter :mrgreen: was kann man dabei machen, sodass man nicht immer rauf muss ob nun während oder nach der veranstaltung is ja schon fast egal weil rauf muss man so oder so und wenn man wen hat der die leiter hält würde ich immer während der veranstaltung raufgehen weil ich das ding dann noch einsetzen kann den aben :mrgreen:
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Folgendes "kann man machen":
1. Satzzeichen verwenden, damit wäre Dein Posting auch ohne Anstrengung lesbar.
2. Entweder die Blitzfrequenz reduzieren oder das Ding etwas dimmen - falls möglich. Ansonsten wegwerfen und was etwas vernünftiges kaufen. Im Normalbetrieb sollte die Sicherung eines Gerätes nicht auslösen.
Mich wundert etwas dass es Dir egal ist wenn Du während der Veranstaltung auf der Leiter turnen musst - ich hätte in diesem Moment i.d.R den Kunden verloren.
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Es gibt auch solche Blitzer als anti teror geräte!
Gibt dann Kopfwh und so!
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Das gibt ganz schnell epileptische Anfälle. Die Leute können umfallen und sich verletzen oder einen Schock bekommen. Beides ist medizinisch nicht ratsam.
Das ist sehr ernst zu nehmen und wird auch in der Bedienungsanleitung von so einem Ding stehen. (nicht zu hell, nicht so lange, Mindestabstand zu Publikum, Mindesthöhe ... )
Schöne Grüsse an den Dieter Nuhr-Fanclub! (fällt mir da wieder ein)
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Hi!
Das mit den epileptischen Anfällen ist richtig, steht aber auch bei vielen normalen Disco Effekten drauf. Eigentlich bei allem was schnelle Licht und Farbwechsel erzeugt, weil genau dabei können entsprechend veranlagte Personen einen Anfall bekommen.
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die diskussion über den eingriff in die persönliche entscheidung des auftraggebers ist zwar schon diskutiert worden, aber eines ist denke ich noch wichtig: "Warnpflicht"
hinsichtlich der haftung im falle von (personen)schäden ist es sehr wohl erheblich, ob der fachmann (hier die reparaturfirma) eine fehler erkannt hat (oder hätte erkennen müssen) und den auftraggeber nicht gewarnt hat. v.a. wenn der fachmann über die potentielle gefährdung, gesetzliche rahmenbedingungen o.ä. aufgrund seiner tätigkeit oder ausbildung bescheid weiß kann ihm ohne weiters eine teilschuld angelstet werden.
also auch wenn die entscheidung zum heimlich runterdimmen natürlich nicht unkontroversiell ist - ganz so entspannt würde ich den gegenteiligen fall aber auch nicht sehen. denn eines ist klar: sobald ein personenschaden da ist geht die sache in jedem fall vor den kadi! -
HI
Ich hatte einmal das vergnügen 2*6KW Stobo zu benutzen! EIn hammer bei einem 600m² Zelt!
War schon recht krass hell und bei mehr würde ich mir auch sorgen machen vor Schäden!Und die Sicherungen machten auch klack Klack!
Ich würde ihm Mitteilen, das das Gerät zum Schutz der "Allgemeinheit" modifizert wurde...
Schließlich kenn er sich nicht aus und weiß wirklich nicht was er da hat...Gruß
Daniel -