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Powercon

  • funzelpit
  • 8. Dezember 2004 um 20:03
  • RA-CG
    Beiträge
    1.205
    • 9. Dezember 2004 um 12:42
    • #21

    Hi!

    Nur mal zum Verständniss:
    Im einem zugeschraubtem Gerät muss keine Zugentlastung und Beführungsschutz vorhanden sein, weil kommt ja keiner ran, richtig?

    Wenn ich nun nen Rack habe das rundrum zu ist mit Blenden, dann kommt ja eigentlich auch keiner ran außer wenn er es aufschraubt, also bis hierher eigentlich identisch zu nem geschlossenem Gerät ?!

    Ist dann nur die Frage vom Schutzleiter noch offen, der müsste dann an alle Blenden angeschlossen sein, bzw an alle Griffe, Nieten usw die man von außen berühren könnte. Dann wäre das wohl ok, oder?

  • rlp
    Beiträge
    341
    • 9. Dezember 2004 um 13:06
    • #22

    @ RA-CG

    ... jede Leitung die ein Gerät führt hat eine Zugentlastung ... ein geschlossenes Gehäuse ist der Behrührungsschutz ... ein Rack ist kein (!) ganzheitliches "Gerät", sondern eine Transportverpackung mehrerer, einzelner Geräte ... Gehäuse von Geräten (die nicht schutzisoliert sind) sind leitend mit dem Schutzkontakt im Stecker verbunden ...

    Saludos,
    Rainer

  • Tobias Zw.
    Profi
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    27
    • 9. Dezember 2004 um 13:13
    • #23

    @ rlp: Ich baue (wie von mir beschrieben präparierte) Powerconbuchsen in Anschlußblenden ein, die so in Racks eingebaut sind, daß man nicht ohne Werkzeugeinsatz an die Rückseite der Blende kommt. Und ich bin mir absolut sicher, daß das so in Ordnung ist - guck' Dir doch mal an, wie Schaltschränke gemacht sind.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Haytech
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    632
    • 9. Dezember 2004 um 13:16
    • #24
    Zitat

    ein Rack ist kein (!) ganzheitliches "Gerät"

    Darüber liesse sich jetzt trefflich streiten.

    Ich sehe ein von uns gebautes Dimmer / Amp oder sonstwie Rack sehr wohl als "Gerät" wenn es zur Einspeisung einen Gerätestecker oder Kurzes Kabelende hat.

    Oder verkabelt Ihr immer alle Geräte im Rack neu ??

    MfG
    Sebastian

  • RA-CG
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    • 9. Dezember 2004 um 13:28
    • #25

    Hi!

    Das ein komplett geschlossenes Rack nicht den gleichen Status hat wie ein geschlossenes Gerät leuchtet mir mal garnicht ein. Bei beiden brauch ich nen Schraubendreher oder anderes Werkzeug um ins innere an die Gefahrenquelle zu kommen, also is das für mich in der Hinsicht kein Unterschied. Mag sein das das von der Definition her ein Unterschied ist, aber von der Handhabung und den Gefahrenquellen seh ich da garkeinen Unterschied
    Zur Zugentlastung..
    Jede Leitung die in ein Gerät führt... Naja, wenn ich mir ne Powerconbuchse einbaue in ne Blende und das im inneren verdrahte, dann ist das wohl auch vollkommen egal. Die Buchse ist in der Blende verschraubt und das sollte wohl mehr als genug Entlastung sein. Die Verdrahtung im inneren wird ja nicht auf Zug beansprucht.

    Bleibt wiegesagt nur die Sache mit dem Schutzleiter an allen leitenden Teilen die von außen zugänglich sind, das wird wohl so nicht zu realisieren sein, bzw wird teurer kommen als nen geschlossenes Gehäuse für den Powercon Anschluss.

  • rlp
    Beiträge
    341
    • 9. Dezember 2004 um 13:47
    • #26

    Werte Kollegen,
    es ist eben nicht "egal". Lasst Eure Gerätschaften mal nach BGV A2 prüfen. Alles was nicht nach VDE ist fliegt aus der Prüfung raus. Und dazu gehören auch hinten offene 19"-Blenden mit Powercons. Wisst Ihr eigentlich, dass im Falle eines Falles Eure Betriebshaftpflicht nicht zahlt?

    @ Mods ... bitte ins Brett "Meine kleine Bastelei" verschieben.

    Saludos,
    Rainer

  • Tobias Zw.
    Profi
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    27
    • 9. Dezember 2004 um 13:56
    • #27

    Ich habe in verschiedenen Hallen Schaltschränke gesehen, die sich mit einem Vierkantschlüssel öffnen ließen. Dahinter waren einfach die Rückseiten von LS-Automaten, Schaltern etc. offen verdrahtet! Ich werde die Hallenbetreiber sofort darauf hinweisen, daß das laut rlp nicht VDE-gerecht ist und die Stillegung der Anlagen veranlassen.

    Was ist denn ein Rack bitte anderes als ein rollbarer Schaltschrank, wenn's rund zugeschraubt ist? Und: Ja, auf der Anschlußblende ist PE angeschlossen.

    Im Übrigen mache ich meine BGV A2-Prüfungen selber :D und verbitte mir diese herablassenden Bemerkungen an die Moderatoren.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • rlp
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    • 9. Dezember 2004 um 14:06
    • #28

    Lieber Tobias,
    Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Ein ortsunveränderlicher, verschlossener Schaltschrank unterliegt nach VDE anderen Regeln. Das solltest Du als Fachkraft eigentlich wissen! Dazu kommt, dass der Schaltschrank vermutlich als solcher nach VDE gekennzeichnet ist und nur durch eine E-Fachkraft zu öffnen ist, oder?

    Noch mal mein Vorschlag ... lass' Deine Bastellösung abnehmen und zeig' uns dann das entspr. Zertifikat. Du könntest damit eine Marktlücke erobern ...

    Machst Du den TÜV an Deinem KFZ auch selbst?

    Saludos,
    Rainer

  • RA-CG
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    • 9. Dezember 2004 um 14:26
    • #29

    Hi!

    Ich will ja garnicht abstreiten das die Vorschriften und Gesetze das so vorschreiben und verlangen.
    Aber nach vernünftiger Überlegung wüsste ich nicht wo da ein für die Praxis relevanter Unterschied besteht. Ob ich nu mit'm Schraubenzieher nen CD Player aufschraube und mir nen Stromschlag einfange weil aufgeschraubt, oder nen verschraubtes Rack, wo ist den da bitte der Unterschied? Wiegesagt, nicht nach Gesetz, sondern nach rein praktischer Überlegung!!! Das eine stellt keine größere Gefahr da als das andere, zumindest seh ich das grad so. Lass mich aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen wenn mir einer sinnvoll begründet was an nem zugeschraubtem Rack mit innenliegender Verdrahtung gefährlicher sein soll als an nem CD Player oder Starkstromverteiler die auch nur zugeschraubt sind.

    In Frage kommt's für mich eh nicht, weil jede Niete, jeden Griff usw anklemmen ist wohl massig mehr Arbeit.

  • Tobias Zw.
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    • 9. Dezember 2004 um 14:34
    • #30

    Ich erkläre unabänderlich Opposition und beende hiermit für meinen Teil die Diskussion, da sie sich als fruchtlos erweist.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • rlp
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    • 9. Dezember 2004 um 14:40
    • #31
    Zitat von "RA-CG"

    Hi!

    Ich will ja garnicht abstreiten das die Vorschriften und Gesetze das so vorschreiben und verlangen.

    Punktlandung! Nur darum geht es. Man(n) kann sich vieles bauen was nach eigenem technischen Ermessen "sicher" ist. Dies ist aber (leider) nicht immer Deckungsgleich mit VDE, BGV usw. Daher sollten wir hier im Forum nur "Lösungen" und "Ratschläge" für Neulinge posten die mit den gesetzl. Vorschriften konform sind.

    Saludos,
    Rainer

  • buzz
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    • 9. Dezember 2004 um 14:45
    • #32

    So,

    ohne Öl ins Feuer giessen zu wollen, möchte ich mich mal einklinken.

    Hat hier jemand eine Vorschrift parat, welche die Frage des Flightcases regelt? Ich meine: Ist ein Flightcase als Gerät (Schaltanlage) zu sehen, oder als Umhüllung von mehreren Geräten?

    Für Gerät spricht, dass man an aktive Teile nicht ohne Werkzeug herankommen kann, wobei evtl. Spalten zwischen Blende und Gehäuse und auch Lüftungsschlitze entsprechend auszulegen sind.

    Gegen Gerät spricht für mich erstmal der Werkstoff. Ich meine, dass Holz laut VDE als Gehäusematerial ausgeschlossen ist, da brennbar.
    Die Schutzleiterproblematik ist auch nicht ohne. Man müsste wohl tatsächlich alle leitfähigen Teile an den Schutzleiter anschliessen (Profile, Griffe, Nieten, Blenden etc.) Dieser Aufwand ist mal definitiv nicht wirtschaftlich durchführbar.
    Alternative dazu wäre eine Schutzisolierung einzubringen. Ist aber auch nicht in einer Stunde fachgerecht gemacht...


    Wenn wir also davon ausgehen, dass ein Rack nur die "Verpackung" der einzelnen Geräte darstellt, dann bleibt immernoch zu klären, inwieweit die Isolation einer PowerCon-Buchse mittels Schrumpfschlauch VDE-Konform zu bewerkstelligen ist.
    Auch die Zugentlastung ist so ein Thema. Ich hatte schon Anlagen, in dennen laut Hersteller ein simpler Kabelbinder als Zugentlastung ausreichend war. Auch klebergefüllter Schrumpfschlauch kann als Zugentlastung ausreichend sein (siehe "Schrumpfmuffen"), sofern einem das vom Hersteller des Schrumpfschlauches bestätigt wird. Wobei da dann auch wieder das Material der PowerCon Buchse ausschlaggebend ist, da der Schmelzkleber ja daran haften muss.

    Ob man also ein solches Konstrukt in irgendeiner Form "abgenommen" bekommt, hängt IMHO hauptsächlich vom Prüfer ab.
    Selbst öffentlich bestellte und Vereidigte Sachverständige sollen ja bei dem gleichen Problem ab und an zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ;)

    Ich werde mal sehen, ob ich meinem persönlichen Haus- und Hof- Sachverständigen hierzu eine Meinung entlocken kann.

    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • rlp
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    • 9. Dezember 2004 um 19:52
    • #33

    Guter Beitrag zu dem Thema! Um es noch einmal klar zu sagen. Ich halte das Powercon-Stecksystem für eine tolle Sache ... aber mir fehlen von Neutrik noch ein paar "Teile" um die Sache "rund" zu machen. So fehlt ein "Teil" das hinter den Powercon-Einbaubuchsen den Behrührungsschutz und die Zugentlastung nach VDE realisiert. Damit wäre die Sache wirklich top! Sicherlich auch ein Thema für die Sysbox vom PA-Peter.

    Saludos,
    Rainer

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    • 9. Dezember 2004 um 20:29
    • #34

    zum Thema Case:
    es gibt ja z.B. diese ABS Racks von Amptown. Bei diesen Racks ist Prinzipbedingt oen und unten ca 6cm Luft über den Rackschienen. Hier kann man also sehr einfach hinter die Blenden greifen.

    Frei nach der Methode gibt es einen Grund der dagegen Spricht ist die Sache gestorben.

    Panels die Netzspannung führen sollten immer geschlossen sein.
    Panel die Netzspannung UND Signal führen müssen mit Schottwänden getrennt werden !

    BTW: etwas mehr Gelassenheit in der Diskusion, das Leben ist hart genug

  • funzelpit
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    360
    • 9. Dezember 2004 um 20:48
    • #35

    Also mal ehrlich, ich stell mir das so vor:
    Man nimmt ein Kunststoffrohr, welches auf eine Seite nen Deckel hat. In den Deckel macht man ne PG Verschraubung Das Rohr schiebt man dann passend auf den Powerconund verklebt es.
    Damit hab ich nen geschlossenes System, bei dem doch theoretisch nicht einmal die Frontblende erden muß ( Warum gibts das nicht von Neutrik?).

  • rlp
    Beiträge
    341
    • 9. Dezember 2004 um 20:51
    • #36

    ... hurra ... er hat es ... genau dieses Teil fehlt in dem System ... und dann bitte mit dem "Segen" des VDE ...

    Saludos,
    Rainer

  • funzelpit
    Beiträge
    360
    • 9. Dezember 2004 um 20:54
    • #37

    Ich werd denen auf der Messe mal nen Prototypen schenken
    - Ich kenn doch nen Ingenieur bei B+J der kann das dann auch prüfen, dann meld ich nen Patent drauf an und verdien mich reich :D

  • Markus Verza
    Verifiziert
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    1.756
    • 9. Dezember 2004 um 20:56
    • #38

    darf ich dir 5.000 St. liefern ?
    Dann mach ich die Konstruktion noch nächste Woche fertig :D

  • rlp
    Beiträge
    341
    • 9. Dezember 2004 um 21:04
    • #39

    ... endlich geht es in die richtige Richtung ... liest jemand von Neutrik mit ...?

    Saludos,
    Rainer

  • Swemers
    Profi
    Beiträge
    231
    • 10. Dezember 2004 um 01:01
    • #40

    Hi,

    Zitat

    Das Rohr schiebt man dann passend auf den Powerconund verklebt es.


    als anregung, meines wissens dürfen in Dauerhaft nicht erreichbare Verbindungen (als beispiele, Giesharz-muffen, schrumpfschläuche, vergossene Bauelemente) nicht Verschraubar ausgeführt werden, müssen also verpresst, oder ähnliches sein. Daher ist eine Verklebung des rohres wohl nicht ideal.

    Zitat

    dann meld ich nen Patent drauf an

    Leider zu spät, mit der Veröffentlichung deiner Idee hier hast du deine Patentrechte leider Verspielt ;)

    Zitat

    ... außer, man macht zwei Lagen Schrumpfschlauch drüber.

    also zumindest 3M gibt für seinen "schweren" Schrumpfschlauch (der Selbstklebene, genau bezeichnung reiche ich bei bedarf nach) an, das nicht nur als "Basisisolierung" dient, sondern bei "mittlerer mechanisch Beanspruchung" (vgl. z.B. H05VV) auch als "verstärkte Isolierung", sodass eine Lage reichen würde. Das heisst aber nicht das damit der Zugenlastung genüge getan wäre.

    mfg
    Swemers

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