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x-large-Prozess: Hörschaden bei Konzert erlitten

  • ADMIN
  • 23. Mai 2004 um 22:07
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    • 28. Mai 2004 um 20:06
    • #81
    Zitat von "akustikkoppler"

    sinnvoll fänd ich auch wenn es die möglichkeit des haftungsausschluß gäbe. beim piercer geht das ja auch. wenn am anfang alle eine einverständnisserklärung zur körperverletztung unterschreiben könnten ist das alles durchaus machbar.

    ok, dann muss man aber auch extra personal an den eintritt setzen, die mit den leuten über die unterschrift diskutieren können, denn das wird sich dann nicht vermeiden lassen...
    aber vielleicht ist das sogar besser -oder sagen wir mal "machbarer"- als so eine begrenzung auf 99dB?

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • akustikkoppler
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    • 28. Mai 2004 um 20:09
    • #82

    extra personal gibts sowieso entweder messen oder diskutieren... und das mit dem unterschreiben geht auch nur bei personen über 18 oder mit einverständniserklärung der eltern.

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

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    • 28. Mai 2004 um 20:26
    • #83

    Das mit dem Haftungsausschluss hatte ich ja schon erwähnt, nach meiner Interpretation des Gesetzes müsste eine unterschriebene Erklärung in jedem Falle reichen, mit erwähnter Problematik (Volljährigkeit), rechnet sich halt nur in kleinerem Rahmen und geht nur, wenn es keine "Laufpublikums-VA" (Straßenfest o.Ä.) ist. Hier sehe ich auch das größte Problem der Regelung. In kleinen Clubs müsste es personell und organisatorisch machbar sein jeden Besucher unterschreiben zu lassen, bei größeren VA´s fallen die paar hundert Euro für die Messung dann nicht mehr so ins Gewicht.
    Zu prüfen wäre allerdings ob nicht durchzusetzen ist dass ein Schild im Eingangsbereich o.Ä. auch schon ausreicht, bei Zigaretten muss die Warnung ja auch nicht unterschrieben werden und die Nebenwirkungen sind deutlich stärker.
    In der Regel gilt der Haftungsauschluss für Körperverletzung übrigens als Sittenwidrig, sobald der Tod in kauf genommen wird (da mal gesagt wurde dass Lautstärkeschäden in dieser Hinsicht vergleichbar wären mit fehlerhaftem Fliegen von Boxen und dadurch entstehende Schäden).
    Peter

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • Seven
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    • 28. Mai 2004 um 21:02
    • #84

    Dafür!
    Haftungsausschluss muss kommen oder die Zahl 99 überdacht werden.
    Am besten beides.

  • Detlef
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    • 28. Mai 2004 um 21:25
    • #85
    Zitat von "Seven"


    ... die Zahl 99 überdacht werden...

    Warum sollte gerade die Zahl 99 überdacht werden?
    Die Zahl 105 z.B. und alle anderen Zahlen müssen im Regen stehen?
    Das ist nicht gerecht. Wennschon, dann Dächer für alle Zahlen.


    Liebe Grüße

    Detlef

  • sachsensound
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    • 28. Mai 2004 um 21:27
    • #86
    Zitat von "Seven"

    Dafür!
    Haftungsausschluss muss kommen oder die Zahl 99 überdacht werden.
    Am besten beides.

    Auch vollkommen dafür!!!

    MfG

    Mike Schmidt

    http://www.sachsen-sound.de
    0171 / 3674891

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    • 29. Mai 2004 um 01:40
    • #87
    Zitat von "rockline"

    Es gibt noch ein Problem bei der ganzen Sache: die Musikrichtungen, bei denen "richtig laut" dazugehört.

    Es gibt eigentlichlich drei große Probleme: klein, lange und richtig laut.

    Vielleicht ist ab der Neufassung der DIN "lange" kein Problem mehr, aber Metal in einem kleinen Club wird dann immer noch ein Problem sein, machen wir uns da nix vor.

    Zitat

    Wenn nun das PA nicht geflogen werden kann, die Location nur ein 500er Club ist, und der Kunde (die Besucher wohlwissend das es eine laute Kappelle ist) das aber fett haben wollen - was dann?

    Wenn der Veranstalter "laut" verlangt, dann bekommt er "laut", er bezahlt, er trägt die Verantwortung.

    Problematisch wird es erst dann, wenn der Veranstalter "fett, aber nicht zu laut" verlangt.

    Zitat

    Aber auch die Wahl des Messpunktes wirft Probleme auf: am der Schallquelle nächsten vom Zuhörer erreichbarem Punkt soll gemessen werden.
    Hallo...........? Sozusagen unter den geflogenen Tops in 3 Meter Höhe, vor den Subs am Boden beim Stadtfest an der Mainstage mit 2500 Besuchern???

    Da brauche ich nicht mal einen schlecht hörenden Tonmann der Coverband um schädigende Pegel abzuliefern - da reicht schon die Moderatortätigkeit während der Verlosung!

    Wir reden hier von 99 dB Leq(A). Leq!

    Aber es gibt ja nicht nur den Moderator, und da kann man schon ziemlich sicher sein, dass 3 Meter Höhe nicht reichen werden, wenn es rocken soll. (Wenn daneben auch TA Lärm eingehalten werden soll, dann ist bei einem Stadtfest die DIN 15905-5 überhaupt kein Problem...)

    Zitat

    Solche Veranstaltungen beginnen oftmals schon morgens um 11h - Ende ist meist gegen 2h! Also gut 15 Stunden Zeitraum.
    Da würde mich mal die Grenzwertermittlung interessieren!

    Bei 15 Stunden wären dann 90 dB Leq zulässig. Und zwar am lautesten Punkt. Dort ging's irgendwie noch, aber selbst dann, wenn man gleichmäßig beschallt, hat man dann weiter hinten nur noch 80 dB, das geht dann wirklich nur noch für die Verlosung.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 29. Mai 2004 um 01:44
    • #88
    Zitat von "Mnyut"

    Also die Leiterin dieser Arbeitsgruppe hat in Bengen ja gesagt, dass sie selbst ab und zu eine Band abmischt. So Praxisfremd scheinen die Leute nicht zu sein, aber auch ich bin der Meinung, die Leute sollten sich mal ein (1000+) Konzert gezielt von der Technischen Seite anschauen wie es der Rockline vorgeschlagen hat.

    Forumstag Lautstärke Teil 2?

    Ich würde sagen, dass die AG Discothekenlärm mal einen Vorschlag auf den Tisch legen soll, und wir uns dann mit denen mal zusammensetzen und klar sagen, was unserer Ansicht nach geht und was nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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    • 29. Mai 2004 um 02:03
    • #89
    Zitat von "Ton_Opa"

    @ Admin: Ich finde dein Umsonst-Programm großartig und kann es jedem empfehlen. Fliegen bringt es einfach!
    Es zeigt aber leider (wie die Praxis auch), dass 3m Flughöhe nicht viel Erleichterung bringt. Und: Im wahren Raum sehen die Verhältnisse für die Lärmschützer leider mit Sicherheit schlechter aus.

    Nein, 3m Höhe bringt nicht viel, ab vier hat man dann etwas, was man "Fortschritt" nennen kann...

    So als Faustformeln: Gegenüber einer Höhe von 2m (mit dem 2" knapp über die Köpfe hinweg) kann ich bei

    - bei 3 m 10 dB
    - bei 4 m 15 dB
    - bei 5 m 18 dB
    - bei 6 m 20 dB lauter machen.

    Nun muss ich aber etwa 20 dB runter, um den Grenzwert einzuhalten. Also muss ich 6m hoch.

    Kann ich nur 5 m hoch, wird's 2 dB leiser, das fällt kaum jemand auf. Bei 4 m sind es schon 5 dB, das merkt man schon, ist aber noch kein Weltuntergang.

    Bei 3 m sind es dann 10 dB weniger, und da muss man sich dann etwas einfallen lassen, Delay-Stacks beispielsweise.

    Zitat

    Wann und wo geschieht das? Das wäre wirklich interessant.

    In der Bühnentechnischen Rundschau wird das eigentlich immer recht gut veröffentlicht, wenn relevante Normen er- oder überarbeitet werden. Die Überarbeitung der DIN 15905 Teil 5 wurde beispielsweise in der Ausgabe 5/2003 (Seite 100) bekanntgegeben.

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    • 29. Mai 2004 um 02:23
    • #90
    Zitat von "mischpultschorsch"

    Eine Menge Veranstaltungen sind mit dieser Regelung schlichtweg nicht mehr durchführbar. Und das muss nichtmal das 2x16kW bestückte Stadtfest sein: Wenn ich an die ganzen Kirmeszelt-Rockveranstaltungen denke (bei denen die Bühne so breit ist, daß sich daneben wegen dem Giebeln schon gar keine 3m Stacking- oder Flughöhe ergibt), und der Drummer wie ein bekloppter auf seine Becken drischt, so hab ich auch ohne eingeschaltete PA schon den zulässigen Pegel.

    Vielleicht lässt sich ja ein Center-Cluster hängen, das kombiniert mit ein paar Delays. Oder der Veranstalter muss ein höheres Zelt (mit Hängepunkten) buchen.


    Und denkt bitte das Problem von der richtigen Richtung her durch: Es wird ja nicht so sein, dass Ihr den Veranstalter davon überzeugen müsst, dass es auch leiser geht. Der Veranstalter wird Euch sagen, dass es leiser gehen muss, weil ihm Schadensersatzforderungen und demnächst vielleicht auch Bußgelder drohen. Und dann sollte man in der Lage sein, den Veranstalter sinnvolle Vorschläge zu machen, "geht nicht" möchte der in einer solche Situation nicht hören, sonst sucht er sich jemand, der sagt "geht zur Not schon".

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    • 29. Mai 2004 um 02:34
    • #91
    Zitat von "akustikkoppler"

    sinnvoll fänd ich auch wenn es die möglichkeit des haftungsausschluß gäbe. beim piercer geht das ja auch. wenn am anfang alle eine einverständnisserklärung zur körperverletztung unterschreiben könnten ist das alles durchaus machbar.

    Ich kenne noch keinen Präzedenzfall, aber ich glaube, dass man damit Schmerzensgeldklagen ausschließen könnte. Wie es mit den Behandlungskosten aussieht, kann ich nicht beurteilen, vielleicht wäre dann ja der Unterschreibende dafür haftbar.

    Klar natürlich auch: Nur Volljährige und Nüchterne.

    Auch beim Verteilen von Gehörschutz hat man juristisch wohl eine reelle Chance. Es sei denn, es ist so brachial laut, dass die Dämpfung der Stopfen nicht ausreicht.


    Ob das mit dem Haftungsausschluss noch geht, wenn die AG Discothekenlärm ihre Regelung ausgebrütet hat, wage ich zu bezweifeln.

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    • 29. Mai 2004 um 03:10
    • #92

    wie die anderen sehe auch ich wirklich enorme akzeptanzprobleme auf uns zukommen wenn die neue vorgehensweise mit dem pegelmessen (und vor allem dem EINHALTEN) durchgesetzt werden sollte... und zwar nicht nur von uns technikern, sondern vor allem vom publikum!
    wie soll man einem metallica fan erklären, das die band auf dem konzert deutlich leiser spielt als auf seiner hifi anlage zuhaus? ich stehe ja nicht auf solche brachialpegel jenseits der 110dB, aber das publikum erwartet sowas zum teil leider schon.
    und das ist ja nicht nur bei metallica so, ich kenne auch ein paar coverbands die sehr laut gemischt werden wollen.

    Zitat von "ADMIN"

    ...
    Auch beim Verteilen von Gehörschutz hat man juristisch wohl eine reelle Chance...


    nicht das ich dir deine messgeschichten nicht gönnen würde, aber ich glaube vor allem in kleineren locations muss man sich da doch was praktischeres überlegen.
    vielleicht doch die sache mit dem gehörschutz in verbindung mit ner unterschrift am eingang und vielleicht noch einem etwas höheren pegel... das fände ich nicht schlecht.
    bei größeren gigs kann dann ja auch die messgeschichte stattfinden... mehr leute - mehr budget.


    Zitat von "ADMIN"

    ...Ob das mit dem Haftungsausschluss noch geht, wenn die AG Discothekenlärm ihre Regelung ausgebrütet hat, wage ich zu bezweifeln.

    falls dies durchgesetzt werden könnte, dann wäre ein verbot von zigaretten auch machbar.

    hmmmm...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • rockline
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    • 29. Mai 2004 um 09:50
    • #93

    Eines versteh ich nicht: geflogene Tops, ob in 3 Meter oder 6 Meter Höhe, sind im Publikumsbereich trotzdem laut.

    Wer einen Nutzpegel am Zuhörer von 115dB erzielt kanns egal sein, ob das Top höher oder niedriger hängt - im Endeffekt ist es im Locationgelände wieder genauso laut!
    Natürlich ist die akute Gefährdung unmittelbar VOR der Box entschärft - aber da wir ja über LEQ reden ist der gemittelte Pegel letztlich dennoch vorhanden. Egal wie hoch der Kram hängt!

    Und was ist mit den Subs? Die fliegt keiner! Und davor ist es echt mega.

    Und nun? Klar kommt jetzt das Argument A und C Bewertet. Aber das ist nur Augenwischerei - der Pegel bleibt trotzdem.

    Ich bin auch der Überzeugung, dass der (in den Ohren zwar subjektiv nicht so auffällige) Basspegel die Ohren genauso schädigt.

    Zum 15 Stunden Beispiel Stadtfest: Admin stellte fest, dass der LEQ nun bei 90dB liegen darf.
    Das funktioniert nun nicht mehr. Wie jedem bekannt sein dürfte kommt der 6000.- Topact meist am späteren Abend. Und dann werden die Plätze vor der Bühne enger :mrgreen: Was nun?

    Bisher ist es einfach: ein 32kW PA spielt am Limit, alle haben anständig Sound, auch an den Bierbuden kann noch Spaß aufkommen, keinem (!) fliegt das Ohr weg (außer: die ewig doofen stehen vor den Subs) und der Veranstalter kann Ton und Licht fürs große Stadtfest noch bezahlen.

    Gemäß DIN wäre es jedoch unzulässige LEQ Überschreitung!

    Zudem möchte ich noch was aus unserer langen Erfahrung mit geflogenen Delaystrecken bei dezentralen Beschallungslösungen erklären: klar fährt man so einen gleichmäßigeren Pegel. Aber die vielzahl kleinerer Delayboxen rockt längst nicht so, wie ein ordentliches Links/Center/Rechts Besteck auf großen Bühnen!
    Versteht denn niemand den soundmäßigen Unterschied? Die Wucht der Mids in Verbindung mit rollenden Bässen machen doch erst einen Großteil der Performance aus! Das Rock und Pop erst ab einer gewissen Lautstärke "wirkt" weiß doch jeder.

    Darüber sollte man auch mal nachdenken!
    Stefan

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    • 29. Mai 2004 um 10:10
    • #94
    Zitat von "wora"

    falls dies durchgesetzt werden könnte, dann wäre ein verbot von zigaretten auch machbar.

    hmmmm...

    Andere Substanzen wurden ja schon verboten, und ein Verbot von Zigaretten wäre juristisch vielleicht auch möglich, politisch aber wohl eher nicht....

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  • logi
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    • 29. Mai 2004 um 10:58
    • #95

    Ein Verbot von Zigaretten geht auch juristisch nicht (BtMG), höchstens das Qualmen an öffentlichen Orten. Kann auch schlecht verglichen werden, da es einen Unterschied macht, ob ich mich nur selbst gefährde oder eben auch andere.

    Wenn ich an so manche kleine Clubs denke, da kann man höchstens Papiervögel von der 80cm Bühne fliegen und dann nur horizontal, PAR64 sind dafür fast schon zu lang. Und Delay-Lines: Da löst eine Gefährdung die andere ab, es muß ja auch dafür Sorge getragen werden, daß die Boxen hinreichend aufgestellt werden können, wiederum ein Platzproblem, ansonsten ein Sicherheitsproblem.

    Und auf mittleren Veranstaltungen (gerade bei Stadtfesten, usw.) kann häufig auch nur gestackt werden. Dazu noch ein sehr gestreckter und nicht sehr breiter Zuschauerplatz... Bei Stadtfesten kommen ja auch noch die anderen Bühnen dazu, mal klein, mal groß, aber häufig alle dicht gedrängt. Bisher war es so daß die kleinen Buden ihre JBL TR Böxchen dann ausmachten, da eben überschallt. Wie sieht`s denn dann aus, hat man da noch eine Chance sich dann durchzusetzen? (wg. gemeinschaftlicher Absprachen und gegenseitige Einsicht braucht mir keiner zu kommen).

    Wie sieht es dann real aus, die meisten VAs sind klein bis mittelgroß, im Sommer dann eben draußen. Viele Veranstalter achten schon selbst darauf, daß die Leute bei den Bierzelten noch bestellen können, die es laut haben wollen, gehen oder bleiben dann vor der Bühne.

    Absurd wird es für mich dann, wenn die Leute sich häufiger bewegen, also mal vor der Bühne in 2m Abstand, mal vor der Theke in 20m Abstand, da müßte ja dann der Durchschnittspegel für jeden einzelnen in den Keller gehen, vieleicht ein rotierendes System, jeder darf mal für 20min nach vorn :shock:

    Mich würde mal auch interessieren wie man einen Live Auftritt mit darauffolgendem "Disco Spezial" bewertet, vor allem, wenn für die Live Geschichte ein anderes System verwendet (zugemietet) wird und für die Disco dann die Hausanlage angeschmissen wird.

    Gruß Frank

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    • 29. Mai 2004 um 11:19
    • #96
    Zitat von "rockline"

    Eines versteh ich nicht: geflogene Tops, ob in 3 Meter oder 6 Meter Höhe, sind im Publikumsbereich trotzdem laut.

    Wer einen Nutzpegel am Zuhörer von 115dB erzielt kanns egal sein, ob das Top höher oder niedriger hängt - im Endeffekt ist es im Locationgelände wieder genauso laut!
    Natürlich ist die akute Gefährdung unmittelbar VOR der Box entschärft - aber da wir ja über LEQ reden ist der gemittelte Pegel letztlich dennoch vorhanden. Egal wie hoch der Kram hängt!

    Der Leq mittelt über die Zeit, nicht über die Location.


    Rechnen wir doch mal anders herum:

    Bei einer normalen Rockveranstaltung haben wir (am theoretischen 1m-Punkt): 140 dB Peak, 130 dB Lmax und 120 dB Leq. Uns interessiert jetzt nur der Leq.

    Bei einer klassisch gestackten Anlage haben wir mit diesem Besteck bei 80% der Publikum ordentlichen Pegel, aber auch die Einhaltung des Grenzwertes. Bei den 20% vor den Boxen haben wir jetzt eine Überschreitung des Grenzwertes.

    Statt jetzt 20 dB leiser zu machen, hängt man nun die Boxen auf 6m. Für 80% des Publikums ändert sich so gut wie gar nichts. Aber bei den 20% vor (jetzt eher unter) den Boxen hält man den Grenzwert ein.


    Zitat

    Und was ist mit den Subs? Die fliegt keiner! Und davor ist es echt mega.

    Und nun? Klar kommt jetzt das Argument A und C Bewertet. Aber das ist nur Augenwischerei - der Pegel bleibt trotzdem.

    Ich bin auch der Überzeugung, dass der (in den Ohren zwar subjektiv nicht so auffällige) Basspegel die Ohren genauso schädigt.

    Die Mehrheit der wissenschaftlichen Meinung geht davon aus, dass tiefe Töne nicht so gefährlich sind, dass sich also die Gefährlichkeit der Dauerbelastung etwa nach der A-Bewertungskurve richtet.

    A-Bewertung heisst

    bei 100 Hz -19 dB
    bei 50 Hz -30 dB
    bei 30 Hz -40 dB

    Wenn bei 100Hz oder tiefer getrennt wird, dann spielt es für den Beurteilungspegel so gut wie keine Rolle, ob die Subs an- oder abgeschalten sind.

    Zitat

    Zum 15 Stunden Beispiel Stadtfest: Admin stellte fest, dass der LEQ nun bei 90dB liegen darf.
    Das funktioniert nun nicht mehr. Wie jedem bekannt sein dürfte kommt der 6000.- Topact meist am späteren Abend. Und dann werden die Plätze vor der Bühne enger :mrgreen: Was nun?

    Ja, das ist ein Problem, zumindest bei der derzeit gültigen Dosis-Beschränkung.

    Wobei es nicht ganz so böse ist, wie man zunächst denkt: Die Mucke läuft ja nicht durchgehend 15 Stunden, da gibt es Pausen, da gibt es leisere Programmteile. Man kann sich also Reserven anlegen. Trotzdem bleibt es nach der derzeitigen Fassung der DIN ein Problem.


    Zitat

    Bisher ist es einfach: ein 32kW PA spielt am Limit, alle haben anständig Sound, auch an den Bierbuden kann noch Spaß aufkommen, keinem (!) fliegt das Ohr weg (außer: die ewig doofen stehen vor den Subs) und der Veranstalter kann Ton und Licht fürs große Stadtfest noch bezahlen.

    Was heisst jetzt "spielt am Limit" ? "Limiter setzt gerade noch nicht ein", "Peaks werden vom Limiter gekappt" oder "Limiter muss heftig eingreifen"?

    Je nach dem haben wir (abhängig vom Wirkunsggrad der Anlage) einen Leq von etwa 130, 140 oder 150 dB.

    Beim ersten Fall könnte man die Hälfte der Anlage als Delay verwenden, dann alles auf 6m Höhe fliegen und die Sache wäre gegessen.

    Beim letzten Fall glaube ich eher nicht, dass keinem die Ohren wegfliegen, bei gestackten Anlagen schon gleich gar nicht. (Am Rande: Für einen Gehörschaden reicht ein einzelner Impuls von etwa 140 dB)

    Zitat

    Zudem möchte ich noch was aus unserer langen Erfahrung mit geflogenen Delaystrecken bei dezentralen Beschallungslösungen erklären: klar fährt man so einen gleichmäßigeren Pegel. Aber die vielzahl kleinerer Delayboxen rockt längst nicht so, wie ein ordentliches Links/Center/Rechts Besteck auf großen Bühnen!
    Versteht denn niemand den soundmäßigen Unterschied? Die Wucht der Mids in Verbindung mit rollenden Bässen machen doch erst einen Großteil der Performance aus! Das Rock und Pop erst ab einer gewissen Lautstärke "wirkt" weiß doch jeder.

    Darüber sollte man auch mal nachdenken!

    Ja, das ist wohl so. Was aber sind die Alternativen?

    - Line-Arrays (deshalb soll es ja einen Vergleichstest der "bezahlbaren" Systeme geben)

    - Gehörschutz und/oder unterschriebener Haftungsausschluss (mal sehen, wie lange das noch möglich ist)

    - Man riskiert einfach Klagen (und demnächst vielleicht auch Bußgelder), das wird zunehmend mutig.

    - Man gründet für jede Veranstaltung eine eigene GmbH und fährt die so, dass die nahezu vermögenslos ist, wenn die ersten Klagen eintreffen. Gerade dort, wo die größeren Probleme auftreten, nämlich bei den kleineren Veranstaltungen, dürfte das wenig praktikabel sein. Und Juristen kennen auch so etwas wie Durchgriffshaftung, gerade dann, wenn der Geschäftsführer seinen Pflichten nicht nachkommt.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

    Einmal editiert, zuletzt von ADMIN (29. Mai 2004 um 12:20)

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    • 29. Mai 2004 um 12:14
    • #97

    logi: auch beim Lärm gefährdet sich nur derjenige selbst der sich in dem als gefährlich gekenzeichneten Bereich (ob nun durch Schilder , was eventuell nicht Wasserdicht ist, oder durch unterschriebenen Haftungsausschluss, was meiner Meinung nach gehen müsste auch nach der neuen Regelung, zur not wird das Ganze eben eine private Veranstaltung nur für Clubmitglieder unddie Besucher werden dann eben per Unterschrift Mitglieder des Clubs, sind somit Mitveranstalter....) aufhält.

    http://www.facebook.com/peter.trinkle

  • rockline
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    • 30. Mai 2004 um 09:27
    • #98
    Zitat von "ADMIN"

    Damit meinte ich eigentlich den Pegel, der bereits auf Distanz beim Zuhörer "mitten" im Gelände vorliegt. Also gut laut, so das es "rockt". Für diese Pegel in ca. 20 Meter Abstand macht es dann nicht mehr viel aus, ob es noch einen Tick höher hängt.

    Das Problem ist ja, dass es bereits "in der Mitte" zu laut ist! Klar ist es dann vorne an noch heftiger.

    Es gibt eine Lösung für das ganze Dilemma: die gedachte Verordnung tritt garnicht erst in Kraft. Wir sind jahrelang ohne ausgekommen! Und als Beispiel nehme ich gerne mich: Ist mein Ohr abgehärtet? Gibts sowas :lol: ?
    Ich bin doch nicht mehr der jüngste, immer "bei de laute Musik" gewesen und kann immer noch was hören!
    Ich kenne Freunde, die hören ohne irgendwo beim Konzert jemals gestanden zu haben nicht mehr viel.

    Zugegeben: man kann problemlos Schwerhörig werden, wenn man sich extrem den Pegeln auf Veranstaltungen aussetzt. Aber ist das die einzige Gefahrenquelle für Lärm? Muß der Deutsche wieder mal alles bis ins letzte Detail reglementieren?
    Für letzteres gilt eindeutig ja. Die Schweiz hats vorgemacht, wir deutschen springen auf den Zug. Auch wer es nicht gerne hören mag: es winkt mächtig Geld für Genehmigungen (und vor allem "Sondergenehmigungen"! Oder glaubt jemand ernsthaft daran, dass manche bösen Buben des RnR der großen Welt sich darum scheren?). Davon lasse ich mich auch so schnell nicht abbringen. Es gibt zu wenig wirklich greifbare Argumente für eine LEQ Beschränkung! Nur wegen des vorgeschobenen Interesse unserer Regierenden für das Hörvermögen der Bürger? Glaub ich nicht.
    Stefan

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    • 30. Mai 2004 um 11:47
    • #99

    gibt es dann übrigens bei der TÜV abnahme auch eine lautstärkemessung für auto-hifi-anlagen?? :shock:

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

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    • 30. Mai 2004 um 11:53
    • #100
    Zitat von "rockline"

    Es gibt eine Lösung für das ganze Dilemma: die gedachte Verordnung tritt garnicht erst in Kraft. Wir sind jahrelang ohne ausgekommen!

    Das würde der Branche viel Ärger ersparen.

    Aber mal ganz ehrlich: wer glaubt daran?

    Und auch dann, wenn die AG Discothekenlärm demnächst ergebnislos auseinandergehen würde: Wir haben immer noch die DIN 15905 Teil 5, wie haben immer noch das Urteil der Bundesgerichtshof, das eine sogenannte Beweiserleichterung ("Beweislastumkehr") vorsieht, wenn der Veranstalter keine normgerechte Messung vorlegen kann.

    Und wenn sich dieses Thema mal bis zu den entsprechenden Kreisen rumgesprochen hat (ich denke hier an Anwälte, denen Abmahnungen zu langweilig geworden sind, und gut organisierte Gruppen, die bei der Wahl ihrer Erwerbsquellen wenig zimperlich sind), dann setzen sich die Pegelbeschränkungen ohnehin durch, weil die Veranstalter das Risiko nicht mehr tragen wollen.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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