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Haftungsfrage

  • Michel
  • 22. November 2004 um 17:23
  • Michel
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    • 22. November 2004 um 17:23
    • #1

    Hallo,

    @mods Weiß nicht sorecht wohin damit. Ist auf jedenfall eine Frage aus der Praxis. Sonst halt verschieben. Danke.

    Also,
    ich bin letzte Woche in eine Situation geraten welche u.U. in einer Katastrophe hätte enden können. Zum Glück ging alles gerade noch mal gut, niemand ist verletzt worden. Die meisten Gäste dürften es noch nicht einmal bemerkt haben. Soweit alles gut. Im Nachhinein stellt man sich jedoch Fragen wer wäre eigentlich verantwortlich gewesen. Und da bitte ich mal um Meinungen.

    Folgende Situation: Ich sitze als Operator an einer Computergesteuerten Lichtkonsole der Topliga. Ich werde hier jetzt keinen Namen nennen, da die Entwicklungsabteilung schon mit dem Problem betraut ist und dies eigentlich auch nichts zu Sache tut, da die Frage nicht Produktabhängig ist. Das könnte sich so oder ähnlich mit jedem Pult abspielen.

    Es handelt sich um eine Show die weitgehend unverändert seit Wochen läuft.

    Ich habe nun einen Artisten auf der Bühne der einige sehr gefährliche Teile in seiner Nummer hat. Wahrscheinlich durch einen Softwarefehler verhält sich das Pult von Anfang der Show an „merkwürdig“. Ich hatte nur den vollen Umfang des bugs noch nicht erkannt/erkennen können. Und exakt zu Beginn der gefährlichen Nummer stürzt es dann komplett ab.
    Ich versuchte nun den Artisten manuell irgendwie zu beleuchten, was auf Grund der komplexen Bewegungsabläufe und der Tatsache dass ich für diese Position nur Movinglights hatte aber sehr schwierig war.

    Mal angenommen der Artist wäre auf Grund der ungenügenden Beleuchtungslage oder auch einer Blendung derartig aus dem Konzept gekommen dass er zu Schaden gekommen wäre, wer wäre Haftbar zu machen gewesen?

    Mir fallen folgende Möglichkeiten ein:

    1. Der Artist ist selbst schuld. Er hätte erkennen müssen ob er in der Lage ist mit diesem Licht zu arbeiten. Und der Umstand dass etwas falsch läuft müsste ihm schon am Beginn seiner Nummer aufgefallen sein. Wenn er die gefährlichen Teile dann trotzdem durchführt ist er selbst schuld.

    2. Ich bin schuld. Ich hätte schon aus dem Umstand heraus dass sich das Pult anders verhält als erwartet den Auftritt untersagen müssen. ( = Showabbruch). Das wenigstens die manuelle Steuerung funktioniert war nur mein Glück.

    3. Die Entwickler sind auf Grund der Produkthaftung verantwortlich zu machen. Ich habe ein Pult gekauft das funktionieren zu hat.

    4. Der anwesende Veranstalter. Er hat ebenfalls von Anfang an gesehen daß etwas nicht stimmt. Und er hätte augenblicklich einschreiten müssen.

    5. Eine Kombination aus allem

    Also Euer Ehren, Meinungen Bitte.

  • Mechwerkandi
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    • 22. November 2004 um 17:56
    • #2

    Zunächst wäre zu klären, welche Stellung Du in dem ganzen Konstrukt inne hast.

    Wenn Du als Angestellter in dem Laden arbeitest, bist Du als "Erfüllungsgehilfe" selber aus der Geschichte raus.
    Es würde dann wahrscheinlich die Geschäfts-Haftpflicht greifen, wobei sich die evtl. auf dem Wege der "Durchgriffshaftung" an den Hersteller der Konsole halten, aber das führt zu weit ab.

    Andere Möglichkeit, Du bist selber als Sub für die ganze Geschichte verantwortlich.
    Dann hättest Du in dem Moment, wo Dir der Mangel aufgefallen ist, die Geschichte sofort abbrechen müssen. Wenn Du versuchst, das "irgendwie" hinzubiegen, und die Sache geht schief, verlierst Du evtl. den Versicherungsschutz unter dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit.

    Ich persönlich halte es ohnehin für zumindest fraglich, einen Artisten oder Schauspieler via MH zu beleuchten, die Sache ist zwar reizvoll und irgendwie müssen die Dinger ja auch beschäftigt werden, aber an solche Abläufe gehört ein manueller Verfolger nebst Bedienung, egal ob Theater oder Varietè.
    Hab' ich auch so, mit MH, muss ich zugeben, hier noch nie gesehen.
    (Ohnsorg, Schmidt's, Wh Fährhaus, Altonaer Theater...)

  • DavidH
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    • 22. November 2004 um 18:26
    • #3

    vielleicht wär's für die plastische Vorstellungskraft der Leser förderlich, wenn Du uns einen Tip gibst, was Du mit gefährlichen Nummern meinst, damit man abschätzen kann, wessen Kompetenzbereich das ist...

    beste Grüße,
    David

    Phantomspeisung....
    das heißt NICHT, dass der Mischer nix zu essen bekommt

  • Michel
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    • 22. November 2004 um 20:23
    • #4

    Gefährliche Nummer = Tuchakrobatik mit freien Abfallern aus 7Meter Höhe. Kopfüber wohlgemerkt. Sicherheitsabstand zum Boden ca 20cm. Schön ist dabei wenn man den Boden sehen kann. Zumindest sollte man seine bei den Proben gemachte Markierung am Tuch sehen. Sonst war es das letzte was "glaubt erkannt" zu haben.

    Ich war als normaler freier Techniker für einen größeren Verleiher für die Einrichtung und Durchführung der Show zuständig. Licht und Ton in Personalunion.

    MH sind in diesem Fall unerläßlich, da die "Spielfläche" ein wie gesagt 7m langes, herabhänges Tuch ist. Der Artist ist mal oben und mal unten, mal im freien Fall. Alles Framegenau syncron. Es schaut schon seeeehr gut aus wenn man einen frei fallenden Artisten stets Punktgenau im Licht hat. Die Nummer ist ca 6min lang und bestehet aus einer Abfolge von rund 90 Follows. Fadezeiten teilweise unter 1/100 Sec! Manuell nie im Leben zu machen. Verfolger kann man dabei auch komplett vergessen. Von Gefährdung durch ungewollte Blendung mal abgesehen.

    Wie gesagt, die Nummer lief wochenlang problemlos. Nur halt einmal nicht!

    Zitat

    Dann hättest Du in dem Moment, wo Dir der Mangel aufgefallen ist, die Geschichte sofort abbrechen müssen.

    Okay, Du warst nicht dabei und ich wollte nicht zusehr ins Detail gehen, aber Du kannst Dir selbst ausrechnen wie lange ein freier Fall aus 7m höhe dauert. Als Bedenkzeit für Saallicht an oder nicht auf jeden Fall zu kurz. Die Frage ist nun wer hätte nach diesem offenkundigen Bekanntwerden des Fehlers abbrechen müssen? Der Artist ging ja hinterher wieder hoch. Und ich halt mit meinen verbleibenden Lampen hinterher. Solange der Artist weitermacht kann ich ihn nicht ohne Gefährdung zu verursachen im Dunkeln stehen lassen. Und so schaukelt es sich auf. Der Artist glaubt ich arbeite dran (= Lampen hinterher) und macht weiter weil er hofft sein Licht kommt schon wieder. Kommunikation ist in diesem Fall natürlich nicht mehr möglich.

    Um es nochmal genauer zusammenzufassen: Es war schon sehr früh im Showverlauf klar das Kleinigkeiten verrutscht sind (Moves ein wenig zu schnell, Farbwechsel an falschen Stellen etc.) Es war aber nicht vorherzusehen das sich das derartig auswirkt das plötzlich das Licht einfriert.

    Grüße

    Michel

  • timotimo
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    • 23. November 2004 um 12:26
    • #5

    Hallo,

    ich halte es für müssig, zu diskutieren, was wäre wenn, und wer wäre dann haftbar.....

    Daher nur 2 Gedanken von mir:

    Wenn die Show so gross (professionell) und lange läuft, wie sieht´s da überhaupt mit Havarie-Sicherheit aus (Stromausfall, Pultausfall, etc.)? Warum hat sich da vorher keiner Gedanken drüber gemacht?

    Im Schadensfall gebe ich sowas an meine Betriebs-/Berufshaftpflicht, die dann alles weitere abwickeln. Entweder sie zahlen, oder sie suchen den Schuldigen (z.B. Hersteller/Veranstalter....). Oder sie zahlen und holen sich das Geld dann bei mir wieder, weil ich vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt habe. Dafür haben sie extra Rechtsabteilungen. Also muss ich mir darum keine Gedanken machen.... Gottseidank hatte ich den Fall aber noch nicht, dass ich die Versicherung in Anspruch nehmen musste. Kenne das nur von anderen Haftpflichtversicherungen.

    Viele Grüße

    M.

  • Mechwerkandi
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    • 23. November 2004 um 12:30
    • #6
    Zitat von "Michel"


    Ich war als normaler freier Techniker für einen größeren Verleiher für die Einrichtung und Durchführung der Show zuständig.


    "Einrichtung" ist das Stichwort, dann hängst Du mit dran. Es sei denn, es ging um einen Kofferjob, bei dem Du auf die Ausstattung keinen Einfluss hast.

    Zitat von "Michel"


    Verfolger kann man dabei auch komplett vergessen. Von Gefährdung durch ungewollte Blendung mal abgesehen.


    Das ist, mit allem Respekt, völliger Blödsinn. Schön, das es Künstler gibt, die wie eine Maschine funktionieren, die meisten tun es nicht.
    Es ist früher ohne MH gegangen, es wird auch in Zukunft ohne gehen.
    Eine ungewollte Blendung ist unmöglich, dafür gibt es Proben.

    Zitat von "Michel"


    Wie gesagt, die Nummer lief wochenlang problemlos. Nur halt einmal nicht!


    Das ist immer so.
    Es gibt Leute, die fahren 20 Jahre lang jeden Tag besoffen Auto und sterben doch im Bett.

    Zitat von "Michel"


    Um es nochmal genauer zusammenzufassen: Es war schon sehr früh im Showverlauf klar das Kleinigkeiten verrutscht sind.


    Hier wäre der Zeitpunkt zum Handeln gewesen.

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    • 23. November 2004 um 16:45
    • #7

    Die Haftungsfrage ist hier sehr unübersichtlich, eine verlässliche Anwort kann hier noch nicht einmal ein Jurist geben. Im Falle eines Verfahrens würde hier sehr viel vom Richter (oder den Richtern) und dessen "Tagesform" abhängen.

    Tendenziell gilt: Artisten dürfen gefährliche Sachen machen, müssen das aber "auf eigenes Risiko" tun. Wenn die für ihre Nummer ein ganz bestimmtes Licht brauchen, dann müssen sie sich auch darüber Gedanken machen, was denn passiert, wenn dieses Licht nicht da ist. Abgesehen von einem aussteigenden Pult können ja auch Brenner versagen, der Strom ausfallen, etc.

    Vernünftigerweise spricht man so etwas vorher mit dem Künstler ab, macht ihm klar, dass für gewöhnlich das Licht so ist, wie es sein sollte, dass man das aber nicht garantieren könne. Wenn der Artist dann Anweisungen gibt ("bei Fehlern sofort Notlicht an"), dann hält man sich tunlichst daran.

    Wenn etwas passiert, dann sollte man sich besser nicht daran erinnern, dass es bereits im Vorfeld Probleme gegeben hat. Und ohne dieses Eingeständnis eine Haftung zu konstruieren, ist sehr, sehr schwierig. (Mit diesem Eingeständnis wäre es immer noch ziemlich schwierig.)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Soundworld
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    • 23. November 2004 um 20:20
    • #8

    Also ich arbeite selbst in einem Varieté-Theater, wo wir sehr oft solche Luftnummern haben und teilweise auch ohne Verfolger arbeiten, wenn sie nicht unbedingt gebraucht werden...

    Unsere Philosophie bezüglich Havarie sehen wir darin, dass wir von ETC die "Reflection Unit" im Einsatz haben, die bei Stellwerkausfall, also wenn sie kein DMX mehr von der Stellwerkseite sieht, den letzten Wert behält und man zusätzlich die Möglichkeit hat, einzelne Stimmungen auf ca. 20 verschiedene Fader auf 5 Bänken zu speichern, die man dann aufrufen kann im Bedarfsfall...

    Wenn also z.B. bei einer Luftnummer das Pult aussteigt, haben wir entweder die Möglichkeit, falls nicht von sich aus schon geschehen das DMX-Signal zu entfernen und so das letzte Bild beizubehalten oder aber an der Reflection entweder ein Saalgrundlicht oder ein gespeichertes Bild der Nummer einzufaden...

    Rechtlich gesehen weiß ich jetzt nicht, wie der Hase laufen würde, würde ich einfach mal bei ner Versicherung oder bei nem Anwalt nachfragen, aber man kann als Techniker da schon Vorkehrungen treffen, dass es nicht zu einem Absturz in einer solchen Situation kommt.

    Mfg,

    Thilo

  • Arieba
    Beiträge
    766
    • 9. Dezember 2004 um 10:06
    • #9

    für genau solche fälle (wir arbeiten mit notebooks zur lichtsteuerung-wi(n)dows läßt grüssen), haben wir uns dmx-recorder angeschaft. fällt das notbook aus, muss ich nur noch play drücken und los gehts. das ding von botex funktioniert echt gut, hat mit speicherkarte platz für 30 aufnahmen mit ca. 10min. länge (länger haben wir noch nicht aufgenommen). Auch sehr praktisch für messen und Co. gibt ne extra startup und shutdown sequenz (lampen zünden/ausschalten). Kostet um die 250 euro vk.... dpr 512heisst das ding

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

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