Mit aller nötigen Vorsicht möchte ich Euch hier nun die Chronologie meiner Bestellung im Onlineshop "empire - electronic . de"
schildern - eine weitere Wertung der Vorgänge >versuche< ich zu vermeiden.
Die Zitate stellen den Wortlaut der Emails dar, nicht jedoch die komplette EMAIL.
Besagte Firma:
EMPiRE Electronic
Andre Rumpel
An den Baumgaerten 19
97490 Maibach
Meine Name:
Thomas K rechel
Am Nothenberg 19
56295 Rüber
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Am 07. November 02 stellte ich per email eine Anfrage:
<b>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich für folgende Produkte:
DMX Lichtpult Showmaster 24/ Light Operator
24/ Scene Setter/DC1224/Storm 24
BOTEX DPX-620 MK II Prozessor Dimmerpack
Welche Version des Pultes wird denn geliefert ? (Label?)
Sind beide Teile lieferbar?
Liefern Sie auch gegen Rechnung ?
Gewerbeschein kann auf Wunsch zugesand werden.
mfg
TK
</b>
________________________________________
Antwort am 14.11.02 14:11
Die Email enthält weder Anrede noch realen Namen und Adresse des Verkäufers.
<b>Zu der Ausführung möchte er keine Angaben machen; dies sei von der technischen Seite ohnehin irrelevant.</b>
Dies ist so nicht richtig; wie ich mittlerweile weiss, unterscheiden sich die Geräte sehr wohl
Lieferung auf Rechnung wird abgelehnt:
Zitat:
<b>"Auf Rechnung liefert heute niemand mehr...
Für den Preis wohl auch kaum einer."</b>
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Ich antworte am 07.11.02 nachmittags
<b>Hiermit bestelle ich verbindlich
1x BOTEX DPX-620 MK II Prozessor Dimmerpack
zum Preis von 257,- EUR incl Mwst.
1x DMX Lichtpult Showmaster 24/ Light Operator 24/ Scene Setter/ DC1224/ Storm 24
(was halt gerade da ist:-)
zum Preis von 189,- EUR incl Mwst.
per Nachnahme
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Bestellung.</b>
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Am Donnerstag, 07.11.02 21:22 antwortet Empire:
Zitat:
<b>"Lieferung für Neukunden geht nur per Vorkasse da wir bei Verweigerung auf hohen Frachtkosten sitzen bleiben würden."</b>
Es folgt (<b>"Wenn Sie bestellen möchten"</b>) eine Aufforderung zur Überweisung mit Angabe der Bankverbindung.
Weiter heisst es:
<b>"Die Ware geht Ihnen dann nach Zahlungseingang zu.
Bitte nochmal zur Bestätigung mit Lieferanschrift mailen."</b>
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Am Di, 12.11.02 antworte ich:
<b>"Hiermit bestätige ich die Bestellung
1x DMX Lichtpult Showmaster 24
1x BOTEX DPX-620 MK II"</b>
Ich sichere die Überweisung zu.
Das Geld kann ich zu dem Zeitpunkt nicht überweisen, die Bank im Ort hat zu. Der Überweisungsträger ist jedoch schon ausgefüllt und abgegeben.
Ich gehe vorerst davon aus, dass die Zahlung angewiesen ist.
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Empire antwortet prompt am Di, 12.11.02:
Noch immer vermisse ich in sämtlichen Emails sowohl Anrede also auch die volle Anschrift. Nur über die Zahlungsaufforderung ist mir der Name bekannt; Adresse nur dank DENIC.
<b>"Das Angebot ist von letzter Woche Donnerstag. Jetzt ist nächste Woche (Mittwoch)"</b>
Die Geräte seien nicht am Lager. Wenn ich bereits überwiesen hätte, würde er das Geld zurücküberweisen.
Die Mail schliesst mit dem Satz:
<b>"Hätten Sie etwas schneller sein müssen. Sorry"</b>
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Ich antworte am Mi, 13.11.02. 12:03 und stelle den Sachverhalt klar: Es ist ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen worden:
<b>
"Hallo,
in ihrem Internetshop preisen Sie auch in diesem Moment (Mi, 13.11.02. 12:03
Uhr) noch Ihre Waren zum Preis, der angeblich nur letzte Woche gültig
gewesen sein soll, an.
Mit der Anpreisung im Online-Shop des Verkäufers liegt im juristischen Sinn
aber noch kein Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden,
ein "Kaufangebot" abzugeben.
Somit sind Sie allein auf Grund der Anpreisung und aufgrund der
Ausschlussklausel "Rote Preise sind Aktionspreise solange Vorrat reicht." auch nicht an
die Erfüllung einer Bestellung verpflichtet.
Mit meiner Bestellung liegt also noch kein gültiger Vertrag vor:
Sie ist lediglich ein Kaufangebot, das der Verkäufer annehmen kann, aber
nicht muss.
Mit Ihrer Mail von letzter Woche (Thursday, November 07, 2002 9:22 PM) haben
Sie dies getan - ohne auf eine Begrenzung der Gültigkeit auf die letzte
Woche ihrerseits hinzuweisen!
Dass die Bearbeitung des Überweisungsvorganges meinerseits nicht zwingend
letzte Woche erfolgen muss, hätte Ihnen angesichts der Tatsache, dass bereits
Donnerstag Abend war, klar sein müssen.
Hiermit fordere ich sie auf, die bestellten Waren nach Zahlungseingang zu
liefern.
Hierfür räume ich ihnen -lt. ihren AGB- eine Frist von 2 Wochen ein.
mfg
TK"</b>
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Ich erhalte am 13.11.02 um 13:48 Antwort:
Der Preis sei gültig, die Ware jedoch nicht auf Lager. Ich könne vorbestellen und in <b>"vielleicht"</b> 2-3 Wochen hätte ich die Ware dann. Eine Lieferzeit hätte man nicht angegeben.
Zitat:
<b>"Wir haben Sie letzte Woche Mittwoch schon aufgefordert das zu bestätigen
wenn Sie es haben wollen. Eine Mail kam jedoch nicht.
Weiter Diskussionen sind zwecklos..."</b>
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Dies ist zum einen falsch: Am Donnerstag um 21:22 erhielt ich die Mail, nicht am Mittwoch.
Zum anderen ist ein schriftliches Angebot eine Woche lang gültig.
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Ich bestehe weiterhin auf meine Ware:
<b>"Was ist das hier für ein Geschäftsgebahren ?
Eine Diskussion stellt dies mit Sicherheit nicht dar.
Lediglich die Feststellung, dass ich Ansprüche gegen Sie habe:
Lieferung der angebotenen, bestellten und (NACH AUFFORDERUNG!) bezahlten
Ware!
Und nicht ein "vielleicht haben"....
Sie haben Donnerstag NACHTS eine email geschrieben, in der sie in keinem
Wort erwähnen, dass das Angebot begrenzt ist, nur eine Woche lang gültig ist und
das Lager fast leer ist und Lieferschwierigkeiten zu erwarten sind.
Ein schriftliches Kaufangebot ist in der Regel eine Woche lang gültig und
VERBINDLICH.
Ich habe die Email am Montag (am 2. Werktag nach Eingang!!!!!) bearbeitet,
die geforderte Überweisung ausgefüllt und zur Bank gebracht. Diese wird sehr
wahrscheinlich am Dienstag (3. Werktag!) ausgeführt worden sein.
"Hätten Sie etwas schneller sein müssen." als Begründung zum Lieferverzug
ist nicht akzeptabel.
In ihrem Angebot vom Donnerstag sichern Sie folgendes zu:
"Die Ware geht Ihnen dann nach Zahlungseingang zu."
Somit ist eine Lieferzeit von "vielleicht 2-3 Wochen" sicher nicht zu
vertreten.
Wer Waren zum Aktionspreis (unter der Überschrift "Unsere TOP - Seller zu
Dauertiefpreisen") anbietet, ist auch verpflichtet, diese Waren in größerer
Zahl vorrätig zu haben und gegebenenfalls fristgerecht Nachlieferungen
sicherzustellen, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
2 Wochen..... ohne Diskussion."</b>
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Irgendwann wird mir das dann doch zu bunt.
Nachdem ich in einer weiteren Mail die Bestellung storniere und zur Sicherheit verlange ich dass das Geld zurücküberwiesen wird, sobald es eintrifft.
Die Überweisung war jedoch (wie sich nachträglich erst bestätigt) noch nicht erfolgt; so dass dies eigentlich nicht nötig gewesen wäre. [edit: Nachtrag zum Verständniss: Die Bank hat in unserem kleinen Ort Dienstags und Mittwochs geschlossen. Dadurch konnte die bereits abgegebene Überweisung am Donnerstag noch vor der Ausführung zurückgezogen werden, da sie noch nicht bearbeitet war. Unter "normalen" Umständen wäre das Geld schon unterwegs gewesen......]
Ein Zitat aus der letzten Mail möchte ich dann doch nicht vorenthalten:
<b>"Das geplappere über Schritte wegen Nichterfüllung können Sie sich dann auch sparen"</b>
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Fazit: mein Glauben in Onlineshops ist zerstört; meine bisher immer nur guten Ebay-Erfahrungen (auch mit Vorkasse und korrekter Abwicklung) um einiges erschüttert.
Kundenservice finde ich hier nicht; auf eine Anrede warte ich immer noch;
Angebote werden wahllos als nichtig betrachtet, sobald das Lager leer ist; das Bestehen auf einen rechtsgültigen Vertrag wird als "Geplapper" abgetan.
TK
[edit: Ergänzungen zum besseren Verständniss wie es zu der nicht erfolgten Überweisung kam; Hervorhebung der Zitate]
<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: ewok am 2002-12-25 11:29 ]</font>