1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Probl. mit bestimmtem Publikumskreis/Personen

  • Nick21
  • 26. November 2004 um 19:03
  • Nick21
    Beiträge
    284
    • 26. November 2004 um 19:03
    • #1

    Moin, mal ne Frage an die ehrfahrenen Veranstalter. Wir veranstalten regelmässig Hardstylepartys ( Techno der härteren Gangart ).
    Hierzu haben wir immer ein ganz spezielles Publikum, das es sehr heftig mag. ( Also 3 x 2,7KW Strobos an die Decke, Nebelmaschine mit richtig Power ) Die Locations sind immer wechselnd, meist kleine Disco/ Bistro mit Tanzfläche für 50-100 Leute. Hatten auf der letzten Veranstaltung das Problem, das unter den Gästen ein Astmatiker war. Das haben wir durch seinen Hinweiss mit der Bitte um Einstellen der "Neblerei" erfahren. Gut mir hats keinen Beinabbruch getan, aber die Technofreunde fanden das nicht so gut. Jetzt meine Frage:
    Wie macht ihr das bei Veranstaltungen? Ich weiss das grosse Discos in ihren AGB`S Epileptiker ( wegen Strobos und allem was schnell Blitzt ) und Astmatiker grundsätzlich von der Teilnahme an Veranstaltungen ausschliessen.
    Nicht das ich was gegen die Leute hätte, aber hätten wir auch noch die Strobos ausschalten müssen , hätten wir gleich heimgehn können. Und man kann die Leute ja auch net einfach rausschmeissen. 1. Sie haben Eintritt bezahlt und 2. können sie ja auch nix für.
    Darf ich als Veranstalter, natürlich in Absprache mit dem Besitzer eine ergänzung der vorhandenen AGBS für diesen Abend festlegen und ausshängen? Was ist dabei zu beachten.

    Greetz Nick

    Wer andren eine Falle stellt, ist Fallensteller.
    Wer andren eine Tanne zapft ist Tannenzapfer.
    Wer andren eine Bratwurst brät, hat meist auch ein Bratwurstbratgerät.

  • dj eussi
    Beiträge
    734
    • 26. November 2004 um 19:55
    • #2

    Ich bin zwar keiner erfahrender Veranstalter (und gib dir vll. auch keine direkte antwort auf deine Frage)

    ABER:

    Astamikter etc. "wissen" vor der VA das es sich hierbei um "Hardstyle" handelt, und da wird nun mal genebelt und geflasht bis zum geht net mehr. Es wäre vll. hilfreich im vorhinein darauf hinzuweisen das Astmatiker etc. auf "eigene Gefahr" rein dürfen. (Wie dieses schildchen im FReizeitpark "Achtung, sie werden nass") so ungefähr. Sollte kein "Hinweisschild" aushängen kann man trotzdem nicht, wenn ein Astmatiker etc. zu einem kommt und klagt einfach alles ausmachen.

    (Hatte das selbe mal auf ner kleinen Geb. Feier von meinem dad, als ein bekannter zu mir meinte bitte mach die nebelmaschine aus und nimm bass raus. Das wollte dann EINER von vielen. (Ok, bei ihm bestand keine akute Gesundheitsgefhar) aber ich habs trotzdem net gemacht und nett drauf hingewiesen das er net alleine ist und solang doch in ne ruhige ecke gehen soll)


    Also letzendlich liegt die Schuld doch beim ebtroffendem selber, oder seh cih das falsch ? öge man mich berichtigen


    (Nur das kein falsch Eindruck entsteht und cih nachher den KAsten voller PNs habe, cih habe absolut NICHTS gegen solche Leute, "auch wens meine schreibweise hier so deuten lassen mag", ich will nur nicht nachher wegen dies und jenem beschuldigt werden)

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 27. November 2004 um 09:13
    • #3

    Hallo!

    Glücklicherweise leben wir hier in der BRD und nicht in den USA. Dort könnte so was ja gleich zu einer millionenklage führen. Hier bei uns ist jeder immer noch für sich selbst verantwortlich. Und wenn ein blinder im kino eintritt bezahlt ist es sein bier und kann nachher vom kinobetreiber sein geld zurückverlangen weil er nichts gesehen hat.

    Ich halte es immer so : Der einzige der mir sagen darf das ich was am set ändern muss ist derjenige der den vertrag mit mir gemacht hat. Ansonsten geht es so weiter wie es sich den abend bewährt hat.

    Und wenn es einem gast zu nebelig ist dann soll er halt nicht so viel trübes trinken.... :D:D:D

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 27. November 2004 um 12:09
    • #4

    Ein Asthmatiker sollte aber i.d.R mit Nebel (= verdampfte Flüssigkeit, kein Rauch, kein Staub, keine Festkörper) keinerlei Probleme haben.....

    Ich habe auch ein wenig mit Allergien zu tun (katze; Hausstaub) und mit Nebel überhaupt keine Probleme.

    Am besten finde ich Leute, die sagen "bloß kein Nebel, der stinkt" und sich dann die nächste Kippe anzünden....

    Tom

    http://www.partyontour.de

  • Online
    test
    Profi
    Reaktionen
    995
    Beiträge
    10.232
    Marktplatz Einträge
    4
    • 30. November 2004 um 16:54
    • #5

    ihr nehmt aber billigend in kauf das etwas passieren könnte. da gilt klar das verursacher prinzip.
    am besten hoffen das nichts passiert und alles aushängen und so weiter :oops:

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • Jeremy
    Reaktionen
    106
    Beiträge
    1.491
    • 30. November 2004 um 17:19
    • #6
    Zitat von "Nick21"

    Hatten auf der letzten Veranstaltung das Problem, das unter den Gästen ein Astmatiker war. Das haben wir durch seinen Hinweiss mit der Bitte um Einstellen der "Neblerei" erfahren.

    Wenn er begründete Angst um seine Gesundheit hat, dann sollte er besser die Veranstaltung verlassen. Damit er das schon vorher einschätzen kann, sollte in wahrnehmbarer Weise (dh. dergestalt, dass später der Richter sagt "Das hättest Du auch wirklich schon vorher wissen müssen!") auf die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken hingewiesen werden.

    Wenn irgendwo mit Materialien hantiert wird, gegen die ich allergisch bin, dann muss ich dem halt aus dem Weg gehen. Aber leider ist unser Rechtssystem da nicht gerade mit einem Übermaß an gesundem Menschenverstand geplagt ...

    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 1. Dezember 2004 um 09:35
    • #7
    Zitat

    ihr nehmt aber billigend in kauf das etwas passieren könnte

    Leider Gottes muss man im Bereich der Veranstaltungstechnik billigend in Kauf nehmen, dass im Rahmen der Durchführung einer Veranstaltung u.U. Gefahren für die Gäste ausgehen, die schlichtweg >nicht> abzuwenden sind - teilweise will sie auch gar keiner Abwenden:

    - Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (liegen im Ermessen jedes Einzelnen)

    - Epilepsie: häufig hervorgerufen durch blinkendes Licht; kann auch Leute treffen, die noch nie im Leben einen epileptischen Anfall hatten!
    Nahezu jeder (!) Mensch erleidet in seinem Leben einmal oder mehrfach epileptische Anfälle, das kann von einem leichten Schütteln, das man gar nicht bemerkt oder vielleicht als "kalten Schauer den Rücken runter" abtut bis hin zu minutenlangen Krämpfen führen.

    - Hörschäden: auch bei Einhaltung der gesetzlichen Pegelbegrenzungen sind schädliche Auswirkungen nicht auszuschliessen.

    - Passivrauchen: Da fragt keiner nach; KellnerInnen, DJs, .... arbeiten täglich in verqualmten Lokalitäten und ruinieren ihre Gesundheit.

    - Allergien: s.o. - auch hier ist Rauch mit Sicherheit für die Atemwege nicht förderlich; Nebel schätze ich da auf Grund der oben genannten Gründe (keine Feststoffe! Allergien werden häufig durch feinste Partikel ausgelöst: Staub => Hausstaubmilben, Katzenmilben, Pollen,... ) wesentlich unkritischer ein.
    Sonst müsste man auch so konsequent sein und neben dem Nebel auch das Rauchen einstellen......

    _________________

    Meine Meinung:
    Abwendbare Gefahren - insb. solche, auf deren Grundlage gängige Regelwerke und Gesetze begründet sind - sind unter allen Umständen zu vermeiden. Dazu gehört insb. die Sicherheit der technischen Einrichtungen.

    Allgemeine Gefahren des täglichen Lebens bleiben immer!
    Man kann nicht vor jeder Gefahr warnen. Jeder weiss, dass man im Dunklen nicht gut sieht. Wer in einen dunklen Raum reingeht und hinfällt muss das mit sich selber ausmachen....
    wer zuviel Pils konsumiert hat am nächsten Tag einen Schädel oder wacht im Krankenhaus auf....


    Tom

    http://www.partyontour.de

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 1. Dezember 2004 um 10:17
    • #8

    Wir rüsten seit über 3 Jahren jede Woche eine große After-Work-Party aus, die regelmäßig von rund 500 - 700 Gästen zwischen 20 und 40 Jahren besucht wird.

    Dort gibt es keine Nebelmaschine und keine Flashlights, sondern ein "nur" ganzes Rudel Par 56er, einige Scanner , Disco-Effekte und Blitzröhren.

    Dieses Equipment wurde vom Veranstalter ausgewählt, damit sich keiner der Gäste unwohl fühlt, speziell nicht die "älteren".

    Und diese Wahl hat sich als sehr positiv herausgestellt.


    Ebenso statten wir reihenweise große Betriebsfeste (ja, es weihnachtet sehr...) mit Technik aus. Auch dort werden keine Nebelmaschinen und Flashlights eingesetzt, da sie vielleicht den ein oder anderen Gast stören. Stattdessen setzen wir hier auf Pars und Movingheads.

    Für Teenie-Parties und "Techno-Events", wo alle freiwillig hingehen, mag Nebel und Flash ja angehen, aber für gemischte Feiern mit geladenen Gästen halte ich den Einsatz für inakzeptabel.

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • ewok
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    2.541
    • 1. Dezember 2004 um 11:48
    • #9
    Zitat

    Wir veranstalten regelmässig Hardstylepartys

    Zitat

    eine große After-Work-Party

    AMLB: ähm, ich glaube das sind dann doch 2 verschiedene Welten..... wer auf ein Event der oben angesprochenen Gangart geht, darf sich wohl kaum über Nebel oder Strobes beschweren!
    Bei anderen Parties (ob Afterwork, Rock oder Schlager...) sehe ich nichts was gegen dezenten (!) Nebel- besser Hazereinsatz auf der Tanzfläche spricht;
    will man eher eine Lounge-Atmosphäre ist das natürlich auch tabu.
    Trotz allem ist das wie in deinem Fall eine Sache, die der VA entscheidet und nicht ein einzelner Gast.....

    Auf eine Privat- oder Firmenfeier würde ich auch nie im Leben ein Strobe oder Nebel mitnehmen; da ist bei mir ein Flower oder Derby in Sachen "Hektik" schon das höchste der Gefühle...

    dafür hab ich T4-Bars, die kann man dezent dimmen und Lauflichter dezent faden lassen....

    ...aber ich glaube das ist hier nicht unbeding Gegenstand der Diskussion :)


    Tom

    http://www.partyontour.de

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. IHOS DSP 6.4 / Kingray GPA415 FIR Designer .txt Dateiformat?

    ThomasA
    5. Oktober 2026 um 19:16
  2. Neuer Mixer in Sicht: Behringer FLOWCASTER

    funkbrother
    5. Oktober 2026 um 16:21
  3. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  4. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  5. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  6. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  7. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  8. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  9. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  10. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™