Darf man mit Stahlseilen die auf beiden Seiten gekauscht sind etwas über dem Publikumsberreich aufhängen oder wie wird das gemacht!
Was ist von Ringschlaufen und Ketten (verschweißt) zu halten?
Reicht es wenn man sich an die BGV 1 hält oder was ist noch zu beachten?
Darf man ein Rig einfach mitten in die Halle (Zelt etc.) stellen ohne das man die Tower mit Rundumschutz versieht und gibt es wenn einen Schutz für Tower?
Danke schon mal für eure Antworten
Gruß Joko
Was ist erlaubt?
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Anonymous -
7. März 2002 um 00:05
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Hallo,
grundsätzlich ist fast alles Erlaubt, WENN man sich an die Regeln hält!
D.h. bei Stahlseilen, Ketten, Rundschlingen und anderen Anschlagmitteln MUß im Rahmen der BGV C1 mit 12-facher Sicherheit gerechnet werden.
Tabellen und Belastungsdiagramme bekommst Du vom Hersteller bzw Lieferant. Einfach dort die <b>Bruchlast</b> durch 12 teilen und schon weißt Du, in wie weit Du das jeweilige Teil belasten kannst.
Natürlich gehören auch Fangleinen dazu (am besten mit verschraubbaren Karabinern oder Kettengliedern).
Mit den Towern muß ich ehrlich passen. Weiß' gar nicht, ob es dort irgendwelche Vorschriften gibt. Wir machen auf jeden Fall immer Spanplatten drumherum (wenn wir keine Stage Barriers stellen können), welche mit Kabelbindern festgezogen werden.Gruß
PA-Peter<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: PA-Peter am 2002-03-07 19:34 ]</font>
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: PA-Peter am 2002-05-07 16:48 ]</font>
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Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, gebe aber zu bedenken das auch der Hängepunkt geprüft sein muß!!
Mit den Towern...win nutzen Ground Support Systeme von Contac, da sind die Basements sehr klein...allenfalls schützen wir gegen Verletzung durch schaumstoff um die Rohre. -
oder wenns geht tisch mit aschenbecher drauf , so steht der mist nicht auf den systemen :wink:
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PA-Peter schrieb am 2002-03-07 10:55 :
Hallo,
grundsätzlich ist fast alles Erlaubt, WENN man sich an die Regeln hält!
D.h. bei Stahlseilen, Ketten, Rundschlingen und anderen Anschlagmitteln MUß im Rahmen der BGV C1 mit 12-facher Sicherheit gerechnet werden.
Tabellen und Belastungsdiagramme bekommst Du vom Hersteller bzw Lieferant. Einfach dort die Bruchlast durch 12 teilen und schon weißt Du, in wie weit Du das jeweilige Teil belasten kannst.
Natürlich gehören auch Fangleinen dazu (am besten mit verschraubbaren Karabinern oder Kettengliedern).
Mit den Towern muß ich ehrlich passen. Weiß' gar nicht, ob es dort irgendwelche Vorschriften gibt. Wir machen auf jeden Fall immer Spanplatten drumherum (wenn wir keine Stage Barriers stellen können), welche mit Kabelbindern festgezogen werden.Gruß
PA-Peter<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: PA-Peter am 2002-03-07 19:34 ]</font>
Hallo PA-Peter,
soweit ich mich erinnern kann, ist das nicht ganz richtig und Michael Lück von der SPE hat das in etwa so erklärt:
Ein Schäkel (zB. Typ C), der mit zwei Tonnen Bruchlast angegeben ist und nicht zB. aus Polen (ist ja nur ein Beispiel...) kommt, sondern nach in D geltenden Normen hergestellt wurde hat bereits eine 6-fache Sicherheit. Dies bedeutet, um auf die gewünschte 12-fache zu kommen,halbierst Du die angegebene Bruchlast. Ebenso bei Rundschlingen.Vorsicht ist geboten:
Es ist wichtig zu wissen, wo die Grenzen eines Anschlagmittels liegen, denn nur bei ihnen gelten die oben genannten Aussagen. Zum Beispiel ein Half Coupler ist mit 750 kg Belastbarkeit angegeben, dann kann man das auch tatsächlich da dranmachen, vorausgeset die entsprechende Ringöse oder Schraube oder was auch immer da dran ist packt das.
Eine nur auf nicht brennbaren Materialien bestehende Aufhängung muß nicht zweifach gesichert werden. (Voraussetzung: Stahl unter Berücksichtigung der gängigen Vorschriften wird benutzt und zB. Schäkel Typ C usw....)
Gruß -
Zitat
Michael schrieb am 2002-05-06 22:02 :
...Ein Schäkel (zB. Typ C), der mit zwei Tonnen Bruchlast angegeben ist und nicht zB. aus Polen (ist ja nur ein Beispiel...) kommt, sondern nach in D geltenden Normen hergestellt wurde hat bereits eine 6-fache Sicherheit. Dies bedeutet, um auf die gewünschte 12-fache zu kommen,halbierst Du die angegebene Bruchlast. Ebenso bei Rundschlingen.Vorsicht ist geboten:
Es ist wichtig zu wissen, wo die Grenzen eines Anschlagmittels liegen, denn nur bei ihnen gelten die oben genannten Aussagen. Zum Beispiel ein Half Coupler ist mit 750 kg Belastbarkeit angegeben, dann kann man das auch tatsächlich da dranmachen, vorausgeset die entsprechende Ringöse oder Schraube oder was auch immer da dran ist packt das.
...
Mmmh, soviel wie ich weiß, ist die angegebene Bruchlast auch die tatsächliche Bruchlast (oder sollte so sein), denn wenn die max Last mit Sicherheitsfaktor 6 wäre, ist es nicht die "Bruchlast". Das gleiche gilt m.M.n. für den Coupler. Wenn die 750kg die "tatsächliche" Bruchlast ist, muß man diese durch 12 teilen.
Wichtig ist eigentlich nur, daß Du die tatsächliche Bruchlast kennst, denn mit dieser Rechnung bist Du immer auf der sicheren Seite...
So long!
Peter -
Hallo PA-Peter,
kurz gesagt Bruchlast und Belastbarkeit sind nicht das selbe. Ich sprach bei diesem Coupler von Belastbarkeit und nicht von Bruchlast.
Zu dem anderen mit der Belastbarkeit:
Hab da folgenden Link parat: http://www.eventtechniker.de/rigging.htm
Dort ist die Stoffsammlung Abschlußprüfung Fachkraft für Veranstaltungstechnik abgebildet.Sehe grad, das die die Seite überarbeitet haben. Geht bei mir grad leider nicht. Bestimmt demnächst. Wer mir noch immer nicht glaubt, her mit den Fax Nummern und ich fax Euch meine gedruckte Version zu!
Auszugsweise steht da wie folgt:
Lastschlaufen reißen etwa bei dem sieben fachen Working Load Limit = Nennbelastbarkeit, die auf der Schlaufe angegeben ist. Daraus ergibt sich bei 12 facher Sicherheit eigentlich sogar mehr als die Hälfte der Nennbelastbarkeit. Aber als Richtwert: halbiere Nennwert und geht ok.
Desweiteren steht da zu Schäkeln, Karabinern, Notgliedern: sind Anschlagmittel, daher dürfen Sie nur mit 50% der vom Hersteller angebenen Last beladen werden, da auch diese ca. eine WLL=7fach besitzen.
Na?
GrußPS. Im übrigen schwanken da die Angaben:#RST hat mal ein Rigging Seminar abgehalten, mit einem HandOut ind dem Stand:
Sicherheitsfaktor bereits bei Herstellung einbezogen:
Karabiner: 3fach WWL
Kettennotglieder: 5fach WWL
Rundschlingen: 8fach WWL
Bei Rundschlingen zb. hellgrün: 2t WWL --> 12 fache Sicherheit muß eingehalten werden und 8fach bereits durch Hersteller! rset selber ausrechnen, oder Eselsbrücke nehmen und halbieren!<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Michael am 2002-05-07 14:14 ]</font>
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Zitat
Michael schrieb am 2002-05-07 14:13 :
Hallo PA-Peter,kurz gesagt Bruchlast und Belastbarkeit sind nicht das selbe. Ich sprach bei diesem Coupler von Belastbarkeit und nicht von Bruchlast.
Sach ich doch...
Die Hersteller geben jedoch, auf Anfrage, auch die Daten der tatsächlichen Bruchlast heraus, so das Du Dich nicht auf andere Rechnungen verlassen mußt.
z.B. legt ja auch die DIN bei best. Teilen (z.B. Schäkel oder Ketten) die Bruchlast fest, da kannste also auch in den Tabellen nachschauen...Sind wir also doch einer Meinung :wink:
Peter
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Hallo Peter,
mag sein das Du das gleiche meintest, wie ich. Gesagt hast Du aber streng genommen was bißchen anderes.
Nochmal (ohne einen Krieg entfachen zu wollen):
Nennbelastbarkeit steht auf den Dingern grundsätzlich drauf, nicht die Bruchlast!
Gruß -
ZitatAlles anzeigen
PA-Peter schrieb am 2002-03-07 10:55 :
Hallo,
grundsätzlich ist fast alles Erlaubt, WENN man sich an die Regeln hält!
D.h. bei Stahlseilen, Ketten, Rundschlingen und anderen Anschlagmitteln MUß im Rahmen der BGV C1 mit 12-facher Sicherheit gerechnet werden.
Tabellen und Belastungsdiagramme bekommst Du vom Hersteller bzw Lieferant. Einfach dort die Bruchlast durch 12 teilen und schon weißt Du, in wie weit Du das jeweilige Teil belasten kannst.
Natürlich gehören auch Fangleinen dazu (am besten mit verschraubbaren Karabinern oder Kettengliedern).
Mit den Towern muß ich ehrlich passen. Weiß' gar nicht, ob es dort irgendwelche Vorschriften gibt. Wir machen auf jeden Fall immer Spanplatten drumherum (wenn wir keine Stage Barriers stellen können), welche mit Kabelbindern festgezogen werden.Gruß
PA-Peter<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: PA-Peter am 2002-03-07 19:34 ]</font>
Hallo Peter,
sei mir nicht bös, aber streng genommen ist Dir da noch ein kleiner Fehler unterlaufen, denke ich und die Stoffsammlung Abschlußprüfung Fachkraft für Veranstaltungstehnik:
Ketten gelten nicht als Anschlagmittel, sondern als Tragmittel und müssen deshalb mit Faktor 10 gerechnet werden...
Gruß -
ZitatAlles anzeigen
PA-Peter schrieb am 2002-03-07 10:55 :
Hallo,
grundsätzlich ist fast alles Erlaubt, WENN man sich an die Regeln hält!
D.h. bei Stahlseilen, Ketten, Rundschlingen und anderen Anschlagmitteln MUß im Rahmen der BGV C1 mit 12-facher Sicherheit gerechnet werden.
Tabellen und Belastungsdiagramme bekommst Du vom Hersteller bzw Lieferant. Einfach dort die Bruchlast durch 12 teilen und schon weißt Du, in wie weit Du das jeweilige Teil belasten kannst.
Natürlich gehören auch Fangleinen dazu (am besten mit verschraubbaren Karabinern oder Kettengliedern).
Mit den Towern muß ich ehrlich passen. Weiß' gar nicht, ob es dort irgendwelche Vorschriften gibt. Wir machen auf jeden Fall immer Spanplatten drumherum (wenn wir keine Stage Barriers stellen können), welche mit Kabelbindern festgezogen werden.Gruß
PA-Peter<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: PA-Peter am 2002-03-07 19:34 ]</font>
Will wirklich keinen Krieg, aber nochwas:
Wie sieht es eigentlich bei Spanplatten mit der DIN 4102/B1 aus ? Brandschutz ud so....
Gruß
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...dazu muß ich ehrlich sagen (wie auch schon oben beschrieben), daß ich das nicht weiß!
Klar, könnte Probleme mit der Brandschutzverordnung geben, jedoch hat noch keiner der Feuerwehrkollegen bei der Abnahme was gesagt!
Wir machen die Platten ja eh nicht zum Schutz des Towers drum, sondern um zu verhindern, daß da wer im Gitterwerk des Truss hochklettert! -
Zitat
Michael schrieb am 2002-05-07 16:37 :
Hallo Peter,sei mir nicht bös, aber streng genommen ist Dir da noch ein kleiner Fehler unterlaufen, denke ich und die Stoffsammlung Abschlußprüfung Fachkraft für Veranstaltungstehnik:
Ketten gelten nicht als Anschlagmittel, sondern als Tragmittel und müssen deshalb mit Faktor 10 gerechnet werden...
Gruß
Tja, das war mir tatsächlich nicht bekannt (wenn ich jedoch mit Faktor 12 rechne, bin ich ja <b>NOCH</b> sicherer als die BGCV1 :grin: ).
Was ist jedoch, wenn ich LS-Systeme fliege und das mit Ketten und verschließbaren Kettengliedern? Was ist da Anschlagmittel und was Tragmittel? -
Zitat
PA-Peter schrieb am 2002-05-07 17:05 :
Tja, das war mir tatsächlich nicht bekannt (wenn ich jedoch mit Faktor 12 rechne, bin ich ja <b>NOCH</b> sicherer als die BGCV1 :grin: ).
Was ist jedoch, wenn ich LS-Systeme fliege und das mit Ketten und verschließbaren Kettengliedern? Was ist da Anschlagmittel und was Tragmittel?naja, hm, würde mal sagen der definition nach dürfte es ketten und kettengliedern (verschließbaren, wenn damit die sog. Kettennotglieder gemeint sind?)egal sein, was an denen dranhängt. die heißen ja nicht anders nur weil man lautsprecher dranhängt.
<b>aber jetzt mal schmarrn beiseite:</b>
ketten = tragmittel
kettennotglied = eigentlich Anschlagmittel,
wobei sich die geister hier durchaus streiten dürfen, da nicht so ganz genau geklärt ist, ob ein notglied ohne zusätzliche (2.) sicherung überhaupt zulässig ist, das wäre es nämlich nur, wenn man davon ausgeht, daß der sechskant verschluß "nur mit werkzeug" (="fest") zu öffnen und schließen ist. sollten aber die anwender der meinung sein, man könne dies auch ganz gut mit der hand machen, dann, ...., naja, halt sicherung notwendig...... -
ich würde nie mit Kette hängen,
das gibt immer probleme in bezug auf die Quualität der selben.immer mit 2 t Schlaufen schäkeln und Stahl arbeiten.
immer an 3 Punkten anschlagen bzw. safen, dann bist du sicher.
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...die Ketten sind nur leider bei manchen Systemen als "Standart" dabei!
Was anderes,
bin eben bei einem Kollegen gewesen um ein paar Böxelchen zu kaufen. Habe mich da mal mit ihm über das Flugsystem der Turbosound TCS-Serie (MAN) unterhalten...
Er hat die <b> original </b> Turbosound-Adapter (kurze Stahlseile mit MAN-Adapter an der einen, und Karabiner an der anderen Seite). Nun zum Problem:
die original-Teile sind
1. Kunststoffummantelt (mir schwarzem Kunststoff)
2. sind die Karabiner nicht verschraubbar!Was haltet Ihr davon?
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PA-Peter schrieb am 2002-05-15 01:44 :
...die Ketten sind nur leider bei manchen Systemen als "Standart" dabei!Was anderes,
bin eben bei einem Kollegen gewesen um ein paar Böxelchen zu kaufen. Habe mich da mal mit ihm über das Flugsystem der Turbosound TCS-Serie (MAN) unterhalten...
Er hat die <b> original </b> Turbosound-Adapter (kurze Stahlseile mit MAN-Adapter an der einen, und Karabiner an der anderen Seite). Nun zum Problem:
die original-Teile sind
1. Kunststoffummantelt (mir schwarzem Kunststoff)
2. sind die Karabiner nicht verschraubbar!Was haltet Ihr davon?
Damit hast Du hier nach BGV ein Problem.
Da Turbosound als auch MAN britische Hersteller sind, und da dort wie auch im Ausland allgemein zum Teil recht unterschiedliche Vorschriften gelten, ist es nicht allzu Verwunderlich das die Orginalteile nicht zwingend den deutschen Richtlinien entsprechen.
Andererseits denke ich, das der deutsche Turbosound-Vertrieb sehr wohl darum bemüht ist, seine Waren entsprechen zu liefern.
Vorstellbar ist auch, das die Teile vor Inkrafttreten der Vorschriften erworben wurden und eine Modifikation bzw. ein Ersatz bisher nicht stattfand.Kai
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*hmpf*
Ich finde es immer wieder Interessant, wenn man von "Globalisierung" und somit auch Vereinfachung spricht! Trotzdem kochen die Deutschen noch ihr eigenes Süppchen!Na ja, was soll man da noch zu sagen?
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Zitat
ich würde nie mit Kette hängen,
das gibt immer probleme in bezug auf die Quualität der selben.Nun, ein Stahlseil sollte auch eine gewissen Qualität haben, damit ich damit hängen würde, und Kunststoffschlaufen sind nicht feuerfest. (Okay, Ketten und Stahlseile auf Dauer auch nicht, aber bis da was runterkommt, sind die Leute raus oder ohnehin schon tot ...)
Was aber Sicherungsseile angeht, sind Ketten überlegen, weil ich den Fallweg deutlich verkürzen kann. (Und wenn eine Last nach einem Fall von einem halben Meter in ein Sicherungsseil fällt, dann treten da kurzzeitig Kräfte auf, die ein Vielfaches der Gewichtskraft betragen. Das muß nicht nur das Seil abkönnen, da darf auch die Last nicht auseinanderfallen!)
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